Dr. Ralph Baumheier
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Frühsommer 2023 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Fährbetrieb auf der Weser und im Wendebecken vorgestellt. Diese befassen sich mit einer Analyse zu dem Bedarf, der Umsetzbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und dem Betrieb von Fähren auf der Weser. Es wurden Faktoren wie Schiffstypen, Anlegesituation, klimafreundliche/klimaneutrale Antriebe und die zu erwartenden Fahrgastzahlen berücksichtigt. Im Ergebnis erschien die jetzt auch schon touristisch genutzte Variante B der Machbarkeitsstudie, das ist die Dreiecksverbindung Pier 2 – Molenturm – Lankenauer Höft, am chancenreichsten. Eine Integration von Fährverkehr auf der Weser in den ÖPNV bringt allerdings größere Herausforderungen mit sich. Neben der zu schaffenden Infrastruktur und der Finanzierung sind auch rechtliche Fragen, beispielsweise zur Betriebsform, zu klären. Eine tiefergehende Prüfung, ob und wie die von der Machbarkeitsstudie empfohlene Variante B Teil des ÖPNV werden kann, steht derzeit noch aus. Der Einsatz von ausschließlich touristisch genutzten sogenannten Wassertaxis wird aufgrund der aus der Studie hervorgehenden mangelnden wirtschaftlichen Tragfähigkeit seitens des Senats nicht verfolgt. Zu Frage 2: In den bisherigen Studien wurden keine Finanzierungsmodelle geprüft. In der Machbarkeitsstudie zum Fährverkehr auf der Weser in Bremen wird empfohlen, Finanzierungsmodelle und etwaige Fördermöglichkeiten erst im Zuge der weiteren Planungsschritte zur konkreten Umsetzung von Fährverkehren zu eruieren. Zu Frage 3: Die Einschränkungen der ausstehenden Brückenertüchtigungen und Instandsetzungsarbeiten für den Rad- und Fußverkehr können momentan noch nicht abgeschätzt werden. Aktuell gehen wir davon aus, dass hier nur temporäre, vertretbare Einschränkungen vorgenommen werden müssen. So wird zum Beispiel voraussichtlich immer eine Fahrtrichtungsbeziehung aufrechterhalten werden können, gegebenenfalls dann im Begegnungsverkehrsmodus. Bei den anstehenden Ersatzbaumaßnahmen der Weserquerungen lässt sich momentan noch kein Bauverfahren ableiten, um eine Aussage zu den Einschränkungen im Rad- und Fußverkehr jetzt abschließend treffen zu können. – So weit die Antwort des Senats!
