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Maike Frese

17.06.2025 Sitzungen 21/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Stadt Bremen verfügt über etwa 3 000 Hektar Industrie- und Gewerbeflächen. Davon befinden sich circa 300 Hektar erschlossene und nicht erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen in öffentlicher Hand. Die aktuelle Dispositionsreserve an verfügbarer erschlossener öffentlicher Gewerbefläche beträgt rund drei Prozent der insgesamt in der Stadt Bremen vorhandenen Wirtschaftsflächen. Bereits diese Kennzahlen machen deutlich, dass neben der Erschließung neuer Gewerbestandorte innerhalb der Grenzen des Flächennutzungsplans der aktive Bestandsschutz und die Weiterentwicklung von Wirtschaftsflächen eine zentrale Aufgabe der Stadtund Gewerbeplanung ist. Das GEP 2030 hat in seinem Zielplan bereits Gewerbestandorte in integrierten Lagen definiert, die in ihrem Bestand gesichert und weiterentwickelt werden sollen. Mit dem bei der WFB eingeführten Pilotprojekt „Gewerbegebietsmanagement“ wird bereits an acht dieser Standorte dieser Zielsetzung entsprechend agiert und gemeinsam mit den ansässigen Unternehmen eine Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte verfolgt. Gemeinsam mit den insgesamt 1 200 Unternehmen vor Ort werden folgende Gewerbegebiete im Rahmen des Pilotprojektes entwickelt: Blumenthal, Bremer Kreuz/Weserpark, Hastedter Linse/Stresemannstraße, Utbremen, Hohentorshafen, Mittelshuchting, Riedemannstraße/Reiherstraße und Seumestraße. Eine verbindliche Unterschutzstellung von Gewerbestandorten kann im Rahmen der Bauleitplanung und hier im Rahmen eines Bebauungsplans erfolgen, der mit Regelungen zur baulichen Nutzung die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben und Nutzungen in dem jeweiligen Planungsraum bildet. Der Bebauungsplan ist aus den in der Regional- und Flächennutzungsplanung festgesetzten Zielen zu entwickeln. Insofern ist die Sicherung und Weiterentwicklung von gewerblichen Bestandsgebäuden bereits in diesen übergeordneten Planungsinstrumenten als Zielsetzung zu verankern. Mit dem GEP 2030 als Fachplan des Flächennutzungsplans ist dies auf dieser Planungsebene für die oben benannten Gewerbestandorte bereits erfolgt. Im Rahmen der aktuell in der Erarbeitung befindlichen Landesraumordnungsplanung wird die Aufnahme dieser Zielsetzung ebenfalls geprüft. Im Rahmen der Erstellung der Handlungsstrategie zur Bestandsentwicklung und -sicherung ist eine systematische Ermittlung und Bewertung der Gewerbe- und Industriestandorte insbesondere im Hinblick auf die tatsächlich vorhandenen planungsrechtlichen Festsetzungen geplant. Eine umfängliche Betrachtung der zahlreichen Gewerbestandorte kann erst im Rahmen der Erstellung der Handlungsstrategie und der hierfür vorgesehenen externen Beauftragung erfolgen. Erst auf Basis der hier gewonnenen Erkenntnisse kann bewertet werden, bei welchen Bestandsgebieten zur „Unterschutzstellung“ weitere, gegebenenfalls auch planungsrechtliche Maßnahmen angezeigt sind. Im Rahmen des Pilotprojektes „Gewerbegebietsmanagement“ zeigt sich bereits, dass an den Standorten Riedemannstraße/Reiherstraße sowie Seumestraße kein beziehungsweise nur teilweise qualifiziertes Planungsrecht vorliegt und insofern Bauvorhaben auf Basis des § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden, sofern sie sich baulich und in Bezug auf die Nutzung in die Umgebung einfügen. Gerade in integrierten Lagen von Gewerbestandorten kann dies zu einem nicht gewünschten Eindringen anderer Nutzungsbausteine führen und damit langfristig den Gewerbestandort infrage stellen. An diesen Standorten kann die Schaffung qualifizierten Planungsrechts neben einem aktiven Gebietsmanagement der WFB ein weiteres Instrument der Bestandssicherung sein. Bei der Handlungsstrategie zu Bestandssicherung und -entwicklung handelt es sich um die zentrale Strategie zur Stärkung und Aktivierung des Bestands und damit den maßgeblichen Baustein zur gewünschten Etablierung einer Flächenkreislaufwirtschaft. Die Sicherung robuster Gewerbe- und Industriestandorte, die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Bestandsgebieten und Gewerbeschutzgebieten sind Ziele, die mit dieser Handlungsstrategie verfolgt werden. Ferner soll das Pilotprojekt „Gewerbegebietsmanagement“ evaluiert, und im Rahmen eines Benchmarks sollen bundesweite Instrumente und Maßnahmen geprüft und bewertet werden. Wie bereits in der Mitteilung des Senats vom 25. Februar 2025 berichtet, befindet sich die Erarbeitung dieser Handlungsstrategie in Planung. Insbesondere aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten konnte mit der Erarbeitung noch nicht begonnen werden. Ein konkreter Zeitpunkt der Vorlage dieser Strategie kann nicht benannt werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Maike Frese Protokoll (PDF) ↗