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Kirsten Kreuzer

17.09.2024 Sitzungen 21/17

Es ist nicht ausschließlich möglich, Kindeswohlgefährdungen per Fax mitzuteilen, sondern auch per E-Mail, per Telefon. Daher ist nicht ausschließlich die Faxübermittlung zu wählen, und das wissen auch alle Träger, die diese Faxmeldungen abgeben. Meistens wird parallel zum Fax auch angerufen, und wie gesagt, das das Jugendschutztelefon ist 24/7 zu erreichen. Das wissen alle Stellen, die Kindeswohlgefährdungsmeldungen abgeben wollen. Diese Nummer ist auch im Internet zu finden. Wenn Sie das stichwortmäßig eingeben, kommt immer sofort die Nummer dieser Notrufnummer, die 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zu erreichen ist.

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗