Dr. Ralph Baumheier
Ja, die ist uns bekannt und leider offenbar nicht eingetreten. Von daher gehen wir – das hatte ich ja auch in der Antwort vorgetragen – im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes jetzt dazu, ein Anhörungsverfahren einzuleiten und in dem Zusammenhang dann zu prüfen, inwieweit wir nach den gesetzlichen Vorgaben von einem ordnungswidrigen Leerstand auszugehen haben, und dann würden wir im Zweifel die Nutzung beziehungsweise ein Ordnungsgeld anordnen, wenn wir zu dieser Einschätzung kommen.
