Irene Strebl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Durch das Mehrweggebot werden die entsprechenden Bürgerschafts- und Senatsbeschlüsse aus dem Jahr 2022 umgesetzt. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mehrweggebots für bremische Großveranstaltungen, wie etwa Osterwiese und Freimarkt, wurden für dieses Jahr, das Jahr 2024, erleichternde Ausnahmen – insbesondere unbeschichtete Pappe – zwischen der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft abgestimmt. Holzspießlängen wurden in diesem Zusammenhang nicht beschränkend beauftragt. Der für das Thema Holzspießlängen federführende Journalist wurde vor Erscheinen seines Artikels ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine Längenbegrenzungen gibt. Zu Frage 2: Der gesamtgesellschaftliche Mehrwert des Mehrweggebots liegt in der Verringerung der Mengen an Plastikabfall sowie der daraus resultierenden Umweltentlastung inklusive der Einsparung von klimaschädlichem CO . In Bezug auf einen Mehrwert für die Schausteller haben Berechnungen des Instituts für Energie und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen ergeben, dass bei einer Umlaufzahl von 85 Stück pro Geschirrteil die Kosten pro Nutzung für gekauftes Mehrweggeschirr niedriger sein können als die Kosten für Einweggeschirr. Der Erfüllungsaufwand der Betriebe richtet sich nach der von ihnen gewählten Art und Weise, wie sie dem Mehrweggebot nachkommen wollen. Bürokratiekosten – also der klassische Papierkram, zum Beispiel durch Berichtspflichten – fallen nicht an. Für Betriebe, die für Speisen und Getränke bereits Mehrweglösungen vorhalten, entstehen auch keine weiteren Erfüllungskosten. Für Betriebe, die bisher auf Einweglösungen setzten, fallen entweder jährliche Sachkosten für die Erstanschaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden eigenen Mehrwegausstattung sowie zusätzliche Personalund Spülkosten an, oder es sind monatliche Systemgebühren im Falle einer Beteiligung an einem bestehenden Mehrwegsystem zu entrichten. Diesen Kosten sowie dem damit verbundenen Handhabungsaufwand sind die Einsparungen entgegenzusetzen, die durch den Wegfall der Einwegvarianten zu verzeichnen sind, insbesondere Anschaffungskosten und Entsorgungskosten. Der Senat wird mit den Schaustellern das Gespräch suchen, um insbesondere für Kleinbetriebe gemeinsam vernünftige Lösungen zu finden. Zu Frage 3: Der Senat hat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Schausteller:innen sowie der Gastronomiebetriebe ergriffen. Zum Beispiel wurde im Jahr 2021 vollständig auf die Gebühren bei Volksfesten und Jahrmärkten verzichtet, um die Auswirkungen der Coronapandemie abzumildern. Ende 2022 wurden die Sperrzeiten für Gaststättenbetriebe aufgehoben. Außengastronomie wird im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen seit der Coronapandemie großzügig ermöglicht. Für die Bewerbung von Schaustellern wird seit 2023 mit dem REACT-Projekt eine unkomplizierte digitale Lösung angeboten. – So weit die Antwort des Senats!
