Dr. Martin Hagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der vorhandene Holztunnel wurde vom Immobilieneigentümer zur Absicherung des Fluchtweges aufgestellt, der keinen regulären Eingang der Behörde darstellt. Zusammen mit dem Bauzaun ist der Holztunnel eine Sicherheitsmaßnahme, die bis auf Weiteres bis zur Sanierung der Fassade erforderlich ist. Zu Frage 2: Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch Immobilien Bremen, ist Mieterin des Gebäudes. Zuständig für Baumaßnahmen an der Fassade ist der Eigentümer der Immobilie. Mehrfach und regelmäßig eingeforderte verlässliche Zeitpläne für eine Sanierung hat der Eigentümer bislang jedoch nicht vorgelegt. Immobilien Bremen nimmt entsprechende mietrechtlich gebotene und angesichts der vorhandenen Probleme angemessene Maßnahmen vor, um den Eigentümer zu einer zügigen Umsetzung der baurechtlich bereits genehmigten baulichen Ertüchtigung zu bewegen. Zu Frage 3: Die Zustandsbewertung der Fassade obliegt dem Vermieter. Der Vermieter hat mitgeteilt, dass alle erforderlichen Fassadenbereiche durch Bauzäune abgesichert wurden. Andere als die abgesicherten Bereiche der Fassade seien bislang nicht betroffen. Sollten weitere Absicherungsmaßnahmen erforderlich werden, können diese von Immobilien Bremen, gegebenenfalls mit Unterstützung der unteren Bauaufsichtsbehörde, vom Vermieter gefordert werden. – So weit die Antwort des Senats!
