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Özlem Ünsal

18.06.2024 Sitzungen 21/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die rechtliche Grundlage ist der Vertrag zur Verbesserung der Wohnungsversorgung von Haushalten mit Wohnungsnotstandsbescheinigungen in der Fassung vom 1. November 1993, kurz Wohnungsnotstandsvertrag. Nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Vertrags sollen 60 Prozent der frei gewordenen Sozialmietwohnungen an Wohnungsnotstandsfälle vermietet werden. Auch die nicht dem Vertrag beigetretenen Bestandshalterinnen und -halter von geförderten Wohnungen sind durch die in den Förderverträgen verankerte Wohnungsnotstandsquote verpflichtet, 20 Prozent der geförderten Wohnungen für Wohnungsnotstandsfälle auszuweisen. Das Ressort für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung führt derzeit keine Statistik über das Geschlecht der Personen, die eine Wohnungsnotstandsbescheinigung erhalten. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2020 1 312 Anerkennungen eines Wohnungsnotstands der Dringlichkeitsstufe eins ausgesprochen und im jeweiligen Berechtigungsschein vermerkt. Das ist der Stand vom 31. Mai 2024. Zu Frage 2: Die Unterstützung bei der Wohnungssuche ist Teil der Leistungsbeschreibung der Frauenhäuser. Frauen aus Frauenhäusern werden nur im Einzelfall durch die Zentrale Fachstelle Wohnen bei der Wohnungssuche unterstützt. Die Zentrale Fachstelle Wohnen steht aber in engem Austausch mit den Frauenhäusern. Diese können einzelne Personen oder Haushalte benennen, für die nach langer Suche und aufgrund deutlicher Vermittlungshemmnisse kein Wohnraum gefunden werden kann. Auch werden Wohnungsangebote an die Frauenhäuser weitergeleitet, für die in der Zentralen Fachstelle Wohnen keine geeigneten Haushalte zur Verfügung stehen. Zu Frage 3: Die Zentrale Fachstelle Wohnen ist mit den Frauenhäusern im Gespräch, um ein geregeltes Verfahren zu etablieren, wie freie Wohnungen aus ihren Kontingenten zeitnah an die Frauenhäuser gemeldet werden können. Die Schwierigkeiten, eine passende Wohnung zu finden, führen dazu, dass Bewohnerinnen von Frauenhäusern länger dort verbleiben, als notwendig. Dieser Aspekt wurde im Dialogprozess mit den Frauenhäusern, den die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gerade durchgeführt hat, als zentraler Hebel benannt, um die Plätze in den Frauenhäusern mit akut gefährdeten Frauen belegen zu können. Der Senat prüft aus diesem Grund weitere Instrumente der besseren Wohnungsvermittlung. Außerdem sind konkrete Vereinbarungen mit Wohnungsbaugesellschaften geplant, sodass die Frauenhausmitarbeiterinnen konkrete Ansprechpersonen haben und somit bessere Chancen bestehen, dass frei werdende Wohnungen an Frauen aus dem Frauenhaus gehen können. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗