Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Voigt, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Am Gymnasium Links Weser haben die Schüler:innen die Möglichkeit, im Rahmen eines Schulversuchs das Abitur nach 12 oder 13 Jahren abzulegen. Die Bezeichnung „12. Klasse“ würde dementsprechend am ehesten auf die Q1 zielen. Die Q1 haben im Schuljahr 2023/2024 drei Schüler:innen ohne Abitur verlassen. Eine Schüler:in hatte die Q1 bereits wiederholt und ist ohne Abitur in eine andere Schulform gewechselt. Die zweite Schüler:in hat sich dafür entschieden, die Oberstufe nicht weiter zu besuchen, sondern mit dem Mittleren Schulabschluss eine Ausbildung zu beginnen. Die dritte Schüler:in war seit der E-Phase langzeiterkrankt und hat sich entschlossen, den Bildungsgang zum Abitur zu verlassen. Alle drei genannten Schüler:innen haben einen Mittleren Schulabschluss. Sie haben die Schule also nicht ohne Abschluss verlassen. Von den 60 Schüler:innen am Gymnasium Links der Weser, die zum Abitur zugelassen worden sind, haben 52 Schüler:innen die Allgemeine Hochschulreife und acht Schüler:innen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreicht. Insofern hat keine Schüler:in die Q2 ohne einen Abschluss verlassen. Am Ende der Sekundarstufe I, der Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium Links der Weser, haben vier Schüler:innen die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Zwei Schüler:innen waren sogenannte Schulmeider:innen, die hohe Fehlzeiten aufwiesen. Leider ist es trotz zahlreicher Unterstützungsangebote nicht gelungen, diese zu einem regelmäßigen Schulbesuch zu motivieren. Die beiden anderen Schüler:innen haben das zehnte Schuljahr wiederholt, allerdings den angestrebten Abschluss nicht erreicht und das Gymnasium Links der Weser ohne Abschluss verlassen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schüler:innen, die die Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium Links der Weser besucht haben, sind das 2,56 Prozent. Des Weiteren hat ein:e Schüler:in der Einführungsphase die Versetzung in die Q1 nicht erreicht und leider auch erneut keine erfolgreiche MSAPrüfung absolviert. Durch die Versetzung in die E-Phase im Jahr zuvor wurde der Schüler:in die Einfache Berufsbildungsreife zuerkannt. Zu Frage 2: Die vorgelegten Zahlen machen deutlich, dass die Vermutung der Fragestellerin, dass am Gymnasium Links der Weser eine hohe Zahl von Schüler:innen die Schule ohne Abschluss verlässt, nicht zutrifft. Die individuellen konkreten Gründe wurden bereits in der Antwort zu Frage 1 beschrieben. Am Gymnasium Links der Weser sind alle Pädagog:innen bemüht, alle Schüler:innen so zu unterstützen, dass sie einen Abschluss erreichen. So bietet das Gymnasium Links der Weser in Kooperation mit dem ReBUZ Süd für Schüler:innen mit schulmeidendem Verhalten das Projekt „Strickleiter“ an. Darüber hinaus sind diverse schulinterne Förderangebote und die Zusammenarbeit mit einem Nachhilfeinstitut etabliert. Schüler:innen, die einen ersten Abschluss nicht schaffen sollten, ermöglicht die Schule, den Abschluss zu wiederholen. Dies kann entweder dazu führen, dass Schüler:innen die zehnte Klasse oder – falls sie in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurden – die MSA-Prüfung in der E-Phase wiederholen. Um künftig allen Schüler:innen noch besser gerecht werden zu können, ist am Gymnasium Links der Weser über verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklung in den letzten Jahren ausgiebig diskutiert worden. Ziel ist es, die Schüler:innen effektiver zu ihrem bestmöglichen Abschluss zu führen. Auf der Gesamt- und Schulkonferenz sind entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Die ersten Schritte – Einrichtung von Gy8-Modulen – werden bereits in diesem Schuljahr, weitere Maßnahmen, Fachleistungsdifferenzierung und Möglichkeit des Wahlpflichtunterrichts statt des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache, werden ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt. – So weit die Antwort des Senats!
