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Kristina Vogt

17.09.2024 Sitzungen 21/17

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Frau Präsidentin, ich hätte natürlich das Ortsgesetz einbringen können, bin allerdings ohne die beiden Anträge davon ausgegangen, dass es so selbstverständlich hier beschlossen wird, wie es auch in der Deputation einstimmig beschlossen worden ist. Na ja, gut! Der Freimarkt steht vor der Tür, und ich muss an dieser Stelle sagen, ich bin sehr dankbar, dass die Mitarbeiter meines Ressorts und der zuständigen Fachabteilung auf unsere Bitte hin innerhalb von 24 Stunden nach dem schrecklichen Attentat in Solingen das Ortsgesetz einfach noch einmal verbessert und geändert haben. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank an meine Mitarbeiterinnen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wie gesagt, der Freimarkt steht vor der Tür. Wir wollen, dass es ein Volksfest bleibt, das weiterhin so beliebt ist, aber wir wollen natürlich auch Sicherheitsrisiken minimieren, und das wollen wir durch ein generelles Messerverbot verbessern. Die FDP hat einen Antrag dazu eingereicht, darauf werde ich eingehen, aber zuerst möchte ich einmal auf die Sicherheitslage und die Neufassung des Ortsgesetzes zu sprechen kommen, Frau Präsidentin, auch wenn es spät ist, weil es in der Debatte ein bisschen durcheinandergegangen ist, worum es geht. Ereignisse wie in Solingen und auch damals der Anschlag auf den Breitscheidplatz führen uns natürlich vor Augen, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Damals wurde schnell abgepollert, Herr Dr. Schröder. Mir ist es dabei wichtig, dass wir alles machen müssen, was wir tun können, ohne dass das Volksfest seinen Charakter verliert, und das ist immer so ein bisschen der Spagat, in dem wir uns bewegen. Mit dem generellen Messerverbot setzen wir auch ein klares Zeichen, um die zunehmende Anzahl von Kriminalität mit dem Tatwerkzeug Messer zu bekämpfen, und gerade auf Volksfesten, wo das Gedränge oft groß ist, brauchen wir einen besonderen Schutz, und dieses Mittel ist richtig, aber auch maßvoll. Um das einmal eben klarzustellen: Es ist nicht so, dass es vorher keine Regelungen gab. Das Ortsgesetz sah auch vorher schon vor, dass Flaschen, Rasierklingen, Schlagstöcke oder Ähnliches nicht mitgeführt werden durften, und es schränkte auch durch das Waffengesetz das Mitführen von Messern ab einer gewissen Klingenlänge ein, und diese Maßnahmen wurden übrigens auch kontrolliert und nicht nur in den Festzelten, wo das üblich ist. Herr Dr. Schröder, vielleicht gibt es auch ein bestimmtes Profilingmuster, wonach kontrolliert worden ist oder nicht, das müssen wir uns dann einmal ernsthaft ansehen, aber es wurde kontrolliert, und das wird zukünftig auch beim generellen Messerverbot zu sein, aber diese Lücke zu schließen, ist, glaube ich richtig. Der Bund arbeitet ja gerade an einer Überarbeitung/einer Verschärfung des Waffengesetzes. Darüber werden wir uns dann auch Gedanken machen müssen. Wir regeln hier jetzt wirklich nur die Volksfeste. Worüber wir uns Gedanken machen müssen, ist der Weihnachtsmarkt. Der ist nämlich nicht vom Ortsgesetz über die Volksfeste erfasst, und hier hoffen wir natürlich darauf, dass der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Novelle des Waffengesetzes klare Regeln für die Kommunen schafft, um Märkte besser schützen zu können. Zum anderen müssen wir aber auch darauf achten, und das macht es ein bisschen schwierig, dass der Einkauf von Weihnachtsgeschenken bei Karstadt, der eben auch ein Küchenmesser sein kann – ich habe selbst einmal meiner Schwägerin ein längeres Japanmesser geschenkt –, weiterhin möglich sein muss. Das macht es dann eben ein bisschen komplizierter. Kurz: Wir brauchen Regeln mit Augenmaß und Effizienz, die nicht das Weihnachtsgeschäft der Anlieger in Mitleidenschaft ziehen, und das ist bei einer Veranstaltungsfläche wie dem Marktplatz mitten in der Innenstadt eine andere Herausforderung als bei einem ganz klar abgegrenzten so Bereich auf der Bürgerweide, wo Freimarkt und Osterwiese stattfinden. Zum Antrag der FDP: Das ist ein relativ umfassender Katalog von sicherheitspolitischen Forderungen. Ich finde übrigens einiges davon wirklich bedenkenswert. Einiges haben wir bereits in der Erarbeitung, und bei einigem bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher, ob die Maßnahmen zielführend sind, aber ich sehe, dass Sie sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, und ich denke, wir werden einzelne Punkte auch in die weitere Beratung für die Optimierung der Sicherheitsstruktur einbeziehen. Auch das ist klar – auch, wenn die FDP mit diesem Antrag in diese Richtung zielt –: Es ist uns und auch dem Innenressort klar, dass ein generelles Messerverbot noch keinen sicheren Freimarkt und kein sicheres Volksfest macht. Dafür brauchen wir andere Sicherheitsstrukturen, übrigens auch eine ständige Evaluation. Ich war acht Jahre lang Fraktionsvorsitzende, und in der Zeit hatten wir schon so viele Attentate, wo wir ständig ad hoc unsere Feste neu konzipieren mussten, und nichts davon war ein Jahr später noch gültig. Genau deswegen sehe ich die Zusammenarbeit mit meinem Ressort und dem Senator für Inneres, wenn es um den Freimarkt geht, übrigens als sehr positiv, denn wir haben das gemeinsame Anliegen, Volksfeste attraktiv zu gestalten, aber so sicher wie möglich. Ganz kurz zum Mehrweggebot! Die CDU hat diesen Antrag eingereicht, der sich mit dem Mehrweggebot auseinandersetzt und einen maßvollen praktikablen Umgang fordert. Ehrlich gesagt, das tun wir gerade. Zunächst einmal zur Historie: Das Mehrweggebot wurde mit einem einstimmigen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft im Jahr 2022 beschlossen, und der Koalitionsvertrag hat das bekräftigt. Es geht darum, zum Schutz der Umwelt und der Reduzierung von Müll und den Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Maßnahmenkataloge abzustimmen, und dazu wurde nach einer Anhörung ein Forschungsprojekt des Instituts für Energie und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen eingerichtet, zu dem auch bald ein Abschlussbericht vorliegen wird. Ein übergeordnetes Ziel des Vorhabens, Frau Gröninger, ist die Entwicklung einer Mehrweg-Roadmap für Bremen – nicht nur für Freimarkt oder Osterwiese –, die Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen zur Einführung, Nutzung sowie Verstetigung von Mehrwegalternativen über die Zeit beinhaltet. Unter Federführung des Umweltressorts sind alle beteiligten Akteure, die Schaustellerverbände, das Institut, aber auch wir, in einem regelmäßigen Austausch, und die Ergebnisse der Studie, Frau Gröninger, werden wir selbstverständlich in die weiteren Pläne zur Umsetzung des Mehrweggebots einfließen lassen, denn sonst würden wir diese Studie nicht machen. Ich möchte an dieser Stelle – deswegen habe ich gesagt, Pragmatismus und Augenmaß machen wir gerade – ganz deutlich die Angst nehmen, dass wir bei der Umsetzung dieses Augenmaß verlieren. Wir werden mit einer entsprechenden Sensibilität mit den Belangen derjenigen, die letztendlich bei den Veranstaltungen das Mehrweggebot umsetzen sollen, vorgehen. Exemplarisch möchte ich einmal darauf eingehen, wie wir gerade operieren: Wir operieren mit einer generellen Ausnahme für Speisen auf unbeschichteter Einwegpappe. Mein Ressort kann übrigens auf begründeten Antrag hin in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von den Auflagen zulassen. Das wird zurzeit praktiziert, wir werden zum Beispiel deswegen Ausnahmen zulassen für Pappbecher und Becher aus Maisstärke für Milchshakes, Smoothies, Früchtepudding, Folienbeutel, Liebesäpfel, was auch immer, wenn es praktikabel nicht anders geht. Das tun wir bereits, und das werden vor einer endgültigen Lösung, wenn die Studie vorliegt, auch nicht anders handhaben. (Glocke) Wir brauchen jetzt also nicht zu befürchten, dass irgendjemand ein Problem mit der Wirtschaftlichkeit hätte, solange wir nicht einen klaren Weg dahin haben, und den werden wir mit dem Vorliegen der Studie haben. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Kristina Vogt Protokoll (PDF) ↗