Özlem Ünsal
Es fängt natürlich immer damit an, dass Sie den Antrag, sozusagen Ihr Begehren, erst einmal per Antrag und dann in der Kombination, wie ich es gerade ausgeführt habe, mit dem Wohnberechtigungsschein adressieren müssen an die entsprechende Stelle, das ist die Voraussetzung. Dann wird ein entsprechender Vermerk aufgenommen, und das ist dann letztlich die Grundlage, um alle weiteren Bedürfnisse und eben auch die Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen dieser Wohnungssuche auch zu adressieren.
