bremische-buergerschaft.de ↗

Sascha Karolin Aulepp

05.05.2025 Sitzungen 21/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Menzel! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Auf Grundlage eines anwaltlichen Gutachtens liegt für die Konzession die Richtlinie 2014/23 EU zugrunde. Es gibt keine festen Vergabevorschriften, dennoch gestaltet die Senatorin für Kinder und Bildung das Verfahren transparent und wirtschaftlich. Daher erfolgt die Ausschreibung angelehnt an das sogenannte §-5-Verfahren des Tariftreueund Vergabegesetzes. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Wesentlich für die von uns vorgesehene Wahl des Caterers und die Anzahl der angefragten Angebote sind die individuelle Lage vor Ort, die Erfahrungen der Schulleitungen aus der Zusammenarbeit mit Caterern und welche Leistungsfähigkeit bei den potenziellen Bietern auf der Basis der bisherigen Zusammenarbeit beziehungsweise im Rahmen von Markterkundungen angenommen wird. Die Zuschlagskriterien für die Ausschreibung des Schulcaterings sind der Preis pro Essen, das Nutzungs- und Betreiberkonzept, unter anderem Firmenprofil, Referenzen, Anzahl und Qualität des Personals, Leistungsfähigkeit des Betriebs, die Angebotspräsentation mit Speiseplänen – Einhaltung der geforderten DGE- und Biostandards muss klar ersichtlich sein, Referenzen –, die schulpädagogische und schulorganisatorische Einbindung und Abrechnung, unter anderem Angebote über das reguläre Catering hinausgehend, Erfahrung im Umgang mit elektronischen Abrechnungssystemen. Ferner müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen: eine Erklärung zur Einhaltung des bremischen Mindestlohns, eine Erklärung zur Implementierung eines HACCP-Konzepts sowie eine Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Gesundheitsunterweisungen, eine Erklärung zur Einhaltung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., ein Biozertifikat, eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB, dass seitens des Bieters keine schwere Verfehlung vorliegt und, soweit vorhanden, eine Erklärung zur Bietereignung im Rahmen der §§ 44 bis 46 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, hier: Vorlage der Präqualifizierung aufgrund der Aufnahme in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, und nicht zuletzt eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. Pro Schule werden mindestens drei Caterer zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zu Frage 2: Die Einhaltung der Biostandards – 100 Prozent Bio – wird über das Biozertifikat nachgewiesen. Als Nachweis für die Einhaltung der DGEStandards dient die Vorlage der Eigenerklärung zur Einhaltung der DGEStandards sowie die Vorlage der Speisepläne für jeweils zwei Wochen für das Winter- und Sommerhalbjahr. Die prozentuale Gewichtung des Preiskriteriums wird mehr als 50 Prozent betragen, da der Preis kein nur am Rande der Wertung stehendes Beurteilungselement bleiben darf, siehe hierzu das einschlägige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2005. Zu Frage 3: Die Schulen werden vor Beginn der Ausschreibung angeschrieben und über die Ausschreibung an ihrer Schule informiert. Sie erhalten eine Checkliste, die sie ausfüllen und die Bestand der Ausschreibung ist. Hier können Besonderheiten und Wünsche der Schulen angegeben werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗