Dr. Ralph Baumheier
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen wurden 2024 laut Statistischem Landesamt Genehmigungen und Genehmigungsfreistellungen für 1 687 neue Wohneinheiten erteilt. Die Fertigstellungszahlen werden bundesweit im Mai des Folgejahres veröffentlicht. Für das Jahr 2024 liegt entsprechend noch keine Fertigstellungszahl für Bremen vor. Zu Frage 2: Der Senat hält an dem Ziel fest, die Voraussetzungen für die Erreichung von 10 000 weiteren Wohneinheiten bis 2027 zu schaffen. Die Entwicklungen im Bereich der Bauleitplanung sowie in der Innenentwicklung lassen erkennen, dass das gesetzte Ziel realistisch erreicht werden kann. Nicht zuletzt unternimmt der Senat zahlreiche Anstrengungen, um den Wohnungsbau in der Stadt Bremen zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu Frage 3: Der Senat arbeitet an einem Bündel verschiedener Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des Wohnungsbaus in der Stadt und im Land Bremen. Davon sind einige bereits umgesetzt, andere befinden sich in der Umsetzung oder in der Vorbereitung. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere: die erfolgte Novellierung der Bremischen Landesbauordnung zum 1. Juli 2024 sowie die geplante zweite Novelle, die das Bauressort bereits vorbereitet, unter anderem mit weiteren Verfahrenserleichterungen und zur weiteren Förderung des Umbaus im Bestand, die Bearbeitung von acht sektoralen Bebauungsplänen zur Aktivierung von Wohnbaupotenzialen ohne einen klaren, einzelnen Vorhabenträger, auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung bezahlbaren Wohnens, das konzentrierte Vorantreiben von Wohnbauprojekten auf eigenen Flächen, zum Beispiel im Wohnpark Oberneuland unter dem Motto „Einfach machen“, die Überarbeitung des Wohnraumförderprogramms, auch unter Berücksichtigung der Anpassung von Baustandards, die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft BRESTADT sowie ebenfalls die Einrichtung einer Wohnungsbaukoordination, die sich derzeit im Aufbau befindet, und die KI-gestützte Entwicklung eines Baupotenzial-Informationssystems – bauliche Potenziale in Baulücken, in Bebauungsplänen und im Gebäudebestand sind da das Ziel dieser Systematik. Die 2024 eingesetzte Senatskommission „Wohnungsbau“ hat darüber hinaus Prüfaufträge unter anderem zum Umgang mit Gebäudeenergiestandards und anderen Anforderungen zur Verfahrensvereinfachung formuliert, die zurzeit ressortübergreifend bearbeitet werden. – So weit die Antwort des Senats!
