Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Voigt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Referenzwertfinanzierung – sie betrifft große, institutionell geförderte freie Träger – ist die Finanzierung einer Fachkraft im Berufspraktikum, das sogenannte Anerkennungsjahr, an die Grundfinanzierung gekoppelt. Dabei wird pro 100 finanzierten Plätzen eine Fachkraft im Berufspraktikum mitfinanziert. Die Antragstellung der Träger inklusive der Meldung der bereitgestellten Plätze erfolgt hierfür in der Regel im Herbst des Vorjahres und die Bescheidung der Grundfinanzierung zu Beginn des Haushaltsjahres. In der Richtlinienfinanzierung – sie betrifft in der Regel Elternvereine – erfolgt die Finanzierung von Fachkräften im Berufspraktikum auf Einzelantrag. Die Grundfinanzierung der Elternvereine erfolgt zu einem vergleichbaren Zeitpunkt wie in der Referenzwertfinanzierung. Die Anträge zur Finanzierung der Fachkräfte im Anerkennungsjahr können parallel gestellt werden. Entscheidend für die Bearbeitung und die Informationslage der Träger ist der Antragseingang. Zu Frage 2: Die Planungssicherheit bezüglich der Ausbildung von Fachkräften im Berufspraktikum – Anerkennungsjahr – ist gegeben. Zu Frage 3: Da in der Referenzwertfinanzierung die Finanzierung einer Fachkraft im Berufspraktikum an die Grundfinanzierung gekoppelt ist und die entsprechende Antragstellung in der Regel im Herbst des Vorjahres und die Bescheidung entsprechend zu Beginn des Haushaltsjahres erfolgen, ist hier ein ausreichend früher Zeitpunkt der Rückmeldung gegeben. Die Rückmeldung für richtlinienfinanzierte Träger und Einrichtungen erfolgt stets zeitnah nach Antragstellung durch den Träger beziehungsweise die Einrichtung. – So weit die Antwort des Senats!
