Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 21/338 S, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Nun lasse ich über das Erste Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten in der Stadt Bremen abstimmen. Wer das Ortsgesetz beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 21/383 S, abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Interfraktionell wurde vereinbart, dass wir jetzt noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufrufen. Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Hafen“ Mitteilung des Senats vom 27. August 2024 (Drucksache 21/361 S) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Ortsgesetz beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Einstimmig) Lärmaktionsplan für die Stadt Bremen (vierte Stufe) Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/365 S) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. 21/365 S, Kenntnis. Die Bremer Stadtreinigung AöR (DBS), Grundstückskauf und Kreditaufnahme Recyclingstation Hastedt Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/366 S) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der in der Mitteilung des Senats bezeichneten Kreditaufnahme der Bremer Stadtreinigung AöR seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Einstimmig) Bennigsenstraße 28 und Stolzenauer Straße 17, 17 a, 17 b und 17 c Kenntnis. Sondernutzungskonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) für Pkws durch das Amt für Straßen und Verkehr nach § 18 Absatz 4 Satz 5 Bremisches Landesstraßengesetz Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/367 S) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Sondernutzungskonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) für Pkws durch das Amt für Straßen und Verkehr nach § 18 Absatz 4 Satz 5 Bremisches Landesstraßengesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU) Sondernutzungskonzept Ladeinfrastruktur. SV Bremen Windhoek neue Vereinbarung Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/368 S) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. 21/368 S, Kenntnis. Petitionsbericht Nr. 12-1 Bericht und Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung vom 6. September 2024 (Drucksache 21/371 S) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Einstimmig) Petitionsbericht Nr. 12-2 Bericht und Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung vom 6. September 2024 (Drucksache 21/372 S) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petition in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Stimmenthaltungen? Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Aufnahmeortsgesetzes Mitteilung des Senats vom 10. September 2024 (Drucksache 21/377 S) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Dritte Ortsgesetz zur Änderung des Aufnahmeortsgesetzes beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Einstimmig) Achte Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen Mitteilung des Senats vom 17. September 2024 (Drucksache 21/385 S) Interfraktionell wurde vereinbart, den Punkt ohne Debatte zu behandeln. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer die Achte Polizeiverordnung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Stimmenthaltungen? Damit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung 19:24 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der 17. September 2024 Anfrage 8: Insolvenz von Wohninvest – Auswirkungen auf das Könecke-Gelände Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Tim Sültenfuß, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann wurde das Insolvenzverfahren zur Wohninvest Holding GmbH eröffnet, welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Tochtergesellschaft zur Entwicklung des ehemaligen Könecke-Geländes, und mit Forderungen in welchem Umfang ist die Stadtgemeinde als Gläubigerin am Insolvenzverfahren beteiligt? 2. Zieht der Senat in Erwägung, das Vorkaufsrecht zu ziehen beziehungsweise die Anteile der Investitionsgesellschaft zu übernehmen, falls nein, warum nicht? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Senatorin für Kinder und Bildung hinsichtlich der Realisierung eines Berufsschulzentrums auf dem ehemaligen Könecke-Gelände? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nachdem am 23. Mai 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohninvest Holding GmbH am Amtsgericht Stuttgart Insolvenzgericht eröffnet wurde, ist nunmehr am 29. Juli 2024 das Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Wohninvest Holding GmbH hat nicht automatisch die Insolvenz der Wohninvest Projekt Hemelingen GmbH zur Folge. Vielmehr muss für jede Gesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) besteht. Die Stadtgemeinde Bremen hat gegenüber der WI Projekt Hemelingen GmbH aus dem Wettbewerbsverfahren zum Könecke-Gelände eine offene Forderung in Höhe von rund 43 000 Euro. Zu Frage 2: Die Anteile der Wohninvest Holding GmbH an der Wohninvest Projekt Hemelingen GmbH fallen in die Insolvenzmasse. Sollten die Gesellschaftsanteile im Rahmen des Insolvenzverfahrens veräußert werden, würde ein satzungsgestütztes Vorkaufsrecht nicht bestehen. Werden lediglich Anteile an der Projektgesellschaft veräußert (Share Deal), liegt in der Regel kein Grundstücksverkauf und auch kein kaufähnliches Rechtsgeschäft vor. Bei einer Platzierung von Unternehmensanteilen am Markt im Rahmen des Insolvenzverfahrens könnten Bremen beziehungsweise bremische Beteiligungsgesellschaften als reguläre Marktteilnehmer im Wettbewerb auftreten, wobei jedoch die Finanzierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Engagements zu beachten wäre. Zu Frage 3: Handlungsdruck ergibt sich einerseits aus einer erforderlichen Ausweitung und zeitgemäßen räumlichen Ausstattung für die Bildungsgänge zu sozialpädagogischen sowie gesundheits- und personenbezogenen Dienstleistungen, andererseits aus der Notwendigkeit, die bestehenden Schulstandorte für Bedarfe der Allgemeinbildung nachzunutzen. Die Bedarfe des Campus Ost sollen als Grundlage für das anstehende Bauleitplanverfahren und damit die Quartiersentwicklung des Könecke-Areals verwendet werden. Es besteht ein abgestimmtes Rahmenkonzept für den Berufsschulcampus, hervorgegangen aus einem Wettbewerbsverfahren. Als nächster Schritt ist ein geeignetes tragfähiges Entwicklungs- und Beschaffungskonzept und dessen haushalterische Abbildung zu erarbeiten und abzustimmen. Hierzu sind Gespräche mit dem Projektentwickler, dem Senator für Finanzen und Immobilien Bremen zu führen. Mit den notwendigen Verfahrensschritten kann nicht von einer Verlagerung der Schulen zum Campus Ost vor 2030 ausgegangen werden. Anfrage 9: Wie steht es um den weiteren Ausbau der dezentralen Drogenhilfe? Anfrage der Abgeordneten Katharina Kähler, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 21. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann und wie wird die integrierte Drogenhilfestrategie dahin gehend umgesetzt, dass auch in den derzeit besonders belasteten Stadtteilen Neustadt, Gröpelingen, Vegesack und gegebenenfalls Osterholz die niedrigschwelligen Angebote mit festen Einrichtungen erweitert werden? 2. Welchen aktuellen Stand hat der Umbau der Immobilien in der FriedrichRauers-Straße zum Drogenkonsumraum, und ab wann wird dieser den provisorischen Drogenkonsumraumcontainer ersetzen? 3. Wie ist der Senat zu diesen Themen mit den zuständigen Beiräten im Gespräch, und wo sieht er übergreifend noch besondere Klärungsbedarfe? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Dezember letzten Jahres wurden die ressortübergreifend erarbeiteten Eckpunkte der integrierten Drogenhilfestrategie beschlossen, deren Umsetzung schrittweise vorgesehen ist. In einem ersten Schritt wurde die Weiterführung beziehungsweise die Anpassung und zum Teil Erweiterung bereits bestehender Hilfsangebote und Dienste finanziell für die Jahre 2024 bis 2025 abgesichert. Um die mit der integrierten Drogenhilfestrategie verbundenen Ziele der Sozialraumorientierung und der Verlagerung des öffentlichen Konsums in Hilfsangebote zu erreichen, werden weitere Schritte mit den Beiräten abgestimmt. Der größte Bedarf nach einem Drogenhilfeangebot wird aufgrund der stark anwachsenden Szenebildung aktuell in den Regionen Neustadt und Gröpelingen gesehen. In Vegesack konzentrieren sich die derzeitigen Planungen im Stadtteil auf die Umgestaltung des Szenetreffs. Dort existiert bereits das regionale Drogenhilfezentrum Nord mit Aufenthaltsmöglichkeit, Ruheliege und niedrigschwelliger Grundversorgung. Auf der Beiratsebene gehen die Überlegungen dahin, eine Teilung des bestehenden Szenetreffs zur getrennten Nutzung der Alkohol- und Drogenszene, unter verstärkter Abgrenzung zum Umfeld, zu realisieren. In Osterholz gibt es das Café Abseits als Anlaufstelle für drogenkonsumierende Menschen, dessen Betrieb aktuell durch die dort angesiedelten Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten aufrechterhalten wird. Da der dortige Fortbestand der AGH-Maßnahmen in 2025 gegebenenfalls nicht gewährleistet werden kann, gilt es unter anderem, sich hier um eine Fortsetzung zu bemühen und alternative Finanzierungsinstrumente zu prüfen. Wenn der integrierte Drogenkonsumraum seinen Betrieb aufgenommen hat, könnten die Drogenkonsumraumcontainer aus der Friedrich-Rauers-Straße zur weiteren Verwendung an einem regionalen Standort aufgestellt werden. Finanzmittel, um diese dann auch personell zu unterlegen, stehen aktuell noch nicht zur Verfügung. Zu Frage 2: Nach Erteilung der Baugenehmigung für den Umbau des Gebäudes im Mai 2024 wurde umgehend mit der Ausschreibung der Gewerke begonnen, sodass nun im Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Architekten ist von einer Bauzeit von mindestens einem Jahr auszugehen, das heißt, mit einer baulichen Fertigstellung ist frühestens ab Oktober 2025 zu rechnen. Zu Frage 3: In der Neustadt sind alle beteiligten Ressorts in einem engen Austausch mit dem dortigen Beirat. Das Gesundheitsressort und der Beirat bemühen sich derzeit um die Identifizierung eines geeigneten Standortes für eine Drogenhilfeeinrichtung, um die Planungen zu konkretisieren und dem Senat ein konkretes Projekt zur Finanzierung vorschlagen zu können. Ein ähnlicher Prozess ist in Gröpelingen angestoßen. Grundsätzlich werden die Planungsprozesse für die Regionen immer eng mit den Beiräten abgestimmt. Mögliche Module von Drogenhilfeangeboten in den Stadtteilen könnten sein die Einrichtung von Tagesaufenthalten mit niedrigschwelliger Grundversorgung, Beratungsmöglichkeiten und Ruhebereich, die Einrichtung von überwachten Drogenkonsumbereichen, das Angebot medizinischer Sprechstunden sowie die Schaffung niedrigschwelliger Beschäftigungsangebote. Die jeweils für eine Region passenden Module können nur mit den Beiräten gemeinsam entschieden werden. Die Finanzierung für diese Angebote ist aktuell nicht abgesichert. Anfrage 10: Schläft ihre Gewerbeanmeldestelle, Frau Senatorin Vogt? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund eines Falls eines Fotografen beziehungsweise einer Fotografin aus dem Frühjahr 2024 den Sachverhalt, dass die Gewerbeanmeldestelle bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Gewerbeanmeldungen in zulassungsfreien Gewerken über drei Monate nach Eingang derselben fälschlicherweise mit der Begründung ablehnt, es müsse dafür eine Handwerkskarte als Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle vorgelegt werden, und wie werden solche Fälle statistisch erfasst (Vorliegen vollständiger oder unvollständiger Unterlagen bei Antragseingang)? 2. In wie vielen Fällen hat die Gewerbeanmeldestelle in den letzten fünf Jahren von neu einzutragenden Handwerksunternehmen in zulassungsfreien Gewerken zu Unrecht eine Handwerkskarte als Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung angefordert, und in wie vielen Fällen dauerte die Eintragung eines Gewerbes in Bremen länger als a) zwei Wochen, b) einen Monat, c) zwei Monate beziehungsweise d) drei Monate (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 3. Warum ist der Gewerbeanmeldestelle nicht bekannt, dass es sich bei Fotografen seit dem Jahr 2004 um ein zulassungsfreies Gewerk handelt, wie will der Senat einen solchen Fall in Zukunft vermeiden, und wie stellt er die erforderliche Sachkunde der Beschäftigten in der Gewerbeanmeldestelle, beispielsweise durch regelmäßige, im Bedarfsfall auch verpflichtende Fortbildungen, sicher? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Gewerbemeldestelle bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist in der Stadtgemeinde Bremen für An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerben, Auskünfte aus der Gewerbedatei sowie für die Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister für Gewerbetreibende zuständig. Von den Mitarbeiter:innen der Gewerbemeldestelle werden pro Jahr durchschnittlich circa 10 000 Gewerbemeldungen, unterschieden nach den Gewerbearten erlaubnisfrei, erlaubnispflichtig und überwachungsbedürftig, bearbeitet. Die Zuordnung zu der jeweiligen Gewerbeart erfolgt anhand der von dem Gewerbetreibenden beabsichtigten Tätigkeit. In dem in der Anfrage skizzierten Fall eines Fotografen/einer Fotografin handelt es sich handwerksrechtlich um ein zulassungsfreies Handwerk und daher gewerberechtlich um ein erlaubnisfreies Gewerbe. Für die Anmeldung dieses Gewerbes ist die Eintragung in die Handwerksrolle und damit die Vorlage der Handwerkskarte bei der Gewerbemeldestelle daher nicht erforderlich. Der Fotograf/die Fotografin hätte daraufhin hingewiesen werden müssen, dass nach der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in das Handwerksverzeichnis nach § 19 der Handwerksordnung erforderlich ist. Den Mitarbeiter:innen der Gewerbemeldestelle ist die Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk und damit die Art und Weise der Bearbeitung bekannt. Grundsätzlich wird in derartigen Fallgestaltungen somit erst nach Bearbeitung der Anmeldung an die Handwerkskammer verwiesen. Der skizzierte Fall konnte aufgrund der anonymisierten Darstellung nicht vollends nachvollzogen werden. Es wird von einem Einzelfall ausgegangen, bei welchem die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung mit der entsprechenden Abgrenzung von zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk falsch erfolgt ist. Zu Frage 2: Es erfolgt keine statistische Erfassung von Antragseingängen aufgeteilt nach Vorliegen vollständiger oder unvollständiger Unterlagen, von möglichen Fällen fälschlicherweise abgelehnter Gewerbeanmeldungen mit dem Grund einer fehlenden Eintragung in die Handwerksrolle und von der Dauer der Bearbeitung der Gewerbeanmeldungen. Bei der Vielzahl der hier zu bearbeiteten Gewerbemeldungen und neben den bereits erfassten Werten würde eine darüber hinausgehende statistische Erfassung der vorgenannten Punkte zu keinem Erkenntnisgewinn führen, der den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen würde. Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, ist den Mitarbeitenden der Gewerbemeldestelle der rechtliche Rahmen für die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung eines Fotografen/einer Fotografin bekannt. Sie verfügen über die erforderliche Sachkunde und werden regelmäßig über gesetzliche Änderungen informiert und durch Fortbildungen geschult. In dem skizzierten und wegen der Anonymisierung nicht zu rekapitulierenden Fall wird wahrscheinlich ein individueller Fehler ursächlich für die nicht korrekte Bearbeitung sein – weitere, ähnlich gelagerte Beschwerden sind nicht bekannt. Aus dem Einzelfall lassen sich keine verallgemeinernden Schlüsse auf die Sachkunde der Beschäftigten ziehen. Anfrage 11: Wo sollen Rad Fahrende in der Graf-Moltke-Straße fahren, um legal und gesund ans Ziel zu kommen? Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2024 Wir fragen den Senat: Wo sollen Rad Fahrende in der Graf-Moltke-Straße fahren, um legal und gesund ans Ziel zu kommen? a) Auf dem sogenannten Schutzstreifen und damit in der Dooringzone, in der die Gefahr besteht, dass sie einer sich öffnenden Autotür zum Opfer fallen und in der Rad Fahrende häufig mit wenigen Zentimetern Abstand von Autos überholt werden? b) Links davon und damit eher mittig auf der Fahrbahn, wo Rad Fahrende häufig von Autofahrer:innen angehupt werden, die glauben, sie könnten die Rad Fahrenden legal überholen, wenn diese den sogenannten Schutzstreifen nutzen würden? Antwort des Senats: Die Fragen werden zusammen beantwortet: Schutzstreifen für Rad Fahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht benutzungspflichtig. Grundsätzlich kann demnach auch links von ihnen auf der Fahrbahn gefahren werden. Hierbei ist allerdings das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Absatz 2 StVO einzuhalten. Der bereits 2006 in der Graf-Moltke-Straße aufgebrachte Schutzstreifen erfüllt mit einer durchgehenden Breite von 1,50 Metern die aktuellen Regelanforderungen nach den gelten technischen Richtlinien, hier den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (E-RA, 2010). Selbst die mit Novellierung der StVO in 2020 nachträglich eingeführte Mindestabstandsregel beim Überholen von 1,50 Metern zu Rad Fahrenden kann bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von fünf Metern eingehalten werden. Darüber hinaus unterliegt der vorhandene Schutzstreifen dem Bestandsschutz nach den zum Zeitpunkt der Anordnung gültigen Bestimmungen. Die nachträgliche Ergänzung um einen sogenannten Sicherheitstrennstreifen zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen ist in der Graf-Moltke-Straße nicht mehr möglich, da eine Verschiebung des Schutzstreifens zur Konsequenz hätte, dass dieser dann regelmäßig von größeren Fahrzeugen überfahren werden würde. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Schutzstreifen jedoch nur markiert werden, wenn eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erforderlich ist. Alternativ würde eine Demarkierung des Schutzstreifens und Führung der Rad Fahrenden im Mischverkehr wahrscheinlich dazu führen, dass Rad Fahrende sich subjektiv vom vorbeifahrenden Verkehr bedrängt fühlten und dann noch näher an den parkenden Fahrzeugen entlangführen. Eine entsprechende Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2015 stützt diese Annahme. Laut polizeilicher Unfallstatistik wurden im Zeitraum 1. September 2021 bis 31. August 2024 allerdings keine sogenannten Dooringunfälle registriert, die Unfalllage ist also unauffällig. Auch eine besondere Problemlage in Bezug auf zu geringe Abstände beim Überholen von Rad Fahrenden ist nicht bekannt. Insgesamt ist der Schutzstreifen in der Graf-Moltke-Straße von Rad Fahrenden akzeptiert. Anfrage 12: Wo sollen Rad Fahrende im Buntentorsteinweg zwischen Kirchweg und Meyerstraße fahren, um legal und gesund ans Ziel zu kommen? Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2024 Wir fragen den Senat: Wo sollen Rad Fahrende im Buntentorsteinweg zwischen Kirchweg und Meyerstraße fahren, um legal und gesund ans Ziel zu kommen? a) In der Dooringzone, in der die Gefahr besteht, dass sie einer sich öffnenden Autotür zum Opfer fallen? b) In dem schmalen Streifen zwischen Dooringzone und Straßenbahnschienen, in dem sie häufig mit wenigen Zentimetern Abstand von Autos überholt werden? c) Zwischen den Schienen, wo sie von Autofahrer:innen häufig angehupt und bedrängt werden, die glauben, sie könnten die Rad Fahrenden legal überholen, wenn diese rechts der Schienen fahren würden? Antwort des Senats: Zu Frage 1 a: Für den Radverkehr besteht in stadteinwärtiger Fahrtrichtung zwischen dem Kirchweg und der Meyerstraße nur in kurzen Abschnitten eine gesonderte Radverkehrsführung. Sofern die Rad Fahrenden die Straße nutzen müssen, da kein gesonderter Radweg vorhanden ist, gilt für sie das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Absatz 2 StVO. Sofern der Abstand zu den parkenden Fahrzeugen es zulässt, kann der rechte Fahrstreifen genutzt werden. Gemäß der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen soll ein Abstand von 0,50 Metern zu den parkenden Fahrzeugen eingehalten werden. In der Regel bietet der rechte Fahrstreifen eine verfügbare Fahrbreite von einem Meter bis 1,20 Meter neben den parkenden Fahrzeugen. Bei der Nutzung des rechten Fahrstreifens kann daher der notwendige Abstand zur Dooringzone eingehalten werden. Zu Frage 1 b: Die Distanz zwischen den Schienen und den parkenden Fahrzeugen beträgt in der Regel zwei Meter. Ein sicheres Vorbeifahren ist daher für die Rad Fahrenden möglich. Beim Überholen der Rad Fahrenden müssen die passierenden Fahrzeuge gemäß § 5 Absatz 4 StVO den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Zu Frage 1 c: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO § 1) die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, sich ferner so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Gegen Verstöße kann Anzeige erstattet werden. Anfrage 13: Wo sollen Rad Fahrende auf dem Kommodore-JohnsenBoulevard fahren, um legal und gesund ans Ziel zu kommen? Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist es bei legaler Fahrweise und unter Beachtung der nötigen Abstände zu parkenden Autos und Rad Fahrenden möglich, dass Rad Fahrende auf dem Kommodore-Johnsen-Boulevard durch Autos überholt werden? 2. Falls Überholvorgänge dort nicht möglich sind, weshalb sollten Rad Fahrende dann am rechten Fahrbahnrand den markierten sogenannten Schutzstreifen nutzen und sich damit in Gefahr einer sich öffnenden Autotür begeben? 3. Dürfen oder sollen Rad Fahrende auch in der Mitte der Fahrbahn fahren, wenn Überholvorgänge ohnehin nicht möglich sein sollten? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Schutzstreifen für Rad Fahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung nicht benutzungspflichtig. Grundsätzlich kann demnach auch links von ihnen auf der Fahrbahn gefahren werden. Hierbei ist allerdings das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Absatz 2 StVO einzuhalten. Nach den geltenden technischen Richtlinien, hier den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Ausgabe 2010), ist bei Schutzsteifen das Mindestmaß von 1,25 Metern einzuhalten. Der 2014 im KommodoreJohnsen-Boulevard aufgebrachte Schutzstreifen erfüllt darüber hinaus durchgehend die Anforderungen der Regelbreite von 1,50 Metern. Die mit Novellierung der StVO in 2020 nachträglich eingeführte Mindestabstandsregel beim Überholen von 1,50 Metern zu Rad Fahrenden kann bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von drei Metern nicht eingehalten werden. Die nachträgliche Ergänzung um einen sogenannten Sicherheitstrennstreifen zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen ist auf dem Kommodore-Johnson-Boulevard nicht mehr möglich, da eine Verbreiterung des Schutzstreifens zur Konsequenz hätte, dass dieser dann regelmäßig von breiteren Fahrzeugen überfahren werden würde. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Schutzstreifen jedoch nur markiert werden, wenn eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erforderlich ist. Anfrage 14: Nachfragen zur Installation von Fahrradbügeln in der Violenstraße Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 2. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund wurden in der Violenstraße Behindertenparkplätze durch Fahrradbügel ersetzt? 2. An welcher Stelle wurde Ersatz für die wegfallenden Behindertenparkplätze geschaffen? 3. Wer ist für die Planung und Umsetzung entsprechender Projekte zuständig? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Violenstraße 43 bis 45 wurden als Teil des Aktionsprogramms Innenstadt, Maßnahme C.2 Fahrradparken, sechs Fahrradanlehnbügel auf der Fläche eines bisherigen Behindertenstellplatzes errichtet. Das Programm zielt über die Ausweitung des dezentralen Fahrradparkens darauf ab, die Erreichbarkeit der Innenstadt für den Radverkehr zu verbessern. Dazu sollen laut Senatsbeschluss vom 25. August 2020 explizit auch ausgewählte öffentliche Kfz-Stellplätze umgenutzt werden. Behindertenstellplätze wurden im Zuge der Standortbestimmung grundsätzlich ausgeklammert. Im Fall der Violenstraße wurde ausnahmsweise eine leichte Versetzung des bestehenden Behindertenstellplatzes vorgesehen, um das städtebauliche Erscheinungsbild zu ordnen. Auf diese Weise konnten die Fahrradbügel am Ende der relativ langen Parkbucht errichtet werden, anstatt inmitten der verbleibenden Kfz-Stellplätze. Zu Frage 2: Der Behindertenstellplatz in der Violenstraße 45 soll laut Betriebsplan um circa 1,5 Kfz-Längen in südöstliche Richtung versetzt werden. Dies ist im Zuge der Umsetzung durch die ausführende Firma bisher leider unterblieben. Die Straßenverkehrsbehörde sorgt als auftraggebende Stelle gegenüber der ausführenden Firma umgehend für Nachbesserung, sodass der Behindertenstellplatz wie geplant, das heißt, leicht versetzt, wieder zu Verfügung stehen wird. Zu Frage 3: Die Umsetzung des Aktionsprogramms Innenstadt wurde 2021/2022 durch das Referat Verkehrsprojekte bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde im Amt für Straßen und Verkehr und dem Ortsamt Mitte geplant. Die Umsetzung vor Ort erfolgt durch eine externe, von der Straßenverkehrsbehörde beauftragte Firma. Anfrage 15: Wie geht es weiter mit der Parkhausplanung am Klinikum Bremen-Mitte? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kosten sind bisher und zukünftig für die Planungen, Entwicklungen und interimsweise Nutzungen von Haus 6 (Bettenhaus) entstanden, seitdem klar ist, dass es nicht mehr für den Krankenhausbetrieb genutzt wird (bitte die Kosten nach Jahren und Planungszielen aufschlüsseln)? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung der geplanten Nutzung von Haus 6 (Bildungsakademie der GeNo und Parkhaus mit 1 050 Stellplätzen) sowie dem östlich an das Ärztehaus Sankt-Jürgen-Straße 1a angrenzenden Areal (Häuser 12, 19 und 20), und wer trägt diese Kosten (bitte die Kosten für die Bildungsakademie und das Parkhaus getrennt aufschlüsseln)? 3. Welche Maßnahmen werden im Umfeld des Klinikums Bremen-Mitte ergriffen, um den Parkdruck zu reduzieren, zum Beispiel die Ausweitung des Bewohnerparkens oder den Bau von Quartiersgaragen, und wann sind diese Maßnahmen geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat hat sich am 17. Mai 2022 mit der Verortung der Bildungsakademie der Gesundheit Nord gGmbH in den Häusern 6 und 7 des Neuen Hulsbergviertels beschäftigt. Für die erforderlichen baulichen Planungen in Form der Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung als Vorbereitung für die Umsetzung der Verortung der Bildungsakademie in den Häusern 6 und 7 hat der Senat die Mittelbereitstellung in Höhe von 2,8 Millionen Euro beschlossen. Die Planungen sind seit Ende Juni 2024 abgeschlossen und die Mittel entsprechend abgerufen. Für die Umsetzung der nun weiteren Planungsschritte ist eine weitere Senatsbefassung erforderlich. Wie üblich wird eine solche Senatsbefassung unter Darstellung einer Alternativenbetrachtung erfolgen. Weitere Kosten sind bisher nicht entstanden. Das Haus 6 wird aktuell von verschiedenen Bereichen der GeNo genutzt. Unter anderem ist aktuell bereits ein Teil der Bildungsakademie der GeNo in den Räumen verortet. Die jährlichen Betriebskosten für das Haus 6 belaufen sich nach Angaben der GeNo auf rund 2,9 Millionen Euro. Sie umfassen Energie-, Instandhaltungs- und Reinigungskosten. Zu Frage 2: Die Ergebnisse der Leistungsphase 3 in Form der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung für die Realisierung der Verortung der Bildungsakademie in den Häusern 6 und 7 des Klinikums Bremen Mitte liegen, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, seit Ende Juni 2024 vor. Grundsätzlich haben die Hochbauplanungen eine sinnvolle Verortung der Bildungsakademie in den Häusern 6 und 7 ergeben. Die vom Architekten ermittelten Baukosten für die Umsetzung der Bildungsakademie in den Häusern 6 und 7 betragen mit Kostenstand erstes Quartal 2024 zusammen rund 69,2 Millionen Euro, davon entfallen auf die Sanierung und Herrichtung des Hauses 6 rund 46,6 Millionen Euro. In den ermittelten Baukosten sind etwaige Baukostensteigerungen der nächsten Jahre nicht berücksichtigt. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist für die Umsetzung weiterer Planungsschritte zunächst eine weitere Senatsbefassung mit Alternativenbetrachtung erforderlich. Solange hierzu keine Beschlussfassung des Senats vorliegt, bestehen auch Unklarheiten über den Grundstückszuschnitt für das künftige Parkhaus am Klinikum BremenMitte. Sobald abschließende Klarheit über die räumliche Verortung des künftigen Parkhauses besteht, kann die GEG den Grundstücksverkauf einleiten. Es wird dann Sache der Grundstückskäuferin sein, die Kosten für das Parkhaus am Klinikum Bremen-Mitte zu ermitteln. Einen groben und ersten Anhaltspunkt für die Kostenhöhe eines Parkhauses kann eine zurückliegende Prüfung der GEG geben. Um die Marktgängigkeit des Immobilienproduktes zu überprüfen, hat die GEG im Jahr 2022 eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch die Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mbH erstellen lassen; damals noch mit einer Kalkulationsgrundlage von 940 Pkw-Stellplätzen. Für die Herstellung der Pkw-Stellplätze zuzüglich Grundstückskosten, E-Ladeinfrastruktur für 20 Pkws, Fahrradstellplatzkosten und Finanzierung wurde von der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft im April 2022 ein Kostenvolumen von rund 23 Millionen Euro ermittelt. Die Häuser 12, 19 und 20 müssen für die Errichtung des geplanten Parkhauses am Klinikum Bremen-Mitte abgerissen werden. Sie sind Teil der dann zu beauftragenden Abrissplanungen. Zu Frage 3: Im Neuen Hulsbergviertel werden im Nordosten und im Südosten Quartiersgaragen entstehen, zusätzlich entstehen im Südwesten und Süden drei Tiefgaragen. Auch das geplante Parkhaus an der SanktJürgen-Straße ist anteilig als Quartiersgarage für das Neue Hulsbergviertel vorgesehen. Die Garagen sind so dimensioniert, dass sie den Mobilitätsbedarf der Bewohner:innen und Nutzer:innen des Viertels decken. Um Verdrängungseffekte durch die geplante Bewirtschaftung der neu entstehenden Parkplätze zu vermeiden, ist auf Grundlage des aktuellen Mobilitätskonzepts für das Gebiet aus fachlicher Sicht heraus die Einführung einer Bewohnerparkregelung um das Klinikum und das Neue Hulsbergviertel herum sinnvoll und zu empfehlen. Die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung erleichtert die Einführung von Bewohnerparken bei städtebaulichen Vorhaben. Eine Umsetzung von Bewohnerparken im Umfeld des Quartiers ist eine mögliche Maßnahme. Die Umsetzung ist von den verfügbaren Personalressourcen, der konkreten Planung und den erforderlichen Beschlüssen des Beirats Östliche Vorstadt abhängig. Anfrage 16: Gestoppte Ausschreibungen für Kitaassistenzen Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen konkreten Gründen werden vorerst keine Kitaassistenzen in Bremen eingestellt, obwohl diese in der Koalitionsvereinbarung genannt werden, um schnell Entlastung und Plätze in unseren Kitas zu schaffen? 2. Inwiefern bleibt der größte private Kitaträger in Bremen, die Bremische Evangelische Kirche, der bereits 60 Kitaassistenzen in seinen Kitas eingesetzt hat, derzeit auf den Kosten dieser sitzen? 3. Wann erhalten die Kita-Träger eine finale Rückmeldung über die Kostenübernahme des Bildungsressorts? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Träger der Kindertageseinrichtung können im Rahmen ihrer finanziellen Mittel „Drittkräfte“ (hier sogenannte Kitaassistenzen) einstellen. Auf diese Möglichkeit, Personalmittel, die für Fachkräfte zugewendet werden, im Falle nicht besetzter Fachkraftstellen auch für solche „Gruppenassistenzen“ (Nicht-Fachkräfte) einzusetzen, wurden die Träger Anfang 2023 hingewiesen. Dieses Personal, das nicht auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel angerechnet wird, soll die pädagogischen Fachkräfte in den routinierten Alltagssituationen unterstützen und damit entlastend wirken. Unbenommen ist selbstverständlich die Möglichkeit der Träger, im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung im Gruppendienst auch Personen einzustellen, die noch keinen pädagogischen Berufsabschluss haben. Einige Träger haben sogenannten Kitaassistenzen (zum Teil auch Entlastungskräfte genannt) eingestellt und finanzieren diese aus Minderausgaben für Fachpersonal oder auch aus drittmittelfinanzierten Programmen (unter anderem „Wege in Beschäftigung“). Ergänzende finanzielle Mittel über die oben genannten Zuwendungen für das Fachpersonal stehen aktuell in der Referenzwert- wie auch in der Richtlinienfinanzierung nicht zur Verfügung. Zu Frage 2: Auch die BEK hat unverändert die Möglichkeit, über die oben genannten Wege weiteres Personal zu finanzieren. Die BEK hat mitgeteilt, dass sie keine Verträge lösen wird, dass aber geeignete Personen gegebenenfalls in einer anderen Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung, wie zum Beispiel als persönliche Assistenz nach SGB IX, eingesetzt werden. Zu Frage 3: Den Trägern wurde keine gesonderte Finanzierung zugesagt, sondern eine flexiblere Nutzung bestehender Zuwendungsmittel im Rahmen des Referenzwertes beziehungsweise der Gruppenpauschalen ermöglicht. Vor 2023 konnten Personalmittel nur für Fachkräfte im Sinne des SGB VIII und nicht für anderes Personal eingesetzt werden. Anfrage 17: Hunderte zusätzliche Kitaassistenzen in Form „helfender Hände“ gestoppt: Versprechen gebrochen, Frau Senatorin Aulepp? Teil 1 Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 5. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Stellen (absolute Zahl) für sogenannte Kitaassistenzen (helfende Hände) waren den Trägern ursprünglich durch die Senatorin für Kinder und Bildung schriftlich zugesagt worden, und wie viele dieser Kräfte sollten bei welchem Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung jeweils beschäftigt werden? In 2. Welche überschlägigen jährlichen Gesamtkosten für die Anstellung von sogenannten Kitaassistenzen waren den Trägern der Kindertagesbetreuung schriftlich zugesagt worden, und welche Gründe sind ursächlich dafür, dass diese Finanzierungszusage durch die Senatorin für Kinder und Bildung offenbar kurzfristig zurückgenommen wurde? 3. Durch welche Maßnahmen will der Senat dennoch erreichen, dass die bereits bei Trägern von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beschäftigten pädagogischen Fachkräfte bei ihrer fordernden Tätigkeit im Gruppendienst die dringend benötigte Entlastung erfahren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Personen, die nicht auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel angerechnet werden (hier sogenannte helfende Hände oder Kitaassistenzen), können im Rahmen freier Personalmittel (durch vakante Stellen bei pädagogischen Fachkräften) oder über Drittmittel finanzierte Programme (zum Beispiel „Wege in Beschäftigung“) finanziert werden. Insofern gibt und gab es keine Zusage über ein je Träger einzustellendes Kontingent und auch keine mit der senatorischen Behörde abgestimmten Personalmengenplanungen. Unbenommen ist selbstverständlich die Möglichkeit der Träger, im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung im Gruppendienst auch Personen einzustellen, die noch keinen pädagogischen Berufsabschluss haben. Zu Frage 2: Den Kitaträgern wurden keine zusätzlichen Personalmittel außerhalb des Finanzierungsvolumens im Rahmen der Referenzwertbeziehungsweise der Richtlinienfinanzierung zugesagt. Insofern wurde auch keine Finanzierungszusage widerrufen. In der Mitteilung der Senatorin für Kinder und Bildung im Februar 2023 über die Möglichkeit, freie Personalmittel auch für anderes Personal verwenden zu können, wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsrahmen über die Schaffung weiterer (Kindertagesbetreuungs-)Plätze erhöht werden kann, sodass gegebenenfalls auch mehr Mittel für sogenannte Kitahelfer:innen zur Verfügung stehen. Für eine darüber hinausgehende Absicherung von Personalmehrkosten gibt es aktuell im Ressorthaushalt keine Spielräume. Auch für den öffentlichen Träger KiTa Bremen war eine Finanzierung von „systemischen Unterstützungskräften“ über nicht verausgabte Personalmittel für Fachkräfte vorgesehen. Die positive Fachkräfteeinstellungsprognose von KiTa Bremen für das zweite Halbjahr 2024 hat dazu geführt, dass voraussichtlich keine Personalmittel für zusätzliche Unterstützungskräfte frei sein werden. Zu Frage 3: Die Einstellung von weiteren Personen ist unter den bislang formulierten Rahmenbedingungen von Personalminderausgaben für Fachkräfte weiterhin möglich. Um mehr Personal für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen und damit zu einer höheren Verlässlichkeit und einer Entlastung des aktuell tätigen Personals zu kommen, hat die Senatorin für Kinder und Bildung in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel effektiv entgegenzuwirken. Ausweislich der Daten des Statistischen Landesamtes Bremen hat sich dadurch nicht nur die Zahl der pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesbetreuungseinrichtungen rasant und deutlich über dem Bundesdurchschnitt erhöht, auch der in diversen Studien positiv hervorgehobene, angesichts der großen Herausforderungen in bremischen Kitas gut begründete Personalschlüssel kann gehalten werden. Gleichzeitig verfolgt der Senat weiterhin das Ziel, die Möglichkeiten der Träger zum Personaleinsatz zu erweitern und über eine berufsbegleitende Qualifizierung davon Menschen, die noch keinen pädagogischen Berufsabschluss haben, zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Konkret entlastend wirken schon jetzt Programme wie zum Beispiel die Beschäftigung von Sozialpädagog:innen („Sozialraumkoordinator:innen“), die Etablierung von Sprechexpert:innen als zusätzliche Funktionsstellen, das Modellprojekt der Inklusionsberater:innen und die Verbundarbeit mit anderen Kitas und den Grundschulen im jeweiligen Quartier. Anfrage 18: Kindertagespflegeoffensive: Wie viele Personen wurden bisher ausgebildet, um Kitaassistenzen („helfende Hände“) zu werden? Teil 2 Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 5. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen wurden bisher durch das Programm fertig ausgebildet mit dem Ziel, als Kitaassistenzen („helfende Hände“) in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu arbeiten, und wie viele Personen befinden sich noch in Ausbildung? 2. Wie viele Personen wurden bisher bei welchem Träger als „helfende Hand“ eingestellt (Elternvereine können in einer Summe ausgewiesen werden)? 3. Wie reagieren die im Rahmen der Kindertagespflegeoffensive angeworbenen Personen nach Kenntnis des Senats darauf, dass ihre ursprünglichen Arbeitsplätze, welche ihnen von der Senatorin für Kinder und Bildung in Aussicht gestellt wurden, offenbar nicht mehr durch diese finanziert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Kindertagespflegepersonen können selbstständig allein fünf, gemeinsam mit anderen sowie extern bis zu zehn Kinder allein und ohne weitere pädagogische Fachkraft betreuen. Sie können in Kitas sowohl im Elementarbereich als auch – als Baustein der „Kindertagespflegeoffensive“ – im Krippenbereich als zweite Kraft tätig und dementsprechend von den Trägern der Kindertagesbetreuung angestellt werden. Sie werden also nicht ausgebildet, um Kitaassistenzen („helfende Hände“) zu werden, sondern um für mehr Kinder eine verlässliche Kindertagesbetreuung im Sinne des SGB VIII zu schaffen. Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson war schon vor der „Kindertagespflegeoffensive“ in Bremen möglich, in der Regel wurden zwei Qualifikationskurse pro Jahr (mit jeweils rund 15 Personen) angeboten. Durch die Kindertagespflegeoffensive konnte diese Anzahl vervierfacht werden (im Jahr 2023 haben rund 130 Personen die Qualifizierung absolviert, im ersten Halbjahr 2024 sind weitere drei Kurse mit 45 Teilnehmenden gestartet, und auch im zweiten Halbjahr werden weitere Qualifikationskurse angeboten). Dies ist auch deshalb gelungen, weil durch intensive Informationsarbeit in den Quartieren, mit Hilfe von Akteuren vor Ort und nicht zuletzt durch die Schaffung eines durch (Fach)Sprachunterricht ergänzten zusätzlichen Kursangebotes neue Zielgruppen erschlossen und motiviert werden konnten. Unabhängig davon ist auch eine Anstellung als Assistenzkraft in Kitas ohne Anrechnung auf den Personalschlüssel möglich, sofern der jeweilige Träger über entsprechende freie Mittel verfügt. Zu Frage 2: Die Träger melden nicht, wenn oder wie viele Personen sie einstellen, die jeweilige Mittelverwendung ist Gegenstand des Zuwendungsverwendungsnachweises. Eine kurzfristig erfolgte Abfrage ist nur von wenigen Trägern/Einrichtungen beantwortet worden. Diese hat ergeben, dass bei den Trägern, die sich zurückgemeldet haben, insgesamt 23 Kindertagespflegepersonen als Zweitkraft und zehn weitere als unterstützende Kraft tätig sind. Aufgrund des Datenschutzes wird diese Frage nur mit Gesamtkohorten beantwortet. Eine Zuordnung der Mitarbeiter:innen zu den einzelnen Trägern findet nicht statt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Kinder und Bildung hat keine Kenntnis von angeworbenen Kindertagespflegepersonen, denen ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde, der jetzt nicht mehr finanziert wird. Anfrage 19: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen vor Folgen der Kitakrise Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 9. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den am 5. September 2024 veröffentlichten offenen Brief der 300 Wissenschaftler und Organisationen zur Überlastung vieler Kindertagesstätten und die von ihnen geforderten Maßnahmen an die Politik? 2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um einer Überlastung des Kitapersonals in Bremen entgegenzuwirken, und inwiefern zeigen diese Wirkung? 3. Inwiefern wird der Senat zukünftig Maßnahmen ergreifen, um einer Überlastung des Kitapersonals entgegenzuwirken, und um welche handelt es sich konkret? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der am 5. September 2024 veröffentlichte „Aufruf aus der Wissenschaft“ im Unterschied zum letzten „Appell der Wissenschaft“ vom 3. September 2022 die Notwendigkeit sieht, alle Kinder so zu fördern, dass sie einen guten Platz in der Gesellschaft bekommen, und nicht nur die in den Blick zu nehmen, die bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen. Ebenfalls nimmt er erfreut zur Kenntnis, dass dieser Zielsetzung folgend von den Forderungen nach Einschränkung der Öffnungszeiten und/oder sofortiger Schließung von Einrichtungen (und damit einer weiteren Verknappung des Angebots und einer Ausweitung des Kreises der von frühkindlicher Bildung ausgeschlossenen Kinder) Abstand genommen hat, obwohl die Initiatoren und Unterzeichnenden beider Briefe mehrheitlich identisch sind. Der Senat teilt die Einschätzung aus dem „offenen Brief“, dass die Gewährleistung frühkindlicher Bildung für alle Kinder entsprechend ihren Bedarfen eine gesamtstaatliche Aufgabe und damit auch eine besondere Verantwortung des Bundes und daher eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Kitasystems unabdingbar ist. Richtig ist, dass das System der frühkindlichen Bildung bundesweit und auch in Bremen vor sehr großen Herausforderungen steht. In Bremen wurde in den letzten zehn Jahren das Platzangebot um über 40 Prozent ausgebaut, und zwar weit überproportional in Stadtteilen mit einem hohen Sozialindex und einer hohen Zuwanderungsquote, sodass viel mehr Kinder mit anerkanntem Förderbedarf, insbesondere Sprachförderbedarf, betreut werden. Richtig ist auch, dass gerade in diesen Stadtteilen noch Ausbaubedarf besteht, da hier Kinder noch ohne Angebot frühkindlicher Bildung sind, die es besonders dringend brauchen. Die pädagogischen Herausforderungen sind in Bremen also besonders hoch. Auch, wenn die vergleichenden Studien der Bertelsmann Stiftung und die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Bremen – angesichts der im Bundesvergleich mit weitem Abstand schwierigsten Lage der Kinder in Bremen begründeterweise – zu den Bundesländern mit einer besonders guten Fachkraft-Kind-Relation gehört, die sehr nahe an den von den Wissenschaftler:innen geforderten Qualitätsstandards liegen, teilt der Senat die Einschätzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass Kinder und ihre Familien mehr Verlässlichkeit in der Kindertagesbetreuung brauchen und dass dafür mehr Personal in den Einrichtungen und für die zur Versorgung aller Kinder noch zu eröffnenden Einrichtungen nötig ist, insbesondere dort, wo Kinder besonders von sozialer Benachteiligung betroffen oder bedroht sind, auch für Bremen. Dies wird nur gelingen, wenn alle Wege der regulären Aus- und Weiterbildung ausgeschöpft und ergänzt werden durch Quer- und Seiteneinstiege/Umstiege, und sich das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung öffnet für Menschen, die sich tätigkeitsbegleitend in sozialpädagogische Berufe (weiter-)qualifizieren. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wie die Attraktivierung der Ausbildung (AFBG-Förderung und Prämien, Teilzeitmodelle), Förderung einer berufsbegleitenden Weiterbildung, Wiedereinführung der Kinderpflegeausbildung, Programme für Quereinsteiger:innen, auch aus dem Ausland, Ausweitung der Praxisintegrierten Erzieher:innenausbildung und die Kindertagespflegeoffensive. Die vielfältigeren Einstiegswege erfordern gleichermaßen eine höhere Flexibilität für die Träger beim Personaleinsatz. Auch hier sind bereits neue Möglichkeiten umgesetzt worden, zum Beispiel durch die Möglichkeit, Kindertagespflegepersonen als Zweitkräfte auch in Krippengruppen in Kindertageseinrichtungen zu beschäftigen. Bremen hat im Ländervergleich breitere und vielfältigere Zugangsmöglichkeiten in das sozialpädagogische Arbeitsfeld geschaffen, auch für Menschen mit niedrigerer Einstiegsqualifikation, und es zeigt sich in einigen Ausbildungsformaten eine deutliche Zunahme von Schüler:innenund teilweise auch schon Absolvent:innenzahlen. Dies trägt mittelfristig dazu bei, die Arbeitsbedingungen in Kitas zu stabilisieren und wieder zu verbessern. Zu Frage 2: Um der Überlastung des Kitapersonals entgegenzuwirken, wurden in Bremen verschiedene Maßnahmen ergriffen, insbesondere zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Seit Anfang 2023 können Träger unverausgabte Personalmittel für die Einstellung von Gruppenassistenzen nutzen, die pädagogische Fachkräfte im Alltag entlasten. Zudem wurden zusätzliche Funktionsstellen etabliert, darunter Sprachexpert:innen und Sozialpädagog:innen, die die Arbeit der Fachkräfte in den Bereichen Sprachförderung und sozialräumlicher Arbeit unterstützen. Zur Unterstützung des im Gruppendienst mit Kindern mit Förderbedarf arbeitenden Personals wird aktuell ein Modell mit Inklusionsberater:innen erprobt. Die sozialräumliche Verbundarbeit zwischen Kitas und Grundschulen im Quartier im Rahmen des Bildungsplans 0 bis 10 bietet den Fachkräften konzeptionelle und inhaltliche Unterstützung. Zusätzlich werden kostenfreie Fortbildungen angeboten. Die bessere Ausstattung von Kitas in Indexlagen zeigt hier ebenfalls Wirkung. – Hier ist die Notdienstquote deutlich geringer. Auch die unter Frage 1 genannten Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften zielen darauf ab, eine stabile Personaldecke zu sichern, um Belastungen abzufedern. Zu Frage 3: Dreh- und Angelpunkt für Entlastung und Qualitätsverbesserung ist eine adäquate Personalausstattung in den Einrichtungen und damit die Gewinnung von zusätzlichem Personal. Die darauf zielenden Maßnahmen, insbesondere die Erweiterung der Zielgruppen für sozialpädagogische Qualifikation und die Erleichterung des Einstiegs in diese, werden weiter forciert. Die noch im „Appell“ vom 3. September 2022 geforderte Konsolidierung des Kitasystems ist schon aus dem Grund keine Alternative, dass dies eine Verringerung des Angebots wäre mit der Folge, dass noch mehr Kinder kein frühkindliches Bildungsangebot bekommen können. Sie ist auch perspektivisch nicht mit Verbesserungen verbunden. Darüber hinaus werden Konzepte und Möglichkeiten erarbeitet, um den Bedarfen der pädagogischen Fachkräfte durch auskömmliche finanzielle Ausstattung, strukturelle Unterstützung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen gerecht zu werden. So ist beispielsweise angedacht, die Beantragung im Rahmen der Zuwendungen stärker zu bündeln, die Verwendungsnachweise nutzerfreundlicher zu strukturieren und so die Bearbeitungszeit zu reduzieren. Anfrage 20: Wann kommt der integrierte Drogenkonsumraum? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 9. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist die aktuelle Zeitplanung zur Umsetzung des im Jahr 2019 beschlossenen integrierten Drogenkonsumraums? 2. Was sind die konkreten Gründe für das langwierige Verfahren, und welche Möglichkeiten für Beschleunigung sieht der Senat? 3. Welcher Austausch besteht mit dem Senator für Inneres, der in der Sitzung der Deputation für Inneres am 5. September 2024 auf eine schnellere Umsetzung gedrängt hat? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit September 2020 gibt es in der Friedrich-Rauers-Straße einen provisorischen Drogenkonsumraum, der monatlich von rund 200 Konsumentinnen und Konsumenten genutzt wird. Neben sicheren Konsummöglichkeiten gibt es dort unter anderem auch Beratungs- und Hilfsangebote, um Drogenkonsumierenden Perspektiven jenseits des Drogenkonsums zu eröffnen. Daneben existiert in der Friedrich-RauersStraße der sogenannte Ruhe- und Regenerationsort (RegO). Dieser dient unter anderem als Ruheraum, an dem Konsumierende auch schlafen können. Allein im Juli haben 90 Personen dort geschlafen, es gab darüber hinaus rund 50 Einzelfallberatungen zwecks tiefergehender Hilfsangebote. Nach Erteilung der Baugenehmigung für den Umbau des Gebäudes im Mai 2024 wurde umgehend mit der Ausschreibung der Gewerke begonnen, sodass im Oktober dieses Jahres mit dem Umbau begonnen werden kann. Nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Architekten ist mit einer Bauzeit von mindestens einem Jahr auszugehen, das heißt, mit einer baulichen Fertigstellung ist frühestens ab Oktober 2025 zu rechnen. Zu Frage 2: Es gab vielfältige Gründe, die den Baubeginn verzögert haben. Nachdem der Baubeginn nun im Oktober seitens des Architekten zugesichert wurde, werden keine weiteren Möglichkeiten der Beschleunigung gesehen. Zu Frage 3: Im Rahmen der integrierten Drogenhilfestrategie bestehen vielfältige Koordinations- und Austauschformate mit dem Senator für Inneres und Sport, auch die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung des Drogenkonsumraums sind Gegenstand kontinuierlicher Abstimmung. Anfrage 21: Wann kommt die neue Feuerwache im Blockland? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie sieht der genaue Zeitplan für den Bau einer neuen Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr im Bremer Blockland aus? 2. Welche finanziellen Mittel wurden bislang vom Senat für die Umsetzung eines Neubaus der Feuerwache im Blockland in den Haushalt eingestellt? 3. Inwieweit ist auch die Anschaffung von neuen Fahrzeugen für die neue Feuerwache im Blockland geplant, und in welchem Umfang? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Der ursprünglich geplante Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Blockland wird nicht mehr verfolgt. Für den Standort wurden stattdessen Planungen für einen Garagenneubau mit drei Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge eingeleitet. Hierfür stehen im Haushalt der Feuerwehr in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 insgesamt 0,9 Millionen Euro zur Verfügung. In Rahmen der Planungen wird auch geprüft, ob die bestehenden Platzbedarfe durch Nachnutzung der frei werdenden Stellflächen im alten Gerätehaus gelöst werden können. Unter diesen Rahmenbedingungen wäre eine Fertigstellung in 2027 realistisch. Zu Frage 3: Es sind derzeit keine Fahrzeugneubeschaffungen für den Standort Blockland geplant. Zur Ausschöpfung der Nutzungsdauer bei den Löschfahrzeugen verfolgt die Feuerwehr Bremen ein mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmtes Tauschkonzept. Das Konzept sieht vor, dass nach einer Neubeschaffung für die Berufsfeuerwehr das ersetzte Fahrzeug an die Freiwillige Feuerwehr übergeben wird. In diesem Rahmen soll das abgängige Löschfahrzeug im Blockland zeitnah gegen ein neueres Fahrzeug ausgetauscht werden. Anfrage 22: Unterricht an der Oberschule Borchshöhe Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie wird der Unterricht nach den Herbstferien an der Oberschule Borchshöhe organisiert werden, sodass wieder alle Jahrgänge vollen Unterricht nach Stundentafel erhalten? 2. Warum gibt es aktuell keinen Bustransfer zu den Interimsräumen, und wird es einen Transfer nach den Herbstferien geben, falls dann noch Räume mit einer größeren Distanz als einem Kilometer zum Standort Borchshöhe genutzt werden? 3. Wann werden die Mobilbauten am Standort Borchshöhe wieder nutzbar oder durch neue Container ersetzt sein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Management des in der Mobilanlage entstandenen Schadens ist Aufgabe der Eigentümerin und ihrer Versicherung. Ansprechpartnerin für die Nutzerseite ist Immobilien Bremen als Mieterin der Anlage. Nach den der Senatorin für Kinder und Bildung jetzt vorliegenden Informationen ist es realisierbar, dass das Schulgebäude der Oberschule Borchshöhe nach den Herbstferien wieder genutzt werden kann und somit der Unterricht für alle Jahrgänge nach Stundentafel vollständig erteilt werden kann. Zu Frage 2: Schüler:innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf W/E werden grundsätzlich gefahren. Im Rahmen der ab 16. September organisierten Beschulungsvariante – die Jahrgänge 7 und 8 werden in Räumlichkeiten der Oberschule Lerchenstraße unterrichtet, die anderen Jahrgänge bleiben im Mobilbau der Oberschule Blumenthal und erhalten hier weitere Räume – ist für die anderen Schüler:innen kein Fahrdienst erforderlich. Die Fahrtwege zu den Interimslösungen sind für Schüler:innen der Sekundarstufe I zumutbar. Zu Frage 3: Aktuell wurde Immobilien Bremen vom Eigentümer der Mobilbauanlage ein Vorabzug der baubiologischen Untersuchungen vorgelegt. Dieser lässt nach ersten Bewertungen darauf schließen, dass die Mobilbauanlage grundsätzlich sanierbar ist und das Erdgeschoss nicht, wie zwischenzeitlich befürchtet, ausgetauscht werden muss. Derzeit wird von der zuständigen Versicherung des Eigentümers der Mobilbauanlage eine Sanierungsempfehlung erarbeitet. Sobald diese vorliegt, kann Immobilien Bremen einen Zeitplan für die notwendigen Arbeiten aufstellen. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat dringend darum gebeten, zu prüfen, ob Teile der Mobilbauanlage schon im Vorfeld wieder in Betrieb genommen werden können. Die Senatorin für Kinder und Bildung hält es nach den vorliegenden Informationen für realisierbar, dass der Schulbetrieb nach den Herbstferien wieder aufgenommen werden kann.
