Thore Schäck
Sie nannten eben die Einschränkungen aus § 7 des Bremischen Ladenschlussgesetzes und auch die Ausnahmen, die sich ja vor allem auf Reisebedarf/Geschenkartikel beziehen. Das bezieht sich ja beispielsweise auch auf das Angebot im Hauptbahnhof. Wenn man dort jetzt einmal in den Drogeriemarkt Rossmann geht, dann findet man da in der Kühltheke auch ein halbes Kilo Hackfleisch. Ich weiß jetzt nicht, ob das unter Geschenkartikel fällt oder unter Reisebedarf, aber es scheint dort gewisse Abweichungen zu geben. Halten Sie diese Einschränkung dann insbesondere für den Verkauf am Sonntag wirklich noch zeitgemäß, insbesondere dann, wenn wir auch dieses Angebot am Flughafen schaffen wollen, beispielsweise für Studenten, für die wenigen, die sich dort auch eindecken wollen?
