Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den vergangenen rund 20 Jahren ist sowohl die Erweiterung des Technologieparks in Richtung Norden, ins sogenannte Hollerland und ins Blockland als auch in Richtung Westen, unter Inanspruchnahme der sogenannten Uniwildnis geprüft worden. Die Erweiterungsoptionen wurden aufgrund der hohen Bedeutung der Gebiete für den Naturschutz und die Naherholung aufgegeben. Mit der Erarbeitung des Flächennutzungsplans und des Gewerbeentwicklungsprogramms für die Stadt Bremen 2030 fand eine erneute Bewertung möglicher Erweiterungsoptionen statt. Im Ergebnis wurde die sogenannte Horner Spitze als Prüffläche für eine Erweiterung vorgesehen. Weitergehende Erweiterungsoptionen für den Technologiepark bestehen nicht. Gewerbeentwicklungsprogramm für die Stadt Bremen ist festgehalten, dass dem ansässigen Verein Kinder, Wald und Wiese e. V. adäquate Ersatzflächen angeboten werden. Das Bestreben, dem Verein eine Ersatzfläche möglichst in ähnlicher Lage anzubieten, das heißt, sowohl an den Stadtteil Schwachhausen als auch an den Stadtteil Horn-Lehe angrenzend, hat die Suche eingeschränkt. Mit dem neuen Jugendzentrum am „alten Campingplatz“ kann unter Einbeziehung der Möglichkeiten des Stadtwaldes als Bewegungsfläche für die Pferde eine Ersatzfläche angeboten werden. Zudem werden am alten Campingplatz aktuell zentrale Infrastrukturen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen aufgebaut, die ein umfangreiches Angebot darstellen, von denen auch der Verein profitieren könnte. Der Verein lehnt diese Ersatzfläche bislang ab. Zu Frage 3: Die Machbarkeitsstudie befindet sich aktuell in der Abstimmung. Auf Basis der Machbarkeitsstudie wird eine Senatsvorlage zur Zustimmung über die nächsten Planungsschritte vorbereitet. Ein genauer Zeitplan über die Abstimmung und das Einbringen der Vorlage in den Senat besteht nicht. Vor einer konkreten Entscheidung über die Bebauung der Horner Spitze ist eine Entscheidung über den Standort des Vereins Kinder, Wald und Wiese e. V. zu treffen. Eine abschließende Entscheidung über die Bebauung der Horner Spitze erfolgt erst im Rahmen der Beschlussfassung diesem Zeitpunkt sind vielfältige Planungsschritte einschließlich eines Planaufstellungsbeschlusses und damit auch Gremienbefassungen erforderlich. In diesem Prozess werden sich die in der Machbarkeitsstudie gewonnenen Erkenntnisse weitergehend verdichten. – So weit die Antwort des Senats!
