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Dr. Ralph Baumheier

25.02.2025 Sitzungen 21/22

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte ist im Vergleich zum Vorjahr mit 15 Prozent von rund 11 000 auf 9 500 gesunken. Zu Frage 2: Im letzten Quartal 2024 fand die finale Umsetzung der Einführung der elektronischen Akte in der Wohngeldstelle statt. Während der Einführungsphase sind mit der elektronischen Akte erhebliche und unvorhergesehen starke Performanceprobleme aufgetreten. Diese Probleme konnten Anfang Januar 2025 abschließend behoben werden. Hinzu kam die Umsetzung der Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025. Durch die notwendige Softwareneuentwicklung kam es umstellungsbedingt zu weiteren Verzögerungen der Arbeitsprozesse in der Wohngeldstelle im letzten Quartal 2024. Diese beiden technischen Herausforderungen zusammen hatten zur Folge, dass sich die Antragsbearbeitung ab dem letzten Quartal 2024 stark verzögert hat. Dadurch ergab sich zum 31. Dezember 2024 ein temporärer Bearbeitungsrückstand von bis zu fünf Monaten mit rund 1 000 unbearbeiteten Anträgen, die älter als drei Monate sind. Zu Frage 3: Mithilfe dieser Arbeitsanweisung wurden ausschließlich rechtssichere Bescheide erstellt, und der Bearbeitungsrückstand konnte ab September 2023 abgebaut werden. Es wurde in keinem Fall aufgrund dieser Arbeitsanweisung Wohngeld an Personen ausgezahlt, denen es nicht zugestanden hat. Die Arbeitsanweisung trat am 14. August 2023 in Kraft und war bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Sie wurde einmalig am 2. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. – So weit die Antwort des Senats! Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗