Thore Schäck
Meine erste Frage schließt ein bisschen an eine Frage von Herrn Saxe an, nämlich die Frage, wie so ein Abstand eigentlich gemessen wird. Ich kenne es bei Autos, da wird es ja dann auch so gemessen, dass es im Zweifelsfall gerichtsfest ist. Wenn Autofahrer sich Fahrradfahrern zu sehr nähern, muss es ja auch in irgendeiner Form so gemessen werden, dass es am Ende auch gerichtsfest ist oder wenn es zu einer Strafe kommt, dass das belastbar ist. Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Sie im Moment nicht sagen können, wie das erfolgt, das dann aber nachliefern. Ist das richtig?
