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Irene Strebl

28.05.2024 Sitzungen 21/12

bundesweite Regelung. Das sind tatsächlich zwei verschiedene Paar Schuhe, zwei verschiedene Dinge. Die bundesweite Regelung ist die Mehrwegangebotspflicht nach dem Verpackungsgesetz. Die gilt für ganz Bremen, also für alle Läden, für alle Geschäfte, und das, was Sie als offenlässt, dass die Kommunen und Länder für ihre eigenen Veranstaltungen/für ihre eigenen Grundstücke noch verschärfende, darüber hinausgehende Regelungen machen dürfen, das haben Sie als Bürgerschaft vor zwei Jahren gemacht. Deswegen ist dies, was wir jetzt besprechen, diese marktrechtlichen Festlegungen sind für die Märkte, und das, was für ganz Bremen gilt in der Tat, ist die Mehrwegangebotspflicht; und da haben Sie auch recht: Bis jetzt ist es so, dass jede Händlerin und jeder Händler ein Angebot bereithalten muss, also jeder, der Einwegkaffeebecher anbietet, muss auch ein Mehrwegangebot machen. Wir wissen, dass es da noch Nachholbedarf an Informationen gibt. Deswegen fangen wir gerade an, erst einmal eine Informationskampagne zu machen, damit alle Geschäftsinhaber:innen das überhaupt wissen, und ihnen auch gleichzeitig an die Hand zu geben, wie sie der Angebotspflicht nachkommen können.

Alle Reden von Irene Strebl Protokoll (PDF) ↗