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Silke Stroth

18.06.2024 Sitzungen 21/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Erlösverluste wurden von der GeNo exemplarisch für den Monat Oktober 2023 ermittelt. Demnach belaufen sich die Erlösverluste für das Klinikum Bremen-Nord für den Monat Oktober 2023 insgesamt auf circa 1,24 Millionen Euro. Die baustellenbedingten Erlösverluste setzen sich dabei aus drei wesentlichen Faktoren zusammen: Eine geringere Anzahl an versorgten Notfällen führte laut Schätzung der GeNo im Oktober zu einem Erlösverlust von circa 600 000 Euro, eine geringere Anzahl an versorgten Geburten führte laut der Schätzung zu einem Erlösverlust von circa 168 000 Euro, und das darüber hinausgehende Ausbleiben weiterer Patientinnen und Patienten führte zu einem Erlösverlust von weiteren circa 476 000 Euro. Dieser geschätzte Verlust kann jedoch nicht auf das Gesamtjahr beziehungsweise den gesamten Zeitraum der baustellenbedingten Einschränkungen hochgerechnet werden, da der Monat Oktober als nicht repräsentativ für alle Monate anzusehen ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei der Schätzung von den maximal angenommenen Verlusten ausgegangen wurde. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nicht immer erklär- und nachvollziehbar ist, aus welchen Gründen Fälle im Vergleich zur Planung tatsächlich wegbleiben, was die Ermittlung von Erlösverlusten erschwert. Dies ist bei der Interpretation der vorliegenden Schätzung zu berücksichtigen. Laut Auftragsliste mit Stand vom 7. Februar 2024 ist vorgesehen, dass dem Controllingausschuss ein Bericht vorgelegt wird, aus dem die aus der Sanierung der Bundesautobahn 270 resultierenden finanziellen Auswirkungen für die GeNo hervorgehen, sobald die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind. Zu Frage 2: Nach Einschätzung des zuständigen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr stellt sich die Frage nach möglichen Regressforderungen zum Ausgleich der durch die Verzögerung der Sanierung der Bundesautobahn 270 entstandenen Defizite bei der GeNo nicht, da das Klinikum Bremen-Nord auch über das innerstädtische Straßennetz sehr gut erschlossen ist. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass im Zuge der dringend erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen auf der Bundesautobahn 270 jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung steht, wodurch auch über die Autobahn eine generelle Erreichbarkeit sichergestellt ist. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat Regressforderungen nicht als Erfolg versprechend an. Zu Frage 3: Gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung existieren Sonderrechte. Das bedeutet, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes von der Straßenverkehrsordnung befreit sind, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Laut Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr dürfen Rettungs- und Einsatzkräfte in Notfällen und bei Alarmfahrten mit entsprechenden Sonderrechten wie bei anderen Baustellen auch auf der Bundesautobahn 270 durch das Baufeld fahren und somit die bereits sanierten, aber noch nicht für den Verkehr freigegebenen Fahrstreifen nutzen. Der Senat befürwortet eine entsprechende Nutzung, sofern aus bautechnischen Gründen, aus Sicht des Bauablaufs und aus arbeitssicherheitsrelevanten Gründen nichts gegen eine Nutzung spricht und somit im Sinne des Klinikums Bremen-Nord eine Nutzung des Fahrstreifens sinnvoll und vertretbar erscheint. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Silke Stroth Protokoll (PDF) ↗