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Özlem Ünsal

19.08.2025 Sitzungen 21/26

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Möglichkeiten einer Öffnung der Tiefgarage des WalleCenters für Anwohnende werden derzeit durch mich als Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie das Centermanagement geprüft, welches ein grundsätzliches Interesse an der Öffnung bereits bekundet hat. Aktuell findet die Prüfung der baurechtlichen Rahmenbedingungen statt, um zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Nutzung möglich ist. Darüber hinaus müssen vertragsrechtliche Fragen bezüglich der gewerblichen Mieterinnen und Mieter der Parkflächen geklärt werden, bevor der Eigentümer die Tiefgarage freigeben kann. Zu Frage 2: Als zuständiges Ressort und natürlich als Senatorin untersuchen wir derzeit die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung öffentlich zugänglicher privater Parkplätze. Erste Schritte wurden dazu in der Machbarkeitsstudie „Quartiersparken in Bremen“, die am 14. August 2025, also in der vergangenen Woche, der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben wurde, erläutert. Neben der Untersuchung des Potenzials von Quartiersgaragen hatte die Studie das Ziel, die Möglichkeiten zur Öffnung der Parkflächen zu ermitteln und erste Nutzungen anzustoßen. Dazu steht die Senatorin, also meine Wenigkeit, aktuell im Austausch mit Eigentümern, zudem werden potenzielle Standorte baurechtlich geprüft. Letztlich obliegt es jedoch den Eigentümerinnen und Eigentümern, zusammen mit Parkdienstleistern diese Nutzung durch privatwirtschaftliche Verträge zu ermöglichen und abzusichern. Zu Frage 3: Das „Konzept zum Vorgehen gegen Gehwegparken“ basiert auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 zum Umgang mit regelwidrigem Parken. Das Vorgehen zum Ordnen des Parkens in der Stadtgemeinde Bremen wurde vom Gericht bestätigt und zielt auf die Herstellung der Verkehrs- beziehungsweise Rettungssicherheit und der Barrierefreiheit ab. Damit soll eine möglichst barrierefreie Nutzung der Gehwege sowie die Befahrbarkeit der Straßen für Rettungsfahrzeuge sichergestellt werden. Gleichzeitig ist das Ziel, die höchstmögliche Anzahl an regelkonformen Kfz-Stellplätzen unter Berücksichtigung anderer notwendiger Nutzungen, wie zum Beispiel Fahrradabstellanlagen, anzubieten. Zur Entlastung der Quartiere sieht das Konzept parallel eine Ausweitung des Bewohnerparkens in Kombination mit Parkraumbewirtschaftung vor. Zudem werden alternative Mobilitätsformen gefördert, unter anderem durch die Ausweitung von Fahrradparken und mobil.punkten sowie den schrittweisen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Zudem ist es vorgesehen, die Einrichtung von Quartiersgaragen und die Möglichkeit der Mehrfachnutzung von Parkflächen in den Quartieren zu prüfen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗