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Sascha Karolin Aulepp

18.06.2024 Sitzungen 21/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Humpich! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Bereich der Grundschulen wurde an keiner Schule der Schwimmunterricht gestrichen. Aufgrund des Abrisses und Neubaus des Westbades konnte in den weiterführenden Oberschulen Ohlenhof, Waller Ring und Helgolander Straße sowie in der Oberstufe am Rübekamp kein regelmäßiger Schwimmunterricht angeboten werden. Zu Frage 2: Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Standorte und Kapazitäten der für das Schulschwimmen nutzbaren Bäder nicht mit den Schulstandorten korrespondieren. Unterschiedliche Wegezeiten sind die unvermeidbare Folge. Bei der Planung der Schwimmzeiten für die einzelnen Schulen wird dieses Kriterium einbezogen. Aktuell findet aufgrund des Abrisses und Neubaus des Westbades der Schwimmunterricht für Grundschüler:innen aus den Stadtteilen Gröpelingen, Walle und Findorff im Unibad, im Horner Bad und im Hallenbad Huchting statt. Für die Busfahrten werden je nach Verkehrslage pro Weg durchschnittlich etwa 15 bis 30 Minuten benötigt. Der zeitintensivste Weg für Schüler:innen ist mit Bussen von den Grundschulen Strom und Seehausen zu bewältigen. Es werden circa 35 bis 40 Minuten zum Hallenbad Huchting benötigt. Auch Schwimmunterricht ist regulärer Unterricht nach Stundentafel. Zu Frage 3: Bei der Vergabe von Schwimmflächen haben die Grundschulen oberste Priorität. Dabei sind maximale Wegezeiten von 30 Minuten sowie Anforderungen von offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie verlässlichen Grundschulen weitestgehend zu berücksichtigen. Ausgenommen sind die Schulen in besonderen Randlagen – Seehausen und Strom – und Schulen, die aufgrund der Sanierung von Bädern zu anderen Bädern befördert werden. Nach der Versorgung der Grundschulen mit Wasserflächen und -zeiten folgen die weiterführenden Schulen. Hier gilt folgende Priorisierung: erstens die Erfüllung von Belegpflichten, prüfungs- und abiturrelevanten Kursen sowie des Kaderschwimmens an der sportbetonten Oberschule Ronzelenstraße, zweitens das Schwimmen für die Klassen fünf bis acht, Unterricht für Nichtschwimmer:innen sowie für Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung, drittens Schwimmunterricht für die Klassen neun und zehn und viertens Kurse berufsbildender Schulen, insbesondere der Fachschulen für Sozialpädagogik, sowie für Nichtschwimmer:innen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗