Kirsten Kreuzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In allen Stadtteilen gibt es Anlaufstellen – von der ersten Beratung bis hin zur Vermittlung passender Therapien. Die vielfältigen Unterstützungsangebote reichen von präventiven und aufsuchenden Hilfen über niedrigschwellige Beratungen bis hin zu pädagogischer und therapeutischer Begleitung. Für Familien und Kinder bis drei Jahren bieten die Frühberatungsstellen kostenfreie Beratung zu Fragen der Erziehung, der kindlichen Entwicklung und der Gesundheit. In diesen Einrichtungen arbeiten Teams aus Sozialpädagoginnen, Hebammen, Gesundheitsfachkräften und Psychologinnen eng zusammen. Eltern mit älteren Kindern können sich an die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie an spezialisierte psychosoziale Beratungsstellen wenden. Diese decken ein breites Spektrum an Bedarfen ab – von allgemeiner Krisenberatung bis hin zu Themen wie Sucht oder Gewalt. Dazu gehören unter anderem die Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen, „[Esc]ape“, sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstelle und Institutsambulanz KIPSY beim Gesundheitsamt Bremen. Auch die regionalen Fachkräfte für psychische Gesundheit, die sogenannten ReFaps, sind ein wichtiges Angebot. Sie beraten niedrigschwellig und aufsuchend direkt in den Quartieren. Im schulischen Kontext stehen die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren, kurz ReBUZ, als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bieten psychologische Beratung, Kurzzeitbegleitung und helfen Familien beim Zugang zu weiterführenden Therapieangeboten. Eltern können sich über diese Angebote auf verschiedenen Wegen niedrigschwellig informieren – etwa durch die direkte Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Stellen, durch Empfehlungen von Schulen, Kitas oder Kinderärztinnen und -ärzten oder über stadtteilbezogene Familiennetzwerke. Auch im Internet finden sich zentrale Übersichten, beispielsweise auf den Webseiten des Gesundheitsamtes oder der Jugendhilfe Bremen. Zu Frage 2: Bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz für psychisch belastete oder erkrankte Kinder sind Haus- und Kinderärztinnen die erste Anlaufstelle. Sie schätzen die Situation ein und überweisen zur Kinder- und Jugendpsychiatrie oder an andere Hilfsangebote. Alle schon genannten Anlaufstellen unterstützen bei der Orientierung. Sie informieren über verfügbare Angebote, helfen bei der Kontaktaufnahme zu therapeutischen Fachkräften und beraten zu Alternativen, wenn freie Kapazitäten fehlen. Zusätzlich können sich Eltern an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden, an die Krankenkassen und Onlineberatungsführer und -verzeichnisse, die freie Therapieplätze aufführen. Zur weiteren Verbesserung der Angebote arbeiten Jugendhilfe, Bildung und Gesundheitswesen eng zusammen, um Lotsen und Beratungsstrukturen zu stärken. Darüber hinaus wird geprüft, wie digitale Informationsportale und Terminübersichten weiterentwickelt werden können, um freie Kapazitäten schneller zugänglich zu machen. Zu Frage 3: Um die oft langen Wartezeiten bis zum Beginn einer regulären therapeutischen Behandlung zu überbrücken, stehen die Kinderschutzberatungsstellen, psychosoziale Beratungsstellen sowie Suchtberatungsstellen zur Verfügung. Darüber hinaus können sich Eltern bei akuten Fragen an den Patientenservice unter der Nummer 116 117 wenden, um regionale Auskünfte über Erstberatung und mögliche Angebote zu erhalten. Auch die bereits genannten Stellen – Frühberatungsstellen, ReFaps und ReBUZ – bieten überbrückende Hilfen an. – So weit die Antwort des Senats!
