Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Abgeordneter Herr Voigt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Nach dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gibt es mit Stand vom 31. März 2024 in der Stadt Bremen insgesamt 714 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Dynamische Daten wie die Funktionstüchtigkeit erfasst die Bundesnetzagentur nicht. Es gibt für die Betreiber keine zentrale Meldestelle für Störungen und Verfügbarkeit von Ladepunkten. Die Stadt Bremen betreibt keine eigenen Ladesäulen, für den Betrieb sind Ladesäulenbetreiber zuständig. Die BREPARK betreibt, Stand 3. Juni 2024, 62 öffentlich zugängliche funktionstüchtige Ladepunkte. In der Regel werden Ausfälle von allen Betreibern innerhalb kurzer Zeit behoben. Bei der Inbetriebnahme von Ladepunkten kommt es unter anderem beim Netzanschluss aufgrund eines hohen Aufkommens an Netzanschlussbegehren zur Verzögerung von mehreren Monaten. Diese hängt von verschiedenen Faktoren wie der Netzverträglichkeitsprüfung, den Lieferzeiten des technischen Equipments und eingeschränkten Tiefbaukapazitäten ab. Zu Frage 3: Nach Auskunft Bremer Ladesäulenbetreiber sowie von GEWOBA und BREPARK vergehen zwischen dem Netzanschlussbegehren und der Herstellung des Netzanschlusses durchschnittliche Zeiträume zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Als kürzester Zeitraum wurden drei Monate genannt, als längster Zeitraum bis zu 18 Monate. Laut „wesernetz“ ist die Bearbeitungszeit durch die Vielzahl der Anfragen und die unterschiedlichen Anforderungen vor Ort sehr unterschiedlich. Bei Ladestationen kann es bis zu sechs Monate dauern, bis eine Genehmigung für den Netzanschluss erteilt werden kann. Im Regelfall werden die Bauarbeiten für Tiefbau und Netzanschluss koordiniert in einem Zug durchgeführt, und ein baulich fertiggestellter Ladepunkt ist direkt ans Netz angeschlossen. Nur in Einzelfällen wird früher mit den Bauarbeiten begonnen. – So weit die Antwort des Senats!
