Sascha Karolin Aulepp
Wir haben ja die Situation, und das ist insbesondere in Jahren, in denen der Beschluss über den Haushalt des laufenden Haushaltsjahres, und das ist nun in 2024 ein solches Jahr – –. Da ist immer die Frage: Wie verbindlich können wir eigentlich schon Aussagen tätigen über Ausgaben, die nicht schon bestehende Projekte oder Rechtsverhältnisse betreffen, sondern neue Projekte und Rechtsverhältnisse? An dieser Frage sind eigentlich bei den richtlinienfinanzierten Trägern die Verträge mit den Fachkräften im Berufspraktikum neue Rechtsverhältnisse oder sind es, weil die Träger ja schon länger richtlinienfinanziert werden, schon bestehende, weswegen auch in der haushaltslosen Zeit entsprechende Finanzierungszusagen und Zuwendungen gemacht werden können. Im Rahmen dieser Erörterung ist es nicht sofort und zeitnah nach Antragstellung zu einer Bescheidung gekommen. Die Bescheidung ist aber erfolgt, so ist jedenfalls mein Kenntnisstand, und zwar immer auch in Rückkopplung mit den Einrichtungen, die gern eine Fachkraft im Anerkennungsjahr beschäftigen wollen würden. Wenn Sie da andere Erkenntnisse haben, und darauf deutet ja Ihre Frage ein wenig hin, dann würde ich das sehr gern auch noch einmal erörtern, denn dann müssen wir ja zusehen, wie wir an dieser Stelle nicht nur für die Zukunft sicherstellen, dass das Verfahren, ich sage einmal, wieder ordnungsgemäß läuft, sondern auch überlegen, was wir an der Stelle tun können. Natürlich ist auch ein Aspekt, dass sogar bei Fachkräften im Anerkennungsjahr Träger sagen, ich hätte gern eine, aber es gibt gar nicht so viele Absolvent:innen der fachschulischen Weiterbildung zur Erzieherin, dass wir alle Träger, die gern in ihren Einrichtungen eine solche Fachkraft im Anerkennungsjahr beschäftigen wollen, eine solche finden, und dann kann es eben auch sein, dass sich eine Kollegin oder ein Kollege umentscheidet und sagt, dann möchte ich lieber zu einem anderen Träger gehen.
