Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Strunge! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Alle Zuwendungsbescheide der Senatorin für Kinder und Bildung mit Personalmaßnahmenbezug wurden bis zum 31. Juli 2025 bewilligt, um eine finanzielle Sicherheit bei den Trägern herzustellen. Zu Frage 2: Die Quartiersbildungszentren sind ein wichtiger Bestandteil der Beratungs-, Vernetzungs- und Soziallandschaft in den Quartieren und bieten nicht nur in familienbezogenen, gesundheitlichen und integrationspolitischen Fragen Hilfe, sondern sind auch Schnittstelle zwischen frühkindlicher, schulischer und außerschulischer Bildung und dem Sozialraum. Sie fördern gesellschaftliche Teilhabe durch niedrigschwellige soziale Unterstützung zur Bewältigung von Alltagsfragen, Bewegungs- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche, bildungsrelevante Angebote und niedrigschwellige Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung und sind aus den Quartieren nicht mehr wegzudenken. Die Einhaltung des vom Senat beschlossenen Sanierungsprogramms macht es notwendig, bei konsumtiven Ausgaben ohne gesetzliche Verpflichtung alle Möglichkeiten für Ausgabenreduzierungen zu prüfen. In diesem Spannungsfeld wird die Senatorin für Kinder und Bildung alle Möglichkeiten nutzen, um die für die Unterstützung der regionalen Bildungslandschaften wichtigen Quartiersbildungszentren auch nach dem 31. Juli 2025 weiter finanzieren zu können. Zu Frage 3: Die Bewilligungen wurden als vorläufig gekennzeichnet. Kein Träger hat eine Ablehnung für das zweite Kalenderhalbjahr erhalten. – So weit die Antwort des Senats!
