Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Herr Abgeordneter Voigt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei der Praxisintegrierten Ausbildung, PiA, zum oder zur staatlich anerkannten Erzieher:in handelt es sich um ein in 2018 gestartetes Modellvorhaben, das am Institut für Berufs- und Sozialpädagogik GmbH, ibs, in Bremen umgesetzt wird. Im Gegensatz zu der konsekutiven Weiterbildung zum/zur Erzieher:in, die aus zwei Jahren fachschulischer Weiterbildung plus einem Jahr Berufspraktikum besteht, schließen die PiATeilnehmenden zu Beginn ihrer ebenfalls dreijährigen Weiterbildung einen Ausbildungsvertrag mit der aufnehmenden Praxisstelle. Die hierdurch sozialversicherungspflichtig vergüteten PiA-Teilnehmenden werden entsprechend früh und im Umfang von drei Praxistagen pro Woche in den Praxisalltag eingebunden, tragen somit rasch zu einer Entlastung in der Einrichtung bei und werden durch die mehrjährige Beschäftigungsdauer häufig auch über ihren Abschluss hinaus von der Einrichtung als Fachkraft gewonnen. Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die pro Durchgang angebotenen PiAPlätze bis zum Ende der Legislaturperiode auf 200 erhöht werden. Entsprechend wurden die PiA-Plätze zum Schuljahr 2023/2024 bereits von 50 auf 75 erhöht, von denen 71 erfolgreich besetzt werden konnten. Auch für den zum Schuljahr 2024/2025 startenden siebten PiA-Durchgang wurden finanzielle Mittel für 75 Plätze bereitgestellt. Deren Besetzungsverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen, es können jedoch voraussichtlich alle 75 Plätze besetzt werden. Unter der Voraussetzung ausreichend zur Verfügung stehender Mittel ist aktuell für das Schuljahr 2025/2026 der Start von vier PiA-Klassen – das entspricht 100 Plätzen – beabsichtigt. Zu Frage 2: Eine Rückmeldung bezüglich der Finanzierung eines weiteren PiA-Jahrgangs kann stets erst dann erfolgen, wenn die Bereitstellung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel durch die entsprechende Gremienbefassung erfolgt ist. Die entsprechende Information wird seitens der Senatorin für Kinder und Bildung stets unmittelbar an das mit der Umsetzung der Praxisintegrierten Ausbildung befasste ibs übermittelt. Für den PiA-Durchgang 2024/2025 konnte das PiA-Bewerbungsverfahren entsprechend im März 2024 starten. Zu Frage 3: Ein Teilzeitformat für die Praxisintegrierte Ausbildung zum oder zur Erzieher:in ist aktuell nicht geplant. Die Gründe hierfür sind wie folgt: Die enge Theorie-Praxis-Verzahnung spielt bei PiA eine entscheidende Rolle sowohl für den Transfer zwischen Theorieerwerb und Praxisanwendung als auch für die aufnehmenden Einrichtungen, die mit einem Praxisanteil von drei Tagen pro Woche eine über den Ausbildungszeitraum zunehmend umfänglicher einzusetzende Kraft ausbilden. Dieser Praxiseinsatz würde sich bei einem PiA-Teilzeitformat derart verringern, dass ein sinnvoller Praxiseinsatz kaum zu ermöglichen wäre. Zudem würde sich durch eine Teilzeitvariante die Ausbildungszeit um mindestens zwei Jahre, also insgesamt auf fünf Jahre, verlängern. Nicht zuletzt zeigt sich an der Besetzung der PiA-Plätze die Attraktivität dieses Ausbildungsformats in seiner jetzigen Ausgestaltung. Vor diesem Hintergrund bietet sich für die Zielgruppe, die eine Ausbildung zum oder zur Erzieher:in in reduziertem Stundenumfang anstrebt, die reguläre Teilzeitweiterbildung zur/zum Erzieher:in an. Dieses formal als gestreckte Vollzeit bezeichnete Format wird sowohl vom ibs als auch von den öffentlichen Fachschulen angeboten. Die curriculare Ausgestaltung ist jeweils so ausgestaltet, dass eine Förderung gemäß AFBG sowie eine Reduzierung auf 25 Unterrichtsstunden an vier Tagen pro Woche ermöglicht wird. Das Aufstiegs-BAföG kann abhängig von der individuellen Lebenssituation über der Vergütungshöhe bei PiA liegen. Zudem wird es unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und ist nicht zurückzuzahlen. – So weit die Antwort des Senats!
