Kirsten Kreuzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich werden bei allen Teil- und Neugestaltungen öffentlicher Spielplätze in Trägerschaft der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Beteiligungen mit den jeweiligen Altersgruppen durchgeführt. Die Beteiligungen werden in der Regel entweder von Mitarbeitenden des Fachdienstes Spielraumförderung, die über eine zertifizierte Weiterbildung in der Moderation von Kinder- und Jugendbeteiligung verfügen, oder durch externe Moderatorinnen und Moderatoren mit entsprechender Qualifikation durchgeführt. Im Jahr 2023 fanden vierzehn Beteiligungen statt. Im Jahr 2024 gab es sechs Beteiligungen, und im Jahr 2025 haben bisher fünf Beteiligungen stattgefunden. Vier weitere Beteiligungen sind aktuell geplant. Zu Frage 2: Im Jahr 2023 fanden drei Beteiligungen in Burglesum statt, davon zwei zur Erneuerung eines Großspielgerätes und Kleinkindbereichs und eine für die Neuanlage eines Spielplatzes. In Blumenthal und in Gröpelingen gab es jeweils eine Beteiligung zur Neugestaltung eines Spielplatzes. In Osterholz gab es drei Beteiligungen, eine davon zur Neugestaltung eines vorhandenen Spielplatzes und einer Ballspielfläche, eine zur Neugestaltung einer Bewegungsfläche für Basketball und Fußball und eine weitere zur Neugestaltung eines Basketballplatzes. Drei Beteiligungen fanden in Walle statt, zwei davon in der Überseestadt für die Neuanlage der Spielflächen Hilde und Franz und eine zur Neugestaltung eines Kleinkindbereichs. In Findorff wurde eine Beteiligung für die Neugestaltung eines Spielplatzes durchgeführt. In Huchting gab es eine Beteiligung für die Neugestaltung einer Skateanlage und in der Östlichen Vorstadt gab es eine Beteiligung für die Neugestaltung eines Großspielgerätes und des Kleinkindbereichs. Im Jahr 2024 gab es zwei Beteiligungen in Hemelingen, eine davon zur Neuanlage eines Großspielgerätes für ältere Kinder und eine zur Neugestaltung eines Spielplatzes. Zwei Beteiligungen fanden in Osterholz statt, eine zur Neugestaltung eines Spielplatzes inklusive der Wegesanierung und eine weitere zur Herstellung eines Beachvolleyballfeldes. In Oberneuland und in Burglesum gab es Beteiligungen zur Neugestaltung eines Großspielgerätes sowie in Burglesum auch für einen Kleinkindbereich und einen Schaukelbereich. Im Jahr 2025 gab es in der Vahr und in Osterholz Beteiligungen zur Neuanlage von Großspielgeräten beziehungsweise einem Großspielbereich. In Huchting und in Vegesack gab es jeweils eine Beteiligung zur Neugestaltung eines Spielplatzes. In der Östlichen Vorstadt gab es eine Beteiligung zur Neugestaltung eines Großspielgerätes und Kletterbereichs. Für 2025 geplant sind noch zwei Beteiligungen in Obervieland, eine davon zur Neugestaltung einer Großspielanlage und eine zur Neugestaltung eines Spielplatzes, eine in Gröpelingen zur Neugestaltung eines Spielplatzes und eine weitere in der Vahr zur Neugestaltung einer Großspielanlage. Zu Frage 3: Die jeweilige Dauer der Planungswerkstätten wurde nicht dokumentiert. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Beteiligungsdauer nach Umfang der geplanten Maßnahmen und der Zielgruppe richtet. Die Zielgruppen im Alter von null bis zwölf Jahren benötigen unterschiedliche Beteiligungsformate. Die Beteiligung bei einer neuen Großspielanlage ist nicht so umfangreich wie bei der Neuanlage eines gesamten Spielplatzes. Im letzteren Fall werden in der Regel mehrere aufeinander aufbauende Beteiligungen mit teilweise unterschiedlichen Formaten angeboten. Dies kann sich auch über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren ziehen. Die auf Grundlage der Beteiligung erstellten Planungen werden in der Regel in einem weiteren partizipativen Schritt mit den Beteiligten rückgekoppelt. So wird sichergestellt, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ausreichend Berücksichtigung finden, bevor es in die bauliche Umsetzung geht. – So weit die Antwort des Senats!
