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Selin Arpaz

SPD 18.06.2024 Sitzungen 21/14

Kann ich die Antwort auf Frage 1 also so verstehen, dass Frauen, die gerade in einer Schutzunterkunft wie beispielsweise einem Frauenhaus ansässig und wohnhaft sind, im Allgemeinen also einen Anspruch auf eine Wohnungsnotstandsbescheinigung haben?

Alle Reden von Selin Arpaz Protokoll (PDF) ↗