Sascha Karolin Aulepp
Die Entscheidung muss schon die Behörde treffen, weil sie am Ende ja auch dafür verantwortlich ist, wie das öffentliche Geld entsprechend verwendet wird beziehungsweise wer einen öffentlichen Auftrag bekommt, der dann möglicherweise über Gebühren, zumindest zum Teil, refinanziert wird. Von daher ist die Senatorin für Kinder und Bildung als Behörde die, die darüber entscheidet, und zwar anhand der Kriterien, die ich gerade hier vorgetragen habe. Natürlich spielt da auch eine wesentliche Rolle, wie die Schule sich dazu verhält, aber am Ende – –. Wenn wir alle Möglichkeiten und auch alle finanziellen Möglichkeiten der Welt hätten, dann würde man vielleicht auch der Schule oder der Schulgemeinschaft sagen, entscheide du, selbst wenn man unter Abwägung der Kriterien dazu käme, dass ein anderes Angebot genauso gut, aber wirtschaftlicher ist oder wie auch immer. Aber unter den Gegebenheiten, wo wir durchaus auch Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie wir öffentliche Gelder finanzieren – und ehrlich gesagt, insbesondere auch da, wo Eltern einen wesentlichen Anteil am Essen zahlen –, da geht es natürlich auch darum: Wie viel Geld können sich eigentlich die entsprechenden Eltern leisten? Das ist dann manchmal auch nicht das, was sich die Schule am meisten wünscht, womit aber dann die Eltern durchaus auch nicht nur zufrieden sind, sondern das auch richtig finden.
