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Dr. Ralph Baumheier

25.02.2025 Sitzungen 21/22

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Alle Masten der öffentlichen Beleuchtung werden im Zuge des Lampengruppenwechsels und der elektrotechnischen Prüfungen der Leuchten mindestens alle vier Jahre und zusätzlich im Zuge der Störungsbeseitigung begutachtet. Zusätzlich werden jährliche Standsicherheitsprüfungen an Masten unterschiedlichen Alters und Typs an unterschiedlichen verschiedenen Straßen durchgeführt. Alle Oberleitungsmasten werden einer jährlichen Sichtprüfung im Rahmen von Wartungs-/Inspektionsarbeiten durch die BSAG unterzogen. Des Weiteren werden im Auftrag der BSAG zerstörungsfreie Standsicherheitsprüfungen mittels akkreditierten Prüfverfahren durch externe Prüforganisationen durchgeführt. Zu Frage 2: Aktuell weisen keine Masten der öffentlichen Beleuchtung gravierende statische Probleme auf. Auffällige Masten werden im Zuge der jährlichen Erneuerung sofort ausgetauscht. Die Kosten für den Austausch eines Beleuchtungsmastes hängen stark von der Masthöhe ab. Sie kosten zwischen 1 950 Euro und 6 150 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und Planungskosten. Die Fahrleitungsmasten kosten je nach Ausführung der Fahrleitung und Beleuchtung und entsprechend der Statik zwischen 2 500 und 8 000 Euro netto. Nach Auskunft der BSAG weisen die Oberleitungsmasten nach dem heutigen Stand keine betriebsgefährdenden Probleme auf. Ältere Masten werden fortlaufend im Rahmen eines Austauschprogramms getauscht. Im Bereich der St.-Pauli-Brücke und Wilhelm-Kaisen-Brücke haben die Masten das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen zeitnah ausgetauscht werden. Bedingt durch eine Sonderkonstruktion der Masten in diesem Bereich ist, trotz intensiver aufwendiger Inspektionsverfahren, hier ein schnellerer Austausch als an anderen Orten im Netz erforderlich. Ein Mast wurde bereits neu gesetzt, da hier die Korrosionsschäden am Mastfuß schon weiter fortgeschritten waren. Zu Frage 3: Die permanente Kontrolle der Beleuchtungsmasten ergibt ein umfassendes Gesamtbild über den Zustand der Masten. Durch die altersund anlassbedingte jährliche Erneuerung von Beleuchtungsmasten wird sichergestellt, dass von den Masten keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Sicherheit der Oberleitungsmasten wird ebenfalls durch regelmäßige Prüfungen und Erneuerungen durch die BSAG gewährleistet. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗