Tim Sültenfuß
Wir fragen den Senat: 1. Welche Behörde ist in Bremen nach welcher Rechtsgrundlage für die regelmäßige Überprüfung von Brandschutzkonzepten und Rettungsplänen von Kinos, Theatern, kulturellen Einrichtungen und anderen Veranstaltungsorten zuständig, und in welchem Turnus finden diese Überprüfungen in der Regel statt? 2. Wie viele Rollstuhlstellplätze in Kinos, Theatern, kulturellen Einrichtungen und anderen Veranstaltungsorten wurden in Bremen in den letzten fünf Jahren aufgrund von Anforderungen an den Brandschutz oder die Rettungssicherheit „abgeschafft“, und welchen Ermessenspielraum hatte die zuständige Behörde im Rahmen der Erteilung von Auflagen in solchen Fällen? 3. Wie kann nach Ansicht des Senats das berechtigte Ziel des Brandschutzes mit der Maßgabe, Menschen mit Behinderungen nicht von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen, zukünftig im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention besser vereinbart werden?
