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Sascha Karolin Aulepp

17.09.2024 Sitzungen 21/17

Schüler:innen, die eine Oberschule besuchen, haben die Möglichkeit, an dieser Oberschule einen Mittleren Schulabschluss zu machen und dann je nach dem Ergebnis die gymnasiale Oberstufe zu besuchen und dann dort, je nachdem, wie es funktioniert – und am Gymnasium Links der Weser funktioniert es ja augenscheinlich ganz gut –, auch die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Wir haben in Bremen nach wie vor die Möglichkeit – und das halte ich auch für richtig und gut –, dass Eltern sich entscheiden können, für ihr Kind ein Gymnasium für die weiterführende Schule anzuwählen, mit all den Überlegungen, die da dranhängen, weil am Gymnasium dann eben durchaus auch eine andere Unterrichtssituation besteht als an den Oberschulen, das Abitur in zwölf Jahren abgelegt wird und insofern der Bildungsgang am Abitur zwar auf das Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife gerichtet ist, aber anders strukturiert ist als an den Oberschulen und von daher die Situation so ist, wenn sichergestellt sein soll, dass die Schüler:innen in jedem Fall die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss machen sollen und werden, dass das dann ohne Weiteres möglich ist, wenn die Kinder die Oberschule besuchen. Aber natürlich ist es tragisch, wenn Schüler:innen sagen, „ich gehe zum Gymnasium“ oder Eltern entscheiden, „mein Kind soll zum Gymnasium gehen“, und der Bildungsgang bis zur Allgemeinen Hochschulreife hat sich nicht als tragfähig oder zielführend erwiesen, dass es dann passieren kann, dass Schüler:innen in die Situation kommen, dass sie die Schule verlassen, ohne den Mittleren Schulabschluss erworben zu haben. Von daher ist das eine Frage, die man durchaus noch einmal erörtern sollte.

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗