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Sascha Karolin Aulepp

25.02.2025 Sitzungen 21/22

Frau Abgeordnete, Sie wissen ja auch, dass auch in unterschiedlichen anderen Häusern bestimmte Maßnahmen auf dem Prüfstand stehen und auch Auseinandersetzungen darüber stattfinden, wie das tatsächlich vonstattengehen kann. Davon sind dann, wenn Entscheidungen in anderen Häusern getroffen werden, ja durchaus auch meine Arbeitsbereiche betroffen, und wir haben an der Stelle eben gesagt, dass wir angesichts der herausfordernden Situation und der Notwendigkeit alle Zuwendungen, die nicht gesetzlich verpflichtend sind, so behandeln, dass wir sagen, wir müssen schulhalbjahrsmäßig vorgehen, denn das sind in der Regel die Zeitabschnitte, die bei uns im Ressort eine Rolle spielen. Das betrifft die Quartiersbildungszentren besonders, weil sie ja – das habe ich ja gerade auch schon vorgetragen und vorgelesen – im Wesentlichen eher nicht schulnahe oder frühkindliche bildungsnahe Angebote machen, sondern im Sozialraum eine ganz vielfältige Angebotsperspektive. Bei denen ist das mit dem Schuljahresbezug nicht so zwingend wie bei anderen Angeboten, aber wir haben uns entschieden, dass wir diesen Schuljahresbezug dann tatsächlich bei den Zuwendungsempfangenden der freiwilligen Leistungen wählen. Möglicherweise ist das der Unterschied.

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗