Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Der Senat sieht in der Aufgabe, Volksfeste und Veranstaltungen barrierearm zu gestalten, einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe vor allem auch älterer, in der Mobilität eingeschränkter Menschen und Menschen mit Behinderungen. Weitere Verbesserungen diesbezüglich bei bremischen Veranstaltungen zu erreichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Anknüpfend an die Zielsetzung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes gilt es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern und vorhandene Benachteiligungen abzubauen. Infolgedessen wird angestrebt, eine volle, wirksame, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Anfrage im Einzelnen wie folgt: Zu Frage 1: Infolge des Bürgerschaftsbeschlusses erfolgte ein fortlaufender Austausch zwischen den Ressorts Wirtschaft, Soziales und Kultur, unter anderem gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeauftragten, den bremischen Schaustellerverbänden, der Kulturszene, Unternehmer:innen, Vertreter:innen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e. V. und dem Forum barrierefreies Bremen. Dabei wurden bereits bestehende Gesprächsformate genutzt, wie etwa der Begleitausschuss „Bremen barrierefrei – Bremen für alle“ und die „Steuerungsrunde City- und Stadtteilinitiativen“, aber auch anlassbezogen der Austausch gesucht. Im Ergebnis bewertet der Senat die hieraus entstandene noch stärkere Vernetzung als wichtigen ersten Schritt in Bezug auf Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit bei bremischen Veranstaltungen. Die den städtischen Deputationen für Wirtschaft und Häfen, für Kultur und für Soziales, Jugend und Integration im Jahr 2024 und im Februar 2025 übermittelten Berichte zeigen ein erhöhtes Problembewusstsein ausnahmslos bei allen Veranstalter:innen. Zudem wird aufgezeigt, dass bei vielen Veranstaltungen im Jahr 2024 bereits Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit erreicht werden konnten und weitere Maßnahmen für das Veranstaltungsjahr 2025 geplant sind. Zu Frage 2: Barrierefreiheit ist nach Auffassung des Senats über die konkrete Veranstaltung hinaus in einem größeren Zusammenhang zu betrachten: von der Information im Vorfeld über Websites, der An- und Abreise – ÖPNV, Parkplätze – bis hin zur Aufenthaltsqualität vor Ort, zum Beispiel der Beschaffenheit des „Festgeländes“, dem Zugang zu Verkaufsständen oder der Toilettensituation. Insofern ist es das Ziel, Verbesserungen in allen Bereichen zu erreichen. Hierfür sind eine noch stärkere Vernetzung der Veranstaltung mit dem Stadtführer barrierefreies Bremen, Verbesserungen der digitalen Barrierefreiheit sowie die Bereitstellung barrierefreier Toiletten in ausreichender Zahl unerlässlich. Trotz erheblicher Verbesserungen in diesen Bereichen bestehen bei den betrachteten Veranstaltungen, wenn auch in unterschiedlichem Maße, weiterhin Hürden, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dies betrifft den Bereich der digitalen Barrierefreiheit ebenso wie die bessere Beschilderung beziehungsweise die Einrichtung von Leit- und Orientierungssystemen, die Zugänglichkeit von Verkaufsständen und Fahrgeschäften sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Untergrundbeschaffenheit. Es ist deutlich geworden, dass insbesondere steigende Kosten bei privaten Veranstalter:innen teilweise dazu führen, dass für ein höheres Maß an Barrierefreiheit erforderliche Maßnahmen nicht oder erst zeitverzögert umgesetzt werden können. Diesbezüglich gilt es, unter anderem über Förderungen durch Stiftungen oder die Schaffung von Synergieeffekten durch bessere Vernetzungen der Veranstalter:innen untereinander Verbesserung zu erzielen. Zu Frage 3: Die erfolgte Abfrage bei Veranstalter:innen hat gezeigt, dass Verbesserungen veranstaltungsübergreifend in vielen Bereichen erreicht worden sind. Vielfach wurden Websites im Hinblick auf Barrierefreiheit bereits überarbeitet. So wurden unter anderem Informationen in einfacher Sprache erstellt und Lagepläne mit der Ausweisung von Steigungen, Hindernissen sowie barrierearmen Toiletten bereitgestellt. Zudem konnte bei vielen Veranstaltungen auf Kabelbrücken verzichtet werden. Wo dies nicht möglich war, wurden verstärkt rollstuhlgerechte Kabelbrücken verwendet. Die Zahl der behindertengerechten Toiletten wurde bei einigen Veranstaltungen erhöht, teilweise erfolgten bauliche Maßnahmen sowie die Ausweisung von Rollstuhlplätzen vor der Bühne. Soweit noch nicht umgesetzt, sind Verbesserungen in den genannten Bereichen bei einzelnen Veranstaltungen für das Jahr 2025 angekündigt. – So weit die Antwort des Senats!
