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Olaf Bull

05.05.2025 Sitzungen 21/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine Serviceseite des Ordnungsamtes Bremen bietet Informationen zur Leinenpflicht für Hunde. Ergänzend dazu erfolgen – beispielsweise zu Brut- und Setzzeiten – Pressemitteilungen des Senators für Inneres und Sport. Der Ordnungsdienst informiert Hundehalter:innen während seiner Kontrollgänge gezielt über die geltende Leinenpflicht. In Schutzgebieten übernehmen diese Aufgabe zusätzlich die von der Naturschutzbehörde beauftragte Gebietsbetreuung sowie die ehrenamtliche Naturschutzwacht, die den Zweck der Anleinpflicht erläutern und für deren Einhaltung sensibilisieren. Die Informationsarbeit könnte durch gezieltere Aufklärung verbessert werden, beispielsweise über Social Media oder durch Hinweisschilder in den Parks und Grünanlagen. Zukünftig ist geplant, dass der Senator für Inneres und Sport die relevanten Informationen jedes Jahr Anfang März auch über den eigenen Instagram-Kanal veröffentlicht. Zu Frage 2: Die Regelungen zur Leinenpflicht werden leider nicht immer konsequent eingehalten. Besonders wichtig ist das Anleinen von Hunden während der Brutzeit, um gefährdete Vogelarten, die auf dem Boden oder bodennaher Vegetation brüten, zu schützen. Um die Einhaltung der Leinenpflicht zu verbessern und insbesondere den Naturschutz sicherzustellen, könnten an besonders sensiblen Orten, zum Beispiel Brutgebieten oder stark frequentierten Wegen, auffällige Hinweisschilder zur Leinenpflicht angebracht werden. Darüber hinaus setzt der Ordnungsdienst verstärkt auf Kontrollen und Ahndung von Verstößen, um die Einhaltung der Leinenpflicht zu verbessern. Die Leinenpflicht dient nicht nur dem Naturschutz, sondern auch dem Schutz anderer Hunde sowie Besucher:innen von Park- und Grünanlagen. Zu Frage 3: Der Ordnungsdienst überprüft die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde im Rahmen der regulären Kontrollgänge sowie zur Brut- und Setzzeit durch Sonderkontrollmaßnahmen. Verwarnungen werden statistisch nicht erfasst. In 2024 wurden insgesamt 39 Bußgeldverfahren wegen des Führens von Hunden ohne Leine in einer Grünanlage oder wegen des Führens von Hunden ohne Leine während der Brut- und Setzzeit betrieben. In 2023 waren es zusammen 114 Verfahren, in 2022 63 Verfahren, und in 2021 belief sich die Zahl der Verfahren auf 26. Das Bußgeld betrug jeweils 50 Euro. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Olaf Bull Protokoll (PDF) ↗