Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach Eingang einer Privatanzeige wird zunächst qualitativ geprüft, ob alle notwendigen Angaben für eine Verfolgung der Anzeige vorliegen. Hierfür werden zwei sehr erfahrene ehemalige Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Mit ihrem Fachwissen ist ein sehr hoher Qualitätsstandard gewährleistet. Zu Frage 2: Seit dem Beginn der statistischen Erfassung von Privatanzeigen zu Halte- und Parkverstößen im August 2023 sind über 6 000 Anzeigen bearbeitet worden. Davon haben rund 3 600 Anzeigen zu einem Verwarngeld und rund 400 Anzeigen zu einem Bußgeldbescheid geführt. Das entspricht einer Quote von rund 65 Prozent. Zu Frage 3: Bei den bereits seit 2021 erfassten Privatanzeigen zum Parken auf Gehwegen und Radwegen betrafen insgesamt rund 1 600 Fälle Gehwege und rund 500 Fälle Radwege. Seit August 2023 betrafen 738 Fälle Gehwege und 147 Fälle Radwege. – So weit die Antwort des Senats!
