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Karin Treu

25.02.2025 Sitzungen 21/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2019 wurden beim Amt für Soziale Dienste insgesamt 365 Anträge gestellt, hierbei sind Wassersperren einbezogen. Die jährlichen Antragszahlen im Bereich des SGB XII verteilen sich wie folgt: Im Jahr 2019 wurden 80 Anträge gestellt, im Jahr 2020 69 Anträge, im Jahr 2021 66 Anträge, im Jahr 2022 49 Anträge, im Jahr 2023 45 Anträge, und im Jahr 2024 wurden insgesamt 56 Anträge gestellt. In Bezug auf Anträge auf Leistungsübernahme von Energie- und Wassersperren nach dem SGB II hat das Jobcenter mitgeteilt, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Prozesse der Antragstellung und Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II mit Zahlen abbildet. Eine differenzierte Darstellung ist daher für den Bereich des SGB II nicht möglich. Zu Frage 2: Im Amt für Soziale Dienste erfolgten die Bewilligungen seit 2019 in 24 Fällen als Zuschuss, in allen anderen Fällen als Darlehen. Die jährliche Verteilung stellt sich wie folgt dar: In 2019 wurde in sieben Fällen ein Zuschuss und 73 Fällen ein Darlehen erteilt. In 2020 waren es 5 zu 64, in 2021 waren es 6 zu 60, in 2022 2 zu 47 und in 2023 4 zu 41. Im Jahr 2024 wurden keine Zuschüsse, jedoch 49 Darlehen erteilt. Seit November 2023 wurden ausschließlich Zuschüsse bewilligt. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der besonderen Konstruktion des erweiterten Härtefallfonds. In Bezug auf Bewilligungen von Leistungen zur Übernahme von Energieund Wassersperren nach dem SGB II ist eine differenzierte Darstellung für den Bereich des SGB II nicht möglich. Zu Frage 3: Es erfolgt keine gesonderte Erfassung von Anträgen von Personen, die keine Leistungen nach SGB XII erhalten. – So weit die Antwort des Senats! Frau Staatsrätin, es gibt eine Zusatzfrage der

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