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Kathrin Moosdorf

17.09.2024 Sitzungen 21/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Konkrete neue Chancen und Möglichkeiten für die Renaturierung der Schönebecker Aue ergeben sich mit der Verabschiedung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zurzeit noch nicht. Die Umsetzung wirksamer und flächenbezogener Wiederherstellungsmaßnahmen, unter anderem für Flüsse und Auen, gehört jedoch zu den Zielen der Verordnung. Der Bund will gemeinsam mit den Ländern in einem nationalen Wiederherstellungsplan Potenziale, Indikatoren und Ziele identifizieren. Der Zustand von Auen und die Anzahl künstlicher Hindernisse in Flüssen sind hierfür als Indikatoren für den Zustand der Natur in Deutschland vorgesehen. Zu Frage 2: Spezifische Fördermittel für Vorhaben der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht angekündigt. Das BMUV hat jedoch seit Mitte 2023 mehrere Förderrichtlinien im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz aufgelegt, mit deren Hilfe Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur mit positiver Wirkung auf das Klima beantragt werden können. Für das Handlungsfeld „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“ sind Förderrichtlinien in Entwicklung, aber noch nicht veröffentlicht. Zu Frage 3: Da aktuell keine spezifischen Fördermittel zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur angekündigt sind, sollen verfügbare Fördermittel aus den unter Frage 2 erwähnten Förderpotenzialen genutzt werden, zum Beispiel im Rahmen der ANK-Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ sowie im Rahmen der für Ende des Jahres angekündigten ANK-Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung. Die Senatorin für Umweltschutz, Klima und Wissenschaft prüft und entwickelt momentan einen Förderantrag zur Renaturierung eines ersten Teilabschnitts der Schönebecker Aue im Rahmen der oben genannten ANKFörderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“. Dabei wird die Renaturierung des Unterlaufs der Schönebecker Aue zwischen Bahnhofsvorplatz und Uhthoffstraße in den Blick genommen. Die Antragstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen, die Umsetzung bis 2026 abgeschlossen sein. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kathrin Moosdorf Protokoll (PDF) ↗