Kai Stührenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen ist das Thema sehr pointiert diskutiert worden, was uns an der einen oder anderen Stelle etwas gewundert hat, da wir ein klar verabredetes Verfahren zum weiteren Umgang haben. Vielleicht vorweg: Bremen braucht dringend Einnahmen. Dafür brauchen wir wirtschaftliches Wachstum, dafür brauchen wir Beschäftigung, und dafür brauchen wir auch erschlossene Gewerbeflächen. Das ist wichtig. Die Horner Spitze ist eine der zentralen Entwicklungsperspektiven bei der Gewerbeflächenerschließung für Bremen, und die mit der Erschließung der Spitze möglich werdende Erweiterung des Technologieparks bietet große Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Sicherung und Schaffung und Zukunftssicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen. Hier könnten, wie auch im bereits bestehenden Teil des Technologieparks, weiter hoch innovative Unternehmen angesiedelt werden, wie etwa in den Bereichen KI, Robotik, IT, Digitalisierung und in den Schlüsselbranchen Luft- und Raumfahrt. Dass wir die Horner Spitze für die gewerbliche Entwicklung brauchen, ist eine gute Nachricht, denn sie zeigt, dass wir in Bremen Wachstumspotenziale haben und Chancen, die wir auf jeden Fall nutzen wollen, denn damit werden neue Arbeitsplätze entstehen, Wertschöpfung entstehen und damit letztendlich auch höhere Steuereinnahmen, und die können wir in Bremen bekanntermaßen dringend brauchen. In der gegenwärtigen Haushaltslage dürfen wir die Einnahmeseite bei allen Dingen nicht außer Acht lassen, denn diese Dinge sind notwendig, um auch weiterhin politisch handlungsfähig zu bleiben. Die aktuellen Flächenreserven im Technologiepark von 0,4 Hektar sind bereits vergeben, und die Nachverdichtungsstudie hat ergeben, dass die bestehenden Verdichtungspotenziale nicht ausreichen, um die Bedarfe technologieorientierter und auch produzierender Unternehmen zu decken. Im Moment befinden wir uns in der finalen Ressortabstimmung der Machbarkeitsstudie zur Horner Spitze, die zeigt: Eine gewerbliche Entwicklung ist technisch machbar und ökonomisch sinnvoll, und die Arbeitsplatzdichte im Technologiepark und somit auch bei der Entwicklung auf dem neuen Teilstück ist dreimal so hoch wie beispielsweise bei logistischen Flächen, wo wir pro Hektar natürlich viel weniger Arbeitsplätze haben. Das ist hier wirklich eine große Chance, denn wir reden hier von mehr als 600 potenziellen Arbeitsplätzen, also 600 Mal hoch qualifizierte Leute, die hier arbeiten, Leute, die nach Bremen kommen, Leute, die hier an der Stelle Steuern zahlen. Zudem ist die Horner Spitze verkehrlich hervorragend angebunden, insbesondere auch mit dem ÖPNV. Auch stellt sich die Entwicklung des Gebietes unter Kosten-NutzenAspekten sehr positiv dar, denn selbst im Worst-Case-Szenario gäbe es ab dem sechsten Jahr der Flächenvermarktung fiskalische Überschüsse, im Best-Case-Szenario sogar schon ab dem ersten Jahr. Bei einer vollständigen Vermarktung der Flächen würde sich der Überschuss bei mehr als einer halben Million Euro jährlich einpendeln. Hinzu kommen dann noch die Einnahmen aus der Erbpacht, die ebenfalls bei circa einer halben Million Euro liegen würden, und rund eine Million Euro zusätzlich sind in dieser Haushaltslage alles andere als zu vernachlässigen. Mit dem Gewerbeentwicklungsprogramm 2030 hat sich der Senat das klare Ziel gesetzt, die Innenentwicklung zu stärken und die Flächenkreislaufwirtschaft zu starten. Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass sich der Anteil der im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Flächen allein im Zeitraum 2012 bis 2020 um 188 Hektar reduziert hat. Um diese selbst gesetzten Ziele zu erreichen, müssen wir dann, wenn es um die konkrete Entwicklung von Flächen geht, auch konsequent umsetzen. Von daher haben uns die Äußerungen des Landesvorstands der GRÜNEN durchaus überrascht, da wir uns mitten in einem Prozess befinden, den wir sowohl im GEP 2030 als auch im Koalitionsantrag festgehalten haben. Auf der anderen Seite ist es gut, dass wir auf Ebene des Senats ressortübergreifend ein klares Bekenntnis zu unseren getroffenen Verabredungen haben und den Prozess inklusive den weiterhin notwendigen Prüfungen, die heute schon angesprochen worden sind, und Bewertungen fortsetzen. Diese Einigkeit – das hatte Herr Dr. Herold eben schon kurz erwähnt – haben wir auch bei den Häfen. Das ist mir sehr wichtig. Uns ist auch im weiteren Prozess klar, dass die Auswirkungen der Entwicklung der Horner Spitze etwa auf die Kaltluftzufuhr für die Stadt mit in Betracht gezogen werden müssen. Es ist aus unserer Sicht aber möglich, bauliche Lösungen zu finden, die weiterhin eine Luftzufuhr gewährleisten. Entsprechende Modellierungen können bei der Bauleitplanung miteinbezogen werden, denn natürlich nehmen wir den Umgang mit Klimafolgen ernst. In der Konsequenz bedeutet das, dass wir die finale Abstimmung der Machbarkeitsstudie zwischen den Ressorts abwarten und auf dieser Grundlage einen Vorschlag für einen verfahrensleitenden Senatsbeschluss machen. Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die Entscheidung für oder gegen die gewerbliche Entwicklung der Horner Spitze, und die Bauleitplanung wäre der nächste Schritt, um konkrete Planungen auch unter Berücksichtigung der umwelt- und klimapolitischen Aspekte durchzuführen. Lassen Sie mich zum Ende noch auf die derzeitige Nutzung der Horner Spitze durch den Verein Kinder, Wald und Wiese e. V. eingehen, der dort eine gute und wichtige Arbeit macht, mit dem wir natürlich im engen Dialog stehen. Der bestehende Nutzungsvertrag war einmal als Zwischennutzung angelegt und ist mittlerweile unbefristet mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten, aber neben dieser Kündigungsfrist steht der Stadt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die Fläche oder eine Teilfläche während der Vertragslaufzeit für eine andere Nutzung, Zielsetzung oder als Kompensationsfläche genutzt werden soll. Eine Kompensation oder eine Ersatzfläche sind vertraglich explizit nicht vorgesehen. Dennoch bieten wir eine Ersatzfläche auf dem Gelände des alten Campingplatzes an und würden als Kompensation für die Verlagerung finanzielle Mittel in Höhe von 240 000 Euro bereitstellen. Aus unserer Sicht bietet diese Verlagerung gute Chancen sowohl für den Verein, der auf dem alten Campingplatz über eine deutlich bessere Infrastruktur mit Sanitäranlagen, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen verfügen könnte, aber auch für Synergien mit den dort bereits ansässigen Pfadfinderinnen und der Kinder- und Jugendwelt am Unisee. Wir halten dieses Angebot für fair, werthaltig, nachhaltig und zukunftsfähig. Abschließend: Wir sind uns im Senat einig, dass wir, wie beschlossen, den Prüf- und Planungsprozess zur weiteren Nutzung der Horner Spitze vorantreiben wollen und werden und damit zu einem Ergebnis kommen. Die gewerbliche Entwicklung der Horner Spitze bietet viele Vorteile und Chancen, das habe ich eben dargestellt, die sowohl der wirtschaftlichen Entwicklung, den Beschäftigen und letztendlich dann auch dem Haushalt zugutekommen werden, und wir werden uns als Wirtschaftsressort daher weiter für die gewerbliche Entwicklung der Horner Spitze einsetzen und hoffen dabei, Sie im Gesamtinteresse Bremens auf unserer Seite zu haben. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
