Dr. Ralph Baumheier
Grundsätzlich kann ich das gern in die BSAG mitnehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Schienenersatzverkehre ja dort dann auch nicht immer automatisch BSAGFahrmaterial. Von daher gilt diese Annahme dann nur für das im engeren Sinne BSAG-Material, aber da kann man das sicherlich mitnehmen.
