Anja Schiemann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU die Erarbeitung eines Mobilitätsgesetzes. Das Gesetz soll im Kern die Umsetzung der mit dem Verkehrsentwicklungsplan beschriebenen Maßnahmen regeln sowie alle weiteren Aspekte von Mobilität und Verkehr berücksichtigen und einen konkreten Zeitrahmen für die Umsetzung vorgeben. So ein bisschen kam ich mir vor wie bei „und ewig grüßt das Murmeltier“, denn ich kann mich erinnern, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode einen ähnlichen Antrag der CDU vorliegen hatten und auch schon debattiert haben. (Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Sachlage hat sich nichts geändert. Ein Mobilitätsgesetz ist nicht per se unsinnig. Es macht dort Sinn, zum Beispiel in Flächenländern – BadenWürttemberg ist jetzt dabei, ein Mobilitätsgesetz zu schreiben –, wo in Kommunen mit dem Mobilitätsgesetz rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen umzusetzen. (Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Für Bremen bedeutet das aber, dass keine Straßenbahn mehr, kein Metaradweg mehr durch ein Mobilitätsgesetz geschaffen wird, und die vorangegangenen Debatten zu den Brücken und zur Verkehrsinfrastruktur haben uns, denke ich, bereits aufgezeigt, dass auch ein Mobilitätsgesetz nicht dazu führen wird, die uns mit dem Verkehrsentwicklungsplan gesetzten Ziele für eine zukunftsgerichtete Mobilität rascher zu erfüllen. Es ist so: Die bestehenden Dokumente wie der Verkehrsentwicklungsplan sowie die fortlaufende Fortschreibung und der Klimaaktionsplan bieten bereits einen soliden und guten strukturierten Rahmen, um die notwendigen Maßnahmen im Bereich Verkehrsmobilität gezielt umzusetzen. (Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Ein zusätzliches Mobilitätsgesetz würde nach unserer Auffassung nur ein Mehr an Bürokratismus aufzeigen, das uns nicht schneller zu der gewünschten Umsetzung der Angebotsstufen führt. (Beifall SPD) Damals wie heute gilt: Ein Mobilitätsgesetz allein schafft keinen Meter Straßenbahn mehr, keine zusätzliche Radpremiumroute und auch keine Verbesserung des ÖPNV-Angebots, sondern wäre nach unserer Auffassung, ich habe es schon gesagt, nur eine unnötige Bürokratie. Essenziell für die Umsetzung der im Verkehrsentwicklungsplan und dem Klimaaktionsplan gesteckten Ziele zum Angebotsausbau des ÖPNV und zur Verbesserung der Fuß- und Radwege sind Investitionen in Straßen und Infrastruktur, wie sie ja nunmehr auch vom Bund beschlossen und mit dem Koalitionsvertrag heute besiegelt worden sind. Unter anderem mit der Unterstützung dieser wichtigen Investitionen des Bundes in unsere Verkehrsinfrastruktur schaffen wir die Voraussetzungen für die im Verkehrsentwicklungsplan und im Klimaaktionsplan beschlossenen Maßnahmen. Den Antrag der CDU lehnen wir deshalb ab. – Vielen Dank! (Beifall SPD)
