Maike Frese
Es fallen nicht zwingend Gebiete heraus. Zum einen, man muss sich das so vorstellen: Wir haben gewachsene Gebiete, und wenn es dort eine Baugenehmigung gibt, dann bezieht sich die im Wesentlichen auf eine einzelne Fläche. Das muss dann auch eine freie Fläche sein. Also es ist ja nicht so vorstellbar, dass wir ein Gebiet haben, das ist zu bewerten nach § 34 Baugesetzbuch, und dann ist dieses gesamte Gebiet ad acta gelegt, sondern letztendlich geht es ja immer nur um einzelne Bauvorhaben, die in so einem Gebiet stattfinden.
