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Antje Grotheer

05.05.2025 Sitzungen 21/24

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag mit den mündlichen Änderungen zum Umsetzungsdatum seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (FDP) Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung 18:54 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Anfrage 10: Versorgungslücke nach Schließung des toxikologischforensischen Labors am Klinikum Bremen-Mitte – Eingangs- und Terminmanagement Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Rainer Bensch, Heiko Strohmann, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich seit März 2025 die Anmeldelage gegenüber Vormonat und Vorjahr am toxikologischen Institut Klinikum Bremen-Mitte entwickelt? 2. Wie viele Proben wurden im laufenden Monat März 2025 dort im Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat entnommen? 3. Wie und mit welchen Ergebnissen verlaufen die Kooperationstreffen zwischen dem toxikologischen Institut und dem Medizinischen Labor (MLHB)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundsätzlich erfolgen die Anmeldungen von Probenentnahmen beim pharmakologisch-toxikologischen Labor der Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) direkt durch das Jugendamt der Kommune Bremen. Im Februar 2025 sind 25 Anmeldungen beim pharmakologisch-toxikologischen Labor der GeNo erfolgt. Davon sind 23 angemeldete Personen zur Probenentnahme erschienen. Im März 2025 sind 17 Anmeldungen erfolgt, wovon 11 angemeldete Personen erschienen sind. Hinzu kommen die Anmeldungen beim Medizinischen Labor Bremen (MLHB). Das MLHB unterstützt das Eingangsmanagement und die Probenentnahme mit bis zu fünf Proben pro Woche. Für das Jahr 2024 können nur geschätzte Angaben zu der Anzahl der Anmeldungen getroffen werden, da seinerzeit nur die positiven Proben erfasst wurden. Schätzungsweise gab es anhand der durchgeführten Proben insgesamt circa 600 Anmeldungen. Daraus ergeben sich etwa 50 Anmeldungen pro Monat. Zu Frage 2: Im März 2024 wurden circa 200 Proben im pharmakologischtoxikologischen Labor am Klinikum Bremen-Mitte entnommen. Im Februar und im März 2025 hingegen betrug die Anzahl der Probenentnahmen jeweils circa 40. Hinzu kommen – wie bereits in Frage 1 dargestellt – die bis zu fünf Proben pro Woche, die beim MLHB entnommen werden. Die rückläufige Entwicklung der Anzahl der Probenentnahmen im Vergleich zum Vorjahr ist der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI) bekannt. Derzeit konnten die Gründe für die rückläufige Entwicklung nach Auskunft von SASJI noch nicht abschließend ermittelt werden. Ein Grund für den Rückgang ist möglicherweise der gänzliche Wegfall von Haaranalysen. Neben der Kooperation mit der Charité Berlin für die Analytik von Haarproben hat die GeNo im letzten Jahr circa 200 Haaranalysen durchgeführt. Durch die Umstellung des Verfahrens ist die Analyse der Haarproben beim MLHB nicht vorgesehen und wird seither gänzlich von der Charité erbracht. Insgesamt wird die Entwicklung durch SASJI weiterhin engmaschig beobachtet und begleitet. Die veränderte Zusammenarbeit ist regelmäßig Bestandteil der monatlich stattfindenden Fachkonferenz „Junge Menschen“ des Jugendamtes. Weiterhin finden alle 14 Tage ein Austausch zwischen allen am Verfahren beteiligten Akteur:innen und weitere Formate statt, die in der nächsten Frage näher erläutert werden. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der entnommenen Proben von der Anzahl der Anmeldungen abweicht, da bei einer Anmeldung mehrere Probenentnahmen über einen längeren Überprüfungszeitraum durchgeführt werden können. Hinzu kommt, dass – wie in Frage 1 zu entnehmen – nicht jede angemeldete Person zur Probenentnahme erscheint oder sich vor Ort weigert, eine Probe abzugeben. Zu Frage 3: Es haben Ende Februar und Anfang März zwei Abstimmungsrunden im Rahmen der Beendigung der pharmakologischtoxikologischen Labortätigkeit zwischen SASJI, dem MLHB und der Geschäftsführung der GeNo stattgefunden. Indessen wurde sich zu den bisherigen Erfahrungen mit den neuen Verfahrensabläufen und möglichen Optimierungspotenzialen ausgetauscht. Zudem finden seit Ende Februar im 14-tägigen Turnus Termine zwischen SASJI, den Mitarbeiter:innen der GeNo für das Eingangsmanagement und der Probenentnahme, dem MLHB und dem Bremer Jugendamt statt, um mögliche Störungen im Übergangsverfahren zu besprechen und gegebenenfalls mögliche Verbesserungen umzusetzen. Zudem sind erste Informationsveranstaltungen für die Casemanager:innen des Bremer Jugendamtes mit dem MLHB in Planung, um den Austausch weiter zu stärken und mögliche Barrieren in der Zusammenarbeit zu identifizieren und abzubauen. Der erste Termin soll im Rahmen einer Onlineinformationsveranstaltung voraussichtlich im Mai 2025 stattfinden. Anfrage 11: Versorgungslücke nach Schließung des toxikologischforensischen Labors am Klinikum Bremen-Mitte – Bewährungshilfe Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Rainer Bensch, Heiko Strohmann, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie verläuft seit Schließung des toxikologisch-forensischen Labors am Klinikum Bremen-Mitte und damit seit März 2025 das Drogenscreening von Klienten der Bewährungshilfe? 2. Sind diese Menschen überhaupt in der Lage, den nunmehr erforderlichen Weg nach Hamburg oder Hannover anzutreten und entsprechende Einrichtungen zu erreichen? 3. Wie viele Probenentnahmen wurden im laufenden Monat März 2025 von Klienten der Bewährungshilfe in Form eines „Drogentests unter Sicht“ in Bremen durchgeführt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Institut für Pharmakologie und Toxikologie ist derzeit noch teilweise geöffnet. Aktuell wird dort weiterhin das Eingangsmanagement durchgeführt, voraussichtlich bis Mitte des Jahres. Kundinnen und Kunden können ihre Proben also nach wie vor dort abgeben. Die Analyse erfolgt jedoch nicht mehr vor Ort, sondern in externen Laboren, etwa in der Haferwende in Bremen oder an der Charité. Die Ergebnisse erhalten die Auftraggeberinnen und Auftraggeber anschließend über das toxikologischforensische Labor. Zu Frage 2: Dass Klientinnen und Klienten nach Hamburg oder Hannover fahren müssen, schließt sich aufgrund ihrer Lebenslagen regelmäßig, nicht nur wegen der persönlichen Kostentragungspflicht für die Fahrtkosten, aus. Die Bewährungsaufsicht ermittelt zurzeit Möglichkeiten, diese Proben im bestehenden öffentlichen Gesundheitsdienst (einschließlich der betriebsmedizinischen Versorgungssysteme der öffentlichen Hand, der JVA oder der Polizei) unter Aufsicht abnehmen zu lassen. Spätestens mit der endgültigen Schließung des Institutes wird eine Lösung gegebenenfalls auch im Beleihungswege zur Verfügung stehen. Zu Frage 3: In Bremen haben 96 Klientinnen und Klienten eine entsprechende Weisung erhalten. Derzeit sind sieben Personen an das toxikologisch-forensische Labor angebunden und geben dort weiterhin ihre Proben unter Sichtkontrolle ab. Ein Großteil der übrigen Klientinnen und Klienten mit entsprechender Weisung ist an die Psychiatrische Institutsambulanz – Forensik (PIA-F) angebunden und wird dort betreut. Die Probenentnahme erfolgt ebenfalls durch die PIA-F. Anfrage 12: Versorgungslücke nach Schließung des toxikologischforensischen Labors am Klinikum Bremen-Mitte – Justiz/Gerichte Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Rainer Bensch, Heiko Strohmann, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wird die Expertise des Medizinischen Labors Bremen (MLHB) in Sachen Kindeswohl von den Gerichten in Bremen in Form einer Zulassung als Sachverständige anerkannt? 2. Inwiefern sind seit März 2025 bei Anzweiflung von Gutachten seitens der Gerichte beauftragte Nachuntersuchungen von Proben gesichert umsetzbar? 3. Über welche Kapazitäten für Probenlagerung (Gefrierschränke et cetera) verfügt das MLHB zur Gewährleistung von Probenlagerungen von mindestens 18 Monaten nach Befunderstellung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Gerichte im Land Bremen erkennen die Expertisen des Medizinischen Labors Bremen (MLHB) in Sachen Kindeswohl in Form eines Sachverständigengutachtens an. Zu Frage 2: Die Beauftragung des MLHB mit Nachuntersuchungen ist möglich. Da das MLHB selbst nicht forensisch akkreditiert ist, wird die Auswertung der Proben über einen forensisch akkreditierten Partner des MLHB aus dem Sonic-Verbund (Unternehmensverbund medizinischer Labore) sichergestellt. Dem Senat sind keine Fälle bekannt, in denen seit März 2025 Gutachten durch die Gerichte angezweifelt wurden. Zu Frage 3: Die Lagerung der Proben erfolgt im Rahmen der im MLHB üblichen Lagerungsfrist, diese liegt aktuell bei einem Jahr. Eine verlängerte Lagerung der Proben kann bei Bedarf durch das MLHB zeitnah umgesetzt werden. Anfrage 13: Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 26. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen haben beim Ordnungsamt im Bereich der Verkehrsüberwachung in den letzten zehn Jahren gearbeitet (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 2. In welchen Quartieren beziehungsweise Stadtteilen waren diese eingesetzt? 3. Welche und wie viele Verstöße wurden in diesem Zeitraum festgestellt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Bereich der Verkehrsüberwachung waren im Jahr 2015 21 Personen beschäftigt. Im Jahr 2016 lag die Zahl bei 25. 2017 waren es 31 Beschäftigte. Im Jahr 2018 stieg die Anzahl auf 32. 2019 wurden 37 Beschäftigte gezählt. Im Jahr 2020 waren es 26, und 2021 lag die Zahl bei 35. Im Jahr 2022 waren 31 Personen beschäftigt. Im Jahr 2023 lag die Zahl bei 29. Seit 2024 sind es 20 Beschäftigte. Die Teamleiterinnen und Teamleiter sind nicht enthalten. Zu Frage 2: Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes werden in allen Stadtteilen der Stadtgemeinde Bremen eingesetzt. Die regulären Streifendienste werden schwerpunktmäßig in die am stärksten frequentierten Quartiere mit dem höchsten Parkdruck disponiert. Anlass- und hinweisbezogen werden alle Straßenzüge im Stadtgebiet überwacht. Zu Frage 3: Im Betrachtungszeitraum wurden die folgenden Verwarnungszahlen erreicht: 2015 wurden 204 802 Verwarnungen ausgesprochen. Im Jahr 2016 waren es 193 618. 2017 lag die Zahl bei 194 285. Im Jahr 2018 wurden 160 872 Verwarnungen erfasst. 2019 waren es 174 574. Im Jahr 2020 belief sich die Zahl auf 136 309. 2021 wurden 111 954 Verwarnungen ausgesprochen. Im Jahr 2022 lag die Anzahl bei 135 064. 2023 wurden 143 316 Verwarnungen verzeichnet. Im Jahr 2024 waren es 126 872. Anfrage 14: Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein durch die BSAG Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 28. März 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Schritte hat der Senat unternommen, um die Ankündigung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 5. September 2023, darauf hinzuwirken, dass die BSAG zukünftig keine Strafanträge mehr wegen Fahrens ohne Fahrschein stellt, praktisch umzusetzen? 2. Welche Instrumente oder Mechanismen stehen der Stadtgemeinde als alleinige Gesellschafterin zur Verfügung, um ihre Interessen gegenüber dem Vorstand der BSAG durchzusetzen? 3. Welche Kosten entstehen für entsprechende Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrschein bei der Staatsanwaltschaft, bei den Gerichten und in der Justizvollzugsanstalt, und welche zusätzlichen Einnahmen über das erhöhte Beförderungsentgelt hinaus generiert die BSAG durch die Stellung von Strafanträgen wegen Fahrens ohne Fahrschein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Sowohl im Rahmen des Aufsichtsrats als auch im direkten Austausch der Ressortleitung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS) mit dem Vorstand der BSAG wurden hierzu vielfältige intensive Gespräche geführt. Dabei ging es um eine ausgewogene, die Wirkung auf zahlende Kund:innen und Beschäftigte der BSAG berücksichtigende Umsetzung des politischen Ziels, möglichst keine Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrscheins. Im Ergebnis hat sich die Ressortleitung SBMS mit dem Vorstand darauf verständigt, in einer Pilotphase bis Ende 2027 vollständig auf Strafanzeigen zu verzichten und ausschließlich auf die zivilrechtliche Durchsetzung des erhöhten Beförderungsentgelts zu setzen. In diesem Zeitraum wird die BSAG eine begleitende Evaluation der Wirkungen dieser Vorgehensweise vornehmen, auf deren Grundlage dann über eine dauerhafte Verlängerung dieses Vorgehens zu entscheiden sein wird. Zu Frage 2: Hätte es keine Verständigung mit dem Vorstand der BSAG auf einen Piloten gegeben, wäre eine Umsetzung durch eine Gesellschafteranweisung an die BVBG als Muttergesellschaft der BSAG, die dann den Vorstand der BSAG entsprechend anweist, möglich. Zu Frage 3: Während der Verzicht auf die Inanspruchnahme von Strafanzeigen aus Sicht der BSAG die Ernsthaftigkeit des Vergehens relativiert, insofern die Gefahr eines verstärkten Missbrauchs und einer Nichtakzeptanz bei den zahlenden Kund:innen befürchtet wird, sind die dem Justizsystem entstehenden Bearbeitungskosten konkreter bezifferbar: Für die staatsanwaltliche und richterliche Bearbeitung sowie für die Kosten des Vollzuges können bei einer überschlägigen Betrachtung jährliche Kosten von bis zu einer Million Euro geschätzt werden. Anfrage 15: Verkehrschaos an der Fatih Moschee in Gröpelingen Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 3. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, dass es an der Fatih Moschee in BremenGröpelingen jeweils zum Freitagsgebet wegen eines extremen Parkaufkommens zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt, und sofern ja, was unternimmt der Senat konkret, um diesen wöchentlichen Missstand zu beseitigen? 2. Wie häufig war der städtische Ordnungsdienst seit Jahresbeginn 2025 jeweils freitags im Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 14:30 Uhr im Bereich der Lindenhofstraße und den anliegenden Straßen im Einsatz, um insbesondere Halte- und Parkverstöße zu ahnden, und wie viele Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden in diesem Zeitraum gefertigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Freitagsgebet ist in der Fatih Moschee ein höheres Besucheraufkommen festzustellen. Ein Großteil der Besuchenden reist mit dem Pkw an. Die Fahrzeuge werden im Umfeld der Moschee geparkt. Die in der Fragestellung dargestellten erheblichen Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht bestätigt werden. Vereinzelt hat die Polizei Bremen Beschwerden entgegengenommen, die der Gemeinde und dem Imam mit der Bitte um Sensibilisierung der Gemeinde übermittelt wurden. Diesem kommt der Imam auch nach. Die Gemeinde setzt an den bekannten Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen selbst auch Ordner ein. Seit April 2024 führt die Polizei Bremen aufgrund mehrerer Vorfälle zum Nachteil der Gemeinde eine Schutzmaßnahme während der Freitagsgebete durch. Die Einsatzkräfte sind dabei primär im Einfahrtsbereich der Moschee tätig. Etwaig festgestellte Verkehrs- und Parkverstöße werden auch im Rahmen der Schutzmaßnahme konsequent geahndet. Zu Frage 2: Seit Jahresbeginn war die Verkehrsüberwachung an insgesamt 50 Tagen in Gröpelingen im Einsatz. Davon entfielen elf Tage auf einen Freitag. Insgesamt wurden bei diesen Einsätzen 542 gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt. Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist technisch nicht möglich. Anfrage 16: Verlinkungen laufen ins Leere: Hat der Senat kein Interesse an der Bekämpfung des Phänomenbereichs Fahrraddiebstahl? Anfrage der Abgeordneten Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 3. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die folgenden Weiterleitungen „Präventionshinweise“, „Registrierung vor Ort“ sowie „Fahrrad codieren“ auf der Homepage Bremen.de unter der Rubrik „Fahrraddiebstahl“ aktuell nicht genutzt werden können (Quelle: Fahrrad geklaut? Diebstahl melden und Fahrrad sichern)? 2. Seit wann sind die Verlinkungen zu den externen Webseiten bereits inaktiv? 3. Welche Gründe liegen dafür vor, dass diese Verlinkungen ins Leere führen, welches Ressort zeichnet sich für diese Unterseite verantwortlich, und wie stellt der Senat sicher, dass auf der Homepage bremen.de alle Verlinkungen regelmäßig gepflegt und überprüft werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Zeitpunkt der Anfrage war dem Senat nicht bekannt, dass die Links der Seite „Fahrrad geklaut? Diebstahl melden und Fahrrad sichern“ aufgrund von Überarbeitungen auf nicht mehr vorhandene Unterseiten führten. Nach Bekanntwerden der Broken Links sind die Links von Bremen.de innerhalb kürzester Zeit angepasst worden, und die Seiten sind wieder erreichbar. Zu Frage 2: Wann sich die verlinkten Seiten geändert haben, kann seitens bremen.de nicht mehr nachvollzogen werden, da es sich um Fremdseiten der Polizei und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) handelt. Die Betreiber von Internetseiten wissen grundsätzlich nicht, wer alles auf ihre Seite verlinkt. Sie können also nicht informieren, wenn sie ihre Seite geändert haben. Zu Frage 3: Das Stadtportal bremen.de wird durch Bremen Online betrieben, einer Abteilung der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB). Damit ist die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation das für den Internetauftritt verantwortliche Fachressort. Die Überarbeitungen der Unterseiten erfolgen jedoch durch die Betreiber beziehungsweise die inhaltlich verantwortlichen Stellen, in diesem Fall der Polizei Bremen und den ADFC. Bremen.de hat hier keinen Einfluss auf Inhalte oder den Zeitpunkt von Überarbeitungen. Bei Überarbeitungen von Webseiten kann es vorkommen, dass sich Ziele ändern, neue „Namen“ bekommen oder ein für das Setzen von Links relevanter Absatz gelöscht wurde. Dies kann zur Folge haben, dass nach Änderungen sogenannte Broken Links entstehen können und Seiten nicht erreichbar sind. Damit Seiten, auf die bremen.de verlinkt hat, bestmöglich erreichbar sind, gibt es bei Bremen.de eine Qualitätskontrolle, die täglich Inhalte und Verlinkungen überprüft. Dabei handelt es sich um rund 1 500 Beiträge mit etwas mehr als fünf Millionen Wörtern. Aufgrund der großen Anzahl von Seiten und des Umfangs des Inhalts können aber nicht täglich alle Ziele und Verlinkungen überprüft werden, sodass temporäre Nichterreichbarkeiten möglich sind. Durch die Qualitätskontrolle durch bremen.de wird diese aber minimiert. Fehlerhafte Links oder sonstige Verbesserungsvorschläge können an stadtportal@wfb-bremen.de gegeben werden, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Anfrage 17: Barrierefreiheit der Ortsämter in Bremen Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 7. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist es um die Barrierefreiheit der 17 Ortsämter in der Stadt Bremen bestellt beziehungsweise welche Mängel gibt es hinsichtlich der Barrierefreiheit bei den Ortsämtern, die nicht vollumfänglich barrierefrei sind? 2. Was unternimmt der Senat, um in den Ortsämtern die Zugänglichkeit im Sinne des Artikels 9 UN-Behindertenrechtskonvention sicherzustellen und die Teilhabe aller, sowohl der Beiräte als auch interessierter Bürger:innen, zum Beispiel an Beirats- und Ausschusssitzungen zu gewährleisten? 3. Welche Gründe liegen dafür vor, wenn Ortsämter nicht barrierefrei sind, und wie gedenkt der Senat, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die meisten der 17 Ortsämter in der Stadtgemeinde Bremen sind barrierefrei erreichbar, das heißt, so eingerichtet beziehungsweise ausgestattet, dass sie auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zugänglich sind. Soweit die Ortsämter in Ausnahmefällen noch in älteren, zum Teil seit vielen Jahrzehnten genutzten Immobilien untergebracht sind, muss der Zugang bei Bedarf über Ortsamtsmitarbeitende über Einrichtungen wie zum Beispiel mobile Rampen hergestellt werden. Wenn Ortsämter in neue Gebäude umziehen oder umgebaut werden, wird in diesem Zuge die Barrierefreiheit mit hergestellt. Wenn sich im Betrieb Hindernisse erweisen, werden zusammen mit Immobilien Bremen und den jeweiligen Vermietern Lösungen erarbeitet. Zu Frage 2: Sofern Ortsämter als Anlaufstelle für Bürger:innen nicht barrierefrei zugänglich sind, werden diese Mängel entweder im Betrieb oder bei anstehenden Umbau- oder Umzugsmaßnahmen beseitigt. Sofern Ortsämter nicht über ausreichend große Räumlichkeiten verfügen, um öffentliche Sitzungen barrierefrei abzuhalten, tagen die Beiräte an anderen, barrierefrei zugänglichen Orten. Zu Frage 3: Wenn Ortsämter nicht vollständig barrierefrei sind, liegt dies in der Regel daran, dass sie sich in älteren, zum Teil seit Jahrzenten genutzten Immobilien befinden. Der Senat strebt an, dass alle Ortsämter für Beiratsmitglieder und Bürger:innen barrierefrei zugänglich sind. Anfrage 18: Abriss einer Traditionskneipe zur Schaffung eines Parkplatzes im Schnoor? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 7. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Hat der Senat Kenntnis über Pläne einer Projektgesellschaft, eine 50 Jahre alte Gaststätte im historischen Schnoor für den Bau eines Parkplatzes abzureißen, und inwiefern liegen hierzu bereits Genehmigungen vor? 2. Inwieweit bestehen Pläne für einen Umzug des Polizeikommissariats Mitte in das Gebäude Tiefer 2 bis 4, und inwiefern würden dafür an dieser Stelle weitere Parkplätze benötigt werden? 3. Könnte bei der Realisierung des ursprünglich an diesem Ort geplanten Wohnheims für Studierende ein Abriss des Anbaus vermieden werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für den Umbau mit Nutzungsänderung des Bürogebäudes Tiefer 2 bis 4 in ein Studierendenwohnheim mit Gewerbe liegt eine Baugenehmigung nach § 64 Bremische Landesbauordnung vor. Diese Baugenehmigung umfasst nicht den Abriss der Destille. Am 8. April 2025 wurde die untere Bauaufsichtsbehörde in einem Gespräch mit dem planenden Architekturbüro darüber informiert, dass der Immobilieneigentümer kurzfristig einen neuen Bauantrag einreichen möchte. Die Planung, die den Abbruch der Destille zugunsten von drei zwingend erforderlichen Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge vorsieht, wurde dabei vorgestellt. Es besteht für das Gebäude kein Denkmalschutz. Zu Frage 2: Hierzu ist die Meinungsbildung im Senat noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 3: Das Studierendenwohnheim wurde ohne Abriss des als Gaststätte genutzten Anbaus geplant und genehmigt. Anfrage 19: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Buffkaje am Europahafen künftig für Außengastronomie zu nutzen und gleichzeitig den Rad- und Fußverkehr sicher zu trennen? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Nutzungskonflikte zwischen Außengastronomie, Fußgängern und Radfahrern auf der Buffkaje/Überseepromenade? 2. Inwiefern wurde geprüft, ob die Buffkaje zeitweise als reine Fußgängerzone ausgewiesen werden kann, zum Beispiel in den Sommermonaten, und mit welchem Ergebnis? 3. Wurden Alternativrouten für den Radverkehr – etwa über die KonsulSmidt-Straße oder am Wasser entlang – geprüft, um gefährliche Situationen zu vermeiden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und dem Amt für Straßen und Verkehr sind keine Nutzungskonflikte zwischen Außengastronomie, zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden auf der Buffkaje bekannt. Regelmäßig werden auf der öffentlichen Verkehrsfläche Flächen für Außengastronomie beantragt und genehmigt. In diesen Abschnitten stehen dem Fuß- und Radverkehr weiterhin eine Breite von etwa 6,50 Metern zum konfliktfreien Begegnen und sicheren Überholen neben den Flächen der Außengastronomie zur Verfügung. Zu Frage 2: Eine reine Fußgängerzone wird nicht angestrebt. Planungsrechtlich ist die hier betroffene Fläche im Bebauungsplan 2359 für den Fuß- und Radverkehr zweckbestimmt und entsprechend für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr gewidmet. Eine zeitweise oder permanente Rücknahme der Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr entspricht damit nicht der Zweckbestimmung dieser Fläche und wird nicht empfohlen. Zu Frage 3: Im Radverkehrsnetz ist die Konsul-Smidt-Straße als Hauptroute dargestellt, sodass die offizielle Wegweisung für den Radverkehr über die Konsul-Smidt-Straße erfolgt. Die Buffkaje stellt für den Radverkehr, beispielsweise zu Tageszeiten bei geringen Fußverkehrsstärken, eine attraktive Alternative zur parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraße dar. Sie ist dementsprechend im Radverkehrsnetz als Ergänzungsroute gekennzeichnet, eignet sich jedoch aufgrund der gemeinsamen Führung mit dem Fußverkehr nicht als offizielle Route. Dieses Ergebnis liegt ebenfalls in der Standort- und Potenzialanalyse „Radverkehrsverbindung Überseestadt“ aus 2022 vor, in welcher externe Gutachter verschiedene Radrouten durch die Überseestadt analysiert und bewertet haben. Anfrage 20: Was ist los auf der Bremer Galopprennbahn? Anfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welchem Nutzungszweck dient aktuell das Gelände der ehemaligen Bremer Galopprennbahn, und wer ist zu welchen Konditionen der Betreiber? 2. Befindet sich die ehemals für den Pferderennsport genutzte Zuschauertribüne derzeit in einem nutzbaren Zustand, und falls ja, für welche Zwecke und wie häufig wird die Tribüne genutzt, und von wem werden wie häufig der Zustand und die Sicherheit der Tribüne einer Prüfung unterzogen? 3. Welche Konzepte bestehen für das Gelände der ehemaligen Galopprennbahn, um dort künftig wieder öffentliche Veranstaltungen durchzuführen, und falls diese geplant sind, welche konkreten Veranstaltungen sind zu welchen Zeitpunkten in 2025 und 2026 beabsichtigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Bauressort hat auf einer Teilfläche eine zentral verlaufende Wegeverbindung umgesetzt. Darüber hinaus hat das Umweltressort Maßnahmen zur Umgestaltung der Teilfläche Mittelkampsfleet sowie den Erwerb einer Teilfläche zur Einrichtung eines Klimawalds eingeleitet. Der größte Teil des Rennbahnareals wird zurzeit auf Basis eines Zwischennutzungsvertrags zwischen dem Sonstigen Sondervermögen Gewerbeflächen Stadt als Flächeneigentümer und der ZwischenZeitZentrale Bremen (ZZZ) betrieben. Die ZZZ verantwortet die Organisation und Koordinierung von Zwischennutzungen, zu der zum Beispiel die „Draußenschule“ der Oberschule Sebaldsbrück oder der Grüne Ring im Rahmen des Projekts „walk & talk“ zählen. Das Nutzungsentgelt beträgt pauschal einen Euro. Demgegenüber übernimmt die ZZZ die Instandhaltung und Instandsetzung, die Grünpflege sowie die Verkehrssicherungspflicht für das Areal. Alle für die Zukunft geplanten Nutzungen sind der im Jahr 2024 abgeschlossenen Rahmenplanung zu entnehmen. Zu Frage 2: Aufgrund von durch die ZZZ zu Beginn des Zwischennutzungsvertrags durchgeführten Maßnahmen befindet sich die Zuschauertribüne derzeit in einem nutzbaren Zustand. Zur Absicherung der Nutzbarkeit haben die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) als Eigentümerin und die ZZZ eine jährliche gutachterliche Begleitung vereinbart. Das damit beauftragte Ingenieurbüro hat die Prüfung für das Jahr 2025 vorgenommen, die Auswertung läuft. Sollten Mängel festgestellt werden, würden sichernde Maßnahmen über die ZZZ eingeleitet. Die Zuschauertribüne steht also weiterhin zur Nutzung zur Verfügung. Zu Frage 3: In den letzten Jahren wurden Flächen der ehemaligen Galopprennbahn und auch die Tribüne mehrmals jährlich vor allem für Sportveranstaltungen genutzt. Beispiele hierfür waren im Jahr 2024 das Cyclocrossrennen, das „Aufsatteln“-Fahrradevent von Red Bull, die norddeutsche Meisterschaft der Landesverbände Cyclocross in 2023 oder das Sportfest Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee. Aktuelle Konzepte oder geplante Veranstaltungen liegen dem Senat nicht vor. Anfrage 21: Kontrolle von Osterfeuern Anfrage des Abgeordneten Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 28. April 2025 Wir fragen den Senat: 1. An welchen Tagen und in wie vielen Fällen wurden Kontrollen von Osterfeuern im April 2025 durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurden Beanstandungen festgestellt und/oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet? 2. Wie viele Teams und Personen waren an diesen Kontrollen mit welchem zeitlichen Aufwand beteiligt, welche Kosten sind durch die Kontrollen entstanden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Es fanden vom 17. bis zum 19. April 2025 kurze Kontrollen aller angemeldeter Osterfeuer statt: 27 öffentliche und 42 private. Insgesamt waren 34 Mitarbeitende des Allgemeinen Ordnungsdienstes mit einem Gesamtstundenaufkommen von 248 Stunden beteiligt. Weitere Kosten sind nicht entstanden. Nachdem in diesem Jahr eine Neuregelung der Rahmenbedingungen durch eine Allgemeinverfügung erfolgt ist, hat sich das Ordnungsamt einen genauen Überblick über die Praxis verschaffen können und überprüft, ob die neuen Regelungen eingehalten werden. Es wurden nur drei Beanstandungen im Zusammenhang mit Ausschankgenehmigungen und eine Beanstandung hinsichtlich der geltenden Abstandsvorgaben festgestellt. Die verantwortlichen Personen wurden hinsichtlich der festgestellten Verstöße sensibilisiert, und ihnen wurden die Antragswege für eine Ausschankgenehmigung aufgezeigt. Auf eine Ahndung wurde verzichtet. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der 24. Freien Hansestadt Bremen (Land und Bericht Kenntnis. Stadtgemeinde Bremen) 2024 Mitteilung des Senats vom 18. März (Drucksache 21/488 S) Tätigkeitsbericht der unabhängigen Beauftragten für die Feuerwehr Bremen 2022/2023 einstimmig zur Beratung und 26. Bericht der unabhängigen Beauftragten Berichterstattung an die städtische für die Feuerwehr Bremen vom 1. April Deputation für Inneres. (Drucksache 21/500 S) Erlass einer Polizeiverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige und in bestimmten Verkaufs- und 27. dem Erlass der Polizeiverordnung zu. Vertriebsstätten Mitteilung des Senats vom 8. April (Drucksache 21/509 S) Flächennutzungsplan Bremen 32. Änderung „Hanna-Kunath-Straße“ Flughafen, Hanna-Kunath-Straße) 28. die 32. Änderung des Flächennutzungsplans Mitteilung des Senats vom 8. April Bremen. (Drucksache 21/510 S) Nr. Vorlage Behandlung Bebauungsplan 2514 „Hanna-KunathStraße“ für ein Gebiet in BremenNeustadt/Neuenland zwischen Kleingartenanlage Helgoland29. Westerland, Ochtumdeich und den Bebauungsplan 2514. Flughafen Bremen in Verlängerung der Hanna-Kunath-Straße Mitteilung des Senats vom 8. April (Drucksache 21/511 S) Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft Anpassung der Aufwandsentschädigungen der nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der 32. Mitteilung der Präsidentin Kenntnis. Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vom 23. April (Drucksache 21/519 S) Enthaltung der Fraktionen der CDU und Bericht Nr. 18 des Ausschusses für BÜNDNIS DEUTSCHLAND einstimmig die Petitionen und Bürgerbeteiligung Behandlung der Petition S 21/130 wie vom Bericht und Antrag des städtischen Ausschuss empfohlen. 33. Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung vom 28. April 2025 (Drucksache 21/521 S) die Behandlung der restlichen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen 34. Enthaltung der Fraktion der FDP einstimmig Mitteilung des Senats vom 29. April das Ortsgesetz. (Drucksache 21/522 S) Nr. Vorlage Behandlung Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses anstelle der ausgeschiedenen Monica Merkel 35. Mitteilung des Senats vom 29. April Antalia Westkämper als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. (Drucksache 21/523 S) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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