Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ahrens! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Medizinischen Labor Bremen, MLHB, ist nicht forensisch akkreditiert, daher kann das frühere Screeningverfahren nicht eins zu eins übernommen werden. Das MLHB nutzt eigene, langjährig etablierte Verfahren. Diese erfüllen jegliche Anforderungen an Qualität und Quantität. Regelmäßig finden Abstimmungen mit dem Jugendamt und dem Klinikum Bremen-Mitte statt. Bei Bedarf können die Proben auch an ein forensisch akkreditiertes Partnerlabor übermittelt werden. Bislang wurde davon jedoch kein Gebrauch gemacht. Zu Frage 2: Die Beratung zu analytisch-technischen Fragen erfolgt durch die Leitung der Toxikologie, einen promovierten Chemiker mit langjähriger Erfahrung. Medizinisch-fachliche Fragen werden in der Regel durch promovierte Fachärztinnen und Fachärzte für Labormedizin beantwortet. Zu Frage 3: Eine gemeinsame Bewertung von Befunden der Charité und des MLHB im Gesamtzusammenhang eines Einzelfalls war bislang nicht erforderlich, ist aber grundsätzlich möglich. Die Untersuchungen im MLHB dienen vorrangig der Abstinenzkontrolle. Wenn ein längerer Vorlauf dokumentiert werden soll, wird im Rahmen der Beratung auf die Möglichkeit einer Haaranalyse hingewiesen. Diese erfolgt dann in der Charité Berlin. – So weit die Antwort des Senats!
