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Kirsten Kreuzer

17.09.2024 Sitzungen 21/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eingehende Faxe werden mehrmals täglich sowohl vom Service als auch von den Referatsleitungen Junge Menschen gesichtet. Sobald eine Meldung eingeht, wird sie umgehend an das zuständige Team oder direkt an die fallzuständige Fachkraft weitergeleitet. Die Meldung von Kindeswohlgefährdungen per Fax führt daher zu keiner zeitlichen Verzögerung in der Bearbeitung. Zu Frage 2: Die telefonische Kontaktaufnahme ist über den zentralen Service des Sozialzentrums sichergestellt. Der zentrale Service verfügt über Telefonlisten mit sämtlichen Ansprechpersonen. So ist gewährleistet, dass Anfragen unmittelbar weitergeleitet werden an den zuständigen Fachdienst, das entsprechende Team oder direkt an die fallführende Fachkraft. Veröffentlicht werden diese internen Listen nicht. Zu Frage 3: Ein solcher Fall ist dem Senat nicht bekannt. Die telefonische Erreichbarkeit des Jugendamtes für Kindeswohlgefährdungsmeldungen ist verbindlich an sieben Tagen der Woche jeweils 24 Stunden über das zentrale Kinder- und Jugendschutztelefon sichergestellt. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗