Silvia Neumeyer
Wir fragen den Senat: 1. Welche neuen Chancen und Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht des Senats mit der Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes im Juni 2024 für die Renaturierung der Schönebecker Aue? 2. Inwiefern werden Finanz- und Fördermittel auf Bundes- und EU-Ebene für entsprechende Renaturierungsmaßnahmen in den Bundesländern im Zusammenhang mit der Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes nach Kenntnis des Senats zur Verfügung stehen? 3. Wenn entsprechende Finanzmittel nach Kenntnis des Senats zur Verfügung gestellt werden, inwiefern will der Senat entsprechende Finanzund Fördergelder, unter anderem für die Renaturierung der Schönebecker Aue, beantragen?
