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Claudia Bernhard

05.05.2025 Sitzungen 21/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Seit Ende November 2024 wurden aufgrund von gestiegenen Drogennotfällen insgesamt 20 Restsubstanzproben aus dem Drogenkonsumraum eingereicht, bei denen ein Nitazenschnelltest positiv verlief. Davon sind 18 Restsubstanzanalysen abgeschlossen. Zwei Ergebnisse stehen noch aus, das ist der Stand vom 11. April dieses Jahres. Bei den 18 durchgeführten Restsubstanzanalysen per Massenspektrometrie konnten in elf Proben Substanzen aus der Stoffgruppe der Nitazene nachgewiesen werden. Bei fünf Proben wurden andere synthetische Opiate aus der Gruppe Dextro-/Levomethorphane detektiert, zwei davon mit Nitazenen. In den vergleichbaren Vorjahresmonaten wurden keine Analysen durchgeführt, da üblicherweise keine regelmäßigen Testungen von Restsubstanzen im Drogenkonsumraum erforderlich waren. Zu Frage 2: Die ersten Restsubstanzanalysen waren wichtig für den Nachweis, dass tatsächlich eine in der Regel für die Konsumierenden unbekannte Beimischung von synthetischen Opioiden der Substanzgruppe Nitazene im Heroin in Bremen stattfindet. Die Analysen dienten der Validierung der Aussagekraft der bis dahin noch nicht praxiserprobten Schnelltests auf Nitazene und zur Vorbereitung von spezifischen Warnmeldungen an die zu involvierenden Notfall- und Hilfesysteme in Bremen, Bremerhaven und das Umland. Für die Notfallsysteme war es wichtig, zu melden, dass bei Nitazen-Intoxikation die zwei- bis dreifache Menge des Notfallmedikaments Naloxon zur Lebensrettung benötigt wird. In den Angeboten der Drogen- und Wohnungslosenhilfe sind inzwischen entsprechende Warnaushänge platziert, und es findet eine verstärkte Sensibilisierung der Konsumierenden bezüglich der gestiegenen Risiken statt. Im Drogenkonsumraum werden weiterhin regelmäßig Schnelltests auf Fentanyl und Nitazene durchgeführt, und es werden Drogennotfallschulungen zur Anwendung von Naloxon-Nasenspray für Konsumierende und das Hilfesystem angeboten. Mitarbeitende der Drogenhilfe werden aufgrund der bundesweit beschlossenen Entlassung von Naloxon aus der Verschreibungspflicht mit dem Notfallmedikament ausgestattet und entsprechend geschult. Zu Frage 3: Die letzten Restsubstanzproben aus dem Drogenkonsumraum hat das Labor am 13. März dieses Jahres erhalten. Der Auftrag wird mit Eingang der noch ausstehenden beiden Ergebnisse beim Gesundheitsamt abgeschlossen. Es wird weiterhin ein Monitoring der Ergebnisse der anlassbezogenen Fentanyl- und Nitazenschnelltests im Drogenkonsumraum durchgeführt. Parallel wird eine Alternativlösung zur massenspektrometrischen Untersuchung von Restsubstanzen für das Bundesland Bremen erarbeitet. Die Beauftragung des Labors für Pharmakologie und Toxikologie ist über das Gesundheitsamt Bremen erfolgt. Bei dem Untersuchungsmaterial handelte es sich um nicht mehr gebrauchsfähige Restsubstanzen in gebrauchten Spritzen, für den Konsum benutzte Löffel oder Pfännchen, gebrauchte Filter, die anonymisiert eingereicht wurden. Die Mitarbeitenden des Drogenkonsumraums haben die Proben anlass- und kriterienbezogen bei einem positiven Schnelltest, unerwarteten Drogenwirkungen beziehungsweise einem Drogennotfall ausgewählt. Im Labor wurde das eingereichte Untersuchungsmaterial aufgearbeitet und dann mit hochauflösender Massenspektrometrie untersucht. Die Rückmeldungen der Laborergebnisse erfolgten über das Gesundheitsamt Bremen an den Drogenkonsumraum und das Hilfesystem. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗