Kirsten Kreuzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Für die Gebäude aus dem Bestand ist Immobilien Bremen zuständig. Nach Auswertung des Barrierefreiheitskatasters konnten 28 Standorte im Sondervermögen Immobilien und Technik identifiziert werden, in denen Jugendfreizeiteinrichtungen untergebracht sind. Das Barrierefreiheitskataster stellt die gemäß der bremischen „Richtlinie Barrierefreiheit“ geforderte konzeptionelle Grundlage dar, um Projekte richtlinienkonform begleiten und objektbezogen vorhandene Barrieren aufzeigen zu können. Mittels des Katasters werden die vorhandenen Barrieren über ein Scoresystem bewertet und nach Themenbereichen zusammengefasst. Die Skala orientiert sich an den klassischen Schulnoten. Die Note 1 wird für optimale Verhältnisse vergeben, die Note 5 spiegelt einen hohen Nachbesserungsbedarf wider. Auf dieser Grundlage ist der barrierefreie Zugang wie folgt bewertet worden: Erstens, zwölf Jugendfreizeitheimstandorte erhalten den Score 2 und 3. Zweitens, 13 Standorte erhalten den Score 4, drittens, drei Standorte erhalten den Score 5. Bei den Letztgenannten besteht entsprechender Ertüchtigungsbedarf. Das Bestands-Barrierekataster enthält zudem Informationen zu installierten Rampen. Diese können der barrierearmen Gestaltung des Eingangs oder der inneren Erschließung der Gebäude dienen. Hier sieht die Bewertung wie folgt aus: Erstens, bei zwölf Standorten besteht kein Bedarf zur Installation einer Rampe. Zweitens, drei Standorte sind mit dem Score 2 bewertet worden. Drittens, die restlichen Liegenschaften sind entsprechend schlechter bewertet worden und es besteht Ertüchtigungsbedarf. Die Räumlichkeiten innerhalb der Jugendfreizeitheimstandorte wurden wie folgt unterteilt: Erstens, Türen: Zwanzig Standorte sind mit dem Score 2 und 3 bewertet worden, acht Standorte haben die Bewertung 4 erhalten. Zweitens, Alarmierung und Evakuierung: Fünf Standorte haben den Score 3 erhalten. Die restlichen Standorte sind mit 4 und 5 bewertet worden. Ein Standort hat keinen Bedarf. Drittens, Flure: 26 Standorte haben den Score 1 bis 3 erhalten. Ein Standort ist mit 4 bewertet worden. Bei einem weiteren Standort besteht kein Bedarf. Viertens, Aufzüge: Acht Standorte haben keinen Bedarf. Zwei Standorte sind mit 2 und 3 benotet worden. Die restlichen Liegenschaften sind entsprechend schlechter bewertet worden. Fünftens, Toiletten: Zwölf Standorte mit 2 und 3 bewertet worden. Die restlichen Liegenschaften sind entsprechend schlechter bewertet worden. Die Umsetzung umfassender barrierefreier Maßnahmen bleibt ein wichtiges Ziel. Aufgrund der derzeit angespannten finanziellen Rahmenbedingungen kann eine vollständige Realisierung jedoch nicht unmittelbar und prioritär erfolgen. Es wird im Rahmen anstehender Gesamtsanierungen laufend geprüft, in welchem Umfang Verbesserungen möglich sind. Zu Frage 3: Die Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugendförderung“ hat 2023 eine Unterarbeitsgruppe zum Thema Inklusion gegründet. In diesem Gremium wurde ein Vorgehen entwickelt, das den Status quo und Entwicklungspotenziale in der Kinder- und Jugendförderung dokumentieren soll. Dieser Prozess ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Investive Vorhaben im Bereich des Ausbaus von Barrierefreiheit und Medien werden bereits jetzt gefördert. – So weit die Antwort des Senats!
