Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Ich fange in diesem Trio von Tagesordnungspunkten, das wir hier zu einer Volksfestdebatte zusammengefasst haben, auch mit dem Mehrwegangebot an, und an der Stelle muss ich sagen: Ich muss zunächst einmal daran erinnern, diese Koalition hat eine Anhörung durchgeführt, und sie hat ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, das diesen ganzen Prozess zum Thema Mehrweggebot begleitet. Insofern sind alle Belehrungen, die wir jetzt gerade gehört haben, was alles zu beachten ist, komplett überflüssig, wie auch Ihr Antrag. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist arrogant!) Nein, das war arrogant! (Zurufe Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen] und Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Insbesondere finde ich das auch extrem schräg, weil wir das ganze Thema auf Basis Ihrer Berichtsbitte ja im Juni in der Wirtschaftsdeputation diskutiert hatten und wir uns dort alle komplett fraktionsübergreifend einig waren, dass erstens die bisherigen Tests auf der Osterwiese deutlich gemacht haben, es gibt Probleme, es gibt Herausforderungen, die Sache ist komplex, und wir müssen die Studienergebnisse abwarten. Das können Sie im Protokoll alles noch einmal nachlesen, ich spare es mir jetzt, die Zitate hier noch einmal wiederzugeben. Dass Sie sich jetzt hierhinstellen und sich sozusagen als die pragmatische Alternative – ja, wozu eigentlich? – gerieren, ist einfach überflüssig. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Den Antrag hätten Sie sich schenken können. Insofern ist es natürlich so: Die Koalition wartet die Ergebnisse des Forschungsprojekts ab und wird dann die Entscheidung für die verschiedenen Anwendungsfälle treffen und dabei die verschiedenen Kriterien von sozialer Teilhabe, ökologischer Bilanz, Sicherheit und so weiter entsprechend bewerten. (Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen] – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Welches Jahr?) Bei uns ist aber immer noch die Grundüberzeugung, wir wollen ein Mehrweggebot, bei Ihnen habe ich vermisst, dass Sie eigentlich überhaupt noch Interesse daran haben. Das ist ja am Ende gerade noch so über die Lippen gekommen. Noch die Ergänzung: Natürlich, solange wir nichts entschieden haben, gelten die Verabredungen, die für dieses Jahr getroffen wurden, als Ausnahmen auch im nächsten Jahr weiter. Warum sollten wir wieder alles irgendwie verändern? Deswegen: Auch da sind wir pragmatisch. Ich komme zur Änderung des Ortsgesetzes! Das haben die Kollegen eben schon ausführlich wiedergegeben: Bei Volksfesten kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen, es gibt besondere Ansprüche, die daraus in puncto Sicherheit erwachsen, um die Besucherinnen und Besucher vor möglichen Gefahren zu schützen. Es ist bei vergangenen Kontrollen auf Volksfesten festgestellt worden, dass oft Messer mitgeführt werden, die eben nicht in den Geltungsbereich des Waffengesetzes fallen. In dem Sinne schließt diese Änderung des Ortsgesetzes eine Regelungslücke: Das Verbot vom Mitführen von Messern, gleich welcher Art und Länge, wird hiermit festgehalten. Ich leite damit jetzt auch dazu über, einmal diese Maßnahme einzuordnen, auch vor dem Hintergrund des Antrags der FDP! Die Prosa des Antrags der FDP beschreibt ja zunächst einmal völlig richtig: Die Bremer Volksfeste haben eine große Bedeutung für unsere Stadt, und sie sind identitätsstiftend. Sie schreiben auch völlig zu Recht – das hat die Kollegin Frau Gröninger auch gerade gesagt –: Das Sicherheitsempfinden der Menschen ist durch all die Geschehnisse in Solingen und durch verschiedene Ereignisse davor beeinträchtigt, das ist natürlich so, und die Attraktivität von Volksfesten lebt davon, dass die Menschen sich grundsätzlich sicher fühlen. Ohne diese Voraussetzung geht es nicht. Aber, und dann zitiere ich jetzt aus Ihrem Beschlussteil: „Hierzu reicht es nicht aus,“ – Sie haben das eben auch gerade noch einmal gesagt – „das Mitführen eines einzelnen möglichen Tatwerkzeugs zu verbieten.“ in dieser Absolutheit behauptet das auch niemand. Diese Änderung des Ortsgesetzes ist ein Beitrag zum Thema, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dementsprechend wird hier ein künstlicher Widerspruch aufgebaut, den es so einfach nicht gibt. Sie haben selbst erwähnt, dass Sie selbst auch wissen, dass die Sicherheitskonzepte für den Freimarkt und für den Weihnachtsmarkt in Erarbeitung sind, auch in Abstimmung mit den Schaustellerinnen und Schaustellern, und die ganzen Maßnahmen, die Sie in Ihrem Beschlussteil nennen, sind auch in diesen Gesprächen bereits Thema. Insofern – das nehme ich jetzt hier vorweg – hat sich Ihr Antrag in der Sache auch bereits erübrigt. Es geht um die Verstärkung präventiver Maßnahmen, und dabei ist immer zu prüfen: Wie verhältnismäßig sind sie, was kosten sie, wie wirksam sind sie? Das alles muss entsprechend beobachtet und begleitet werden. Kern des Anliegens ist vor dem Hintergrund der dramatischen Ereignisse, die wir in letzter Zeit alle beobachten mussten, dass man potenzielle Gefahren frühzeitig erkennt und identifiziert, und dazu gehören in diesen Maßnahmenkatalog eine intensivierte Präsenz von Sicherheitskräften, eine verstärkte Zufahrtssicherung, das heißt, physische Barrieren, Wassertanks und Betonelemente – wir kennen das mittlerweile alles –, intensivierte Eingangskontrollen, die Verstärkung der Awarenessteams und auch eine intensivierte Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Das alles ist bereits in Arbeit seitens des Innenressorts. Von daher stehen wir hier gewissermaßen den Anliegen nicht entgegen, aber sie sind durch das Handeln des Senats einfach schon in Arbeit. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
